Ermächtigungsurteile aus dem tausendjährigen Reich – diesmal aus Brüssel

nereus @, Mittwoch, 08.04.2020, 10:15 vor 1478 Tagen 2872 Views

Wir erinnern uns:

Kürzlich hat der Gerichtshof der EU im Vertragsverletzungsprozess gegen drei Mitgliedstaaten der EU endlich nach drei Jahren ein Urteil gefällt. Er befand Polen, Ungarn und die Tschechische Republik für schuldig, ihre „Verpflichtungen aus dem Unionsrecht“ nicht erfüllt zu haben. Dabei geht es um die Weigerung dieser drei Länder, den vom Rat der EU auf Druck von Deutschland 2015 gefassten Beschluss, zunächst 40.000 und dann 120.000 Migranten mit Berufung auf eine akute Notlage unter den EU-Mitgliedern „umzusiedeln“.

Quelle: https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/eugh-urteil-wer-migration-ablehnt...

Geklagt hatten die 3 Staaten, weil sie meinten, daß sie damit nicht mehr die innere Sicherheit ihrer Länder aufrechterhalten könnten.
Möglicherweise haben sie dazu hin und wieder einmal in diverse Nachbarländer geschaut, um sich darüber zu informieren, was da „so abging“.
Doch der neue Volksgerichtshof schmetterte diese Bedenken ab und stellte fest:

Die Mitgliedstaaten haben „nicht die Befugnis, von den Bestimmungen des Unionsrecht durch bloße Berufung auf die Interessen abzuweichen, die mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit verbunden sind“.

Wisst Ihr, was damit konkret gemeint ist?

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Quelle: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/das-hatte-die-redaktion-der-tagesthemen...

Dieses Projekt, welches uns Deppen nie zur Entscheidung vorgelegt wurde, weil es dann krachend gescheitert wäre.

Frankreich durfte zwar demnach 2015 den Ausnahmezustand erklären, musste aber weiterhin Migranten aufnehmen, deren Gebaren genau zu jenem Ausnahmezustand geführt hatte. Seit 2017, seitdem dieser Schauprozess läuft, ist die öffentliche Ordnung in jedem Land, das viele Migranten aufgenommen hatte, schwerwiegend beeinträchtigt worden, in manchen Gegenden ist sie sogar nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Egal – SIE haben einen Plan.

Ungarn und Polen schon im Vorfeld der migrationspolitischen Beschlussfassung aus dem Kreis der anständigen Länder auszuschließen, dient dem Ziel, jeden Widerstand gegen die Massenmigration nach Europa zu schwächen und wenn möglich zu brechen. Diesem Ziel dient auch dieses Urteil des Gerichtshofs der EU.

[[kotz]]

mfG
nereus

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