NRW-Soforthilfe 2020...

Greenhoop @, Freitag, 03.04.2020, 20:49 vor 1483 Tagen 5221 Views

...und die erstaunliche Erfahrung, dass die Transformation schon lange vorbereitet sein mußte.

Ich: Freiberuflicher Berater mit sehr gut laufender Auftragslage, Sollbesteuerung, signifikante ESt-Vorauszahlungen und mit der Erfahrung behaftet, Anfang Februar beinahe einen ziemlich hohen Versäumniszuschlag (3 Tage Verspätung aufgrund steuerrechtlicher Prüfung) zahlen zu müssen, durfte heute Zeitzeuge eines Steuerparadoxon´s sein.

Hatte ich Anfang des Jahres bereits die ESt-VZ (Quartal) um den Anteil des Solidaritätszuschlags gemindert (Widerspruch) welches klaglos seitens des zuständigen FA´s akzeptiert wurde - die Einkommensteuer wurde pünktlich zum Quartal (15.3.20) bezahlt - wurde von mir kurzfristig (27.3.20) der entsprechenden Antrag auf Verschiebung weiterer ESt-VZ d.J. beantragt.

Des Weiteren hatte ich die Soforthilfe für Freiberufler beantragt (diese Woche), 3 Minuten Bearbeitungszeit, 3 Stunden später (selber Tag) erfolgte Bestätigung.

Heute: Rückzahlung der ESt-VZ Q1 um die Mittagszeit, Zahlung der o.g. Soforthilfe um 17:00 Uhr - alles an einem Tag.

Es läuft perfekt vorbereitet ab, die Formulare waren m.E. längst vorbereitet, Personal auseichend vorhanden, ganz anders, als ansonsten in der Zusammenarbeit mit dem FA gewohnt.

Natürlich ist mir bewußt, die 9000,-- EUR 2021 versteuern zu müssen, mir die "zurücküberwiesene" ESt-VZ fehlen wird - aber darum geht es nicht.

Komintern hat alles gut vorbereitet und sorgt auf perfide Weise dafür, dass der Mittelstand (der noch nicht zum Stillstand gebracht wurde) auf die o.g. Trojaner eingeht und vergißt, dass der Zahltag dann eben 2021 sein wird.

Habe seit Tagen genau das gleiche Empfinden mT

day-trader @, Freitag, 03.04.2020, 21:13 vor 1482 Tagen @ Greenhoop 3909 Views

Moin,

Bearbeitungsdauer sehr kurz, Überweisungen von einzelnen Landesbank wie zB in B. geradezu rasant, Pflicht zur Versteuerung der Beihilfen zum Jahresende nahezu unbekannt, konjunkturelles Kurzarbeitergeld wird beantragt wie irre, obwohl der AG 80% der SV für AN und AG an der Backe hat (Sonderfall im Gegensatz zur saisonalen KA, vollständige Übernahme der SV wie von Heil gesagt durch Staat ist Quatsch, im Gesetz steht exakt "vollständig oder TEILWEISE"!), Kündigungen während Kurzarbeit scheinen nach gängiger Rechtsauffassung sozialwidrig, das sind so meine Erfahrungen der letzten 14 Tage.
Angehörige der steuerberatenden Zunft teils komplett inkompetent und überfordert.

Also möglicherweise sehr gut vorbereitete honey traps, in die bereitwillig hineingetappt wurde?!

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Best Trade!!!

Ming leeve Wiev hätt nix

Langmut @, Freitag, 03.04.2020, 21:32 vor 1482 Tagen @ Greenhoop 3167 Views

Soforthilfeantrag in Oberbayern am 17.03. online gestellt[[sauer]]

Finanzamt hat sich heute gemeldet, ESt-Vorauszahlung auf NULL gestellt, immerhin.

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Ich bin recht und das ist auch gut so.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen. (Diogenes von Sinope)

Wenn man wollte...

Greenhoop @, Freitag, 03.04.2020, 21:50 vor 1482 Tagen @ Langmut 3024 Views

...könnte man die Stundung von Umsatzsteuer ebenfalls beantragen (Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2, GZ IV A 3 -S 0336/19/10007 :002 DOK 2020/0265898) was, würden wir es beispielsweise bis Ende des Jahres durchziehen, mich zu der Überzeugung führen würde, dass die Steuereinnahmen (Zahlungen) nur ein Foltermittel, in Wirklichkeit aber keine Relevanz haben.

Danke, hammer alles gemacht, sie ist halt Kleinstunternehmerin

Langmut @, Freitag, 03.04.2020, 21:58 vor 1482 Tagen @ Greenhoop 2763 Views

[[trost]]

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Ich bin recht und das ist auch gut so.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen. (Diogenes von Sinope)

Sehr wohl haben sie Relevanz

Mephistopheles, Samstag, 04.04.2020, 10:07 vor 1482 Tagen @ Greenhoop 1564 Views

...könnte man die Stundung von Umsatzsteuer ebenfalls beantragen (Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2, GZ IV A 3 -S 0336/19/10007 :002 DOK 2020/0265898) was, würden wir es beispielsweise bis Ende des Jahres durchziehen, mich zu der Überzeugung führen würde, dass die Steuereinnahmen (Zahlungen) nur ein Foltermittel, in Wirklichkeit aber keine Relevanz haben.

Ohne Steuern wären wir in der Subsistenzwirtschaft. Kredite könnten nicht vergeben werden, weil die Sicherheiten nicht bewertbar wären.
Richtig an deiner Aussage ist nur, dass wir, angeführt von den grünen Khmer, genau darauf zusteuern. Wnn man die ideologische Grundlage der Grünen betrachtet, dann stellt man fest, dass das tatsächlich die Subsistenzwirtschaft ist, was sie anstreben.
Das geht natürlich nur mit einer deutlich, mehr als deutlich verminderten Weltbevölkerung. Da die sich wehren wird, wird zum Mittel des Terrors gegriffen, wie alle Volksbeglücker.
Deine Nichtrelevanz von Steuern bedeutet - zu Ende gedacht - ein Terrorregime.

Gruß Mephistopheles

Deuten etwa nicht alle Zeichen...

Greenhoop @, Samstag, 04.04.2020, 11:40 vor 1482 Tagen @ Mephistopheles 1580 Views

Ohne Steuern wären wir in der Subsistenzwirtschaft. Kredite könnten nicht vergeben werden, weil die Sicherheiten nicht bewertbar wären.
Richtig an deiner Aussage ist nur, dass wir, angeführt von den grünen Khmer, genau darauf zusteuern. Wnn man die ideologische Grundlage der Grünen betrachtet, dann stellt man fest, dass das tatsächlich die Subsistenzwirtschaft ist, was sie anstreben.
Das geht natürlich nur mit einer deutlich, mehr als deutlich verminderten Weltbevölkerung. Da die sich wehren wird, wird zum Mittel des Terrors gegriffen, wie alle Volksbeglücker.
Deine Nichtrelevanz von Steuern bedeutet - zu Ende gedacht - ein Terrorregime.

Gruß Mephistopheles

...daraufhin, dass wir genau in diese Richtung des Staatsterrors, nur mit anderen Mitteln, gehen ? Es muss im zivilisierten Europa gar keine Gewalt (Terror) angewendet werden, Rechtsverordnungen, ein Polizeitgesetz (Bayern) und willfährige Medien sind vollkommen ausreichend, einen Teil der wehrhaften Bevölkerung finanziell zu ruinieren. Irgendwann später, sieht es dann vermutlich so aus wie von Orwell beschrieben.

Gruss - GH

Das ist die Kurzsichtigkeit eines Deutschen

Linder, Samstag, 04.04.2020, 12:14 vor 1482 Tagen @ Greenhoop 1519 Views

Franzosen brechen dabei in schallendes Gelächter aus, denn die haben in der Hinsicht eine deutlich kürzere Zündschnur. Die Briten genauso, nicht umsonst kam es zum Brexit. Von US-Amerikanern reden wir erst gar nicht.
Orwell kannst du ins Reich der Märchen verbannen. Alice im Wunderland ist realer.

--
◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇

Gehört das Vereinigte Königreich...

Greenhoop @, Samstag, 04.04.2020, 12:37 vor 1482 Tagen @ Linder 1432 Views

Franzosen brechen dabei in schallendes Gelächter aus, denn die haben in der Hinsicht eine deutlich kürzere Zündschnur. Die Briten genauso, nicht umsonst kam es zum Brexit. Von US-Amerikanern reden wir erst gar nicht.
Orwell kannst du ins Reich der Märchen verbannen. Alice im Wunderland ist realer.

...laut Orwell etwa nicht zu Ozeanien, passend zum 31.01.20, noch vor dem Start Pandemie in Europa ? Vollkommen unerheblich sich in Details verstricken zu wollen, einzig die Idee dahinter zählt.

Ein Blick in die Schweiz zeigt, wie strickt dort die Ausgangssperren verfolgt werden.

Die Pandemie geht, der Überwachungsstaat bleibt

https://insideparadeplatz.ch/2020/04/03/die-pandemie-geht-der-ueberwachungsstaat-bleibt/

Es steht jedem frei, die eigenen Beobachtungen mit den Geschehenissen abzugleichen und entsprechende Schlußfolgerungen zu ziehen. Es ist insbesondere dann vollkommen unnötig sich zynisch über Gedankenspiele anderer zu äußern, wenn man das eigene Gegenmodell nicht darlegt.

Gegenmodell

Linder, Samstag, 04.04.2020, 12:55 vor 1482 Tagen @ Greenhoop 1367 Views

Die Basis des Gegenmodells stammt aus den USA und heißt Trump.
Nix Sozialismus ist sein Credo, eine starke Militärmacht sein Argument.
Wenn Trump sagt, so wird es gemacht, dann macht Deutschland das. Was wir hier gerade sehen ist der Übergang '89/'90, bzw. der Anfang dessen, also jene Zeit, in der die Masse noch nicht glauben kann, dass dies wirklich möglich ist.
Da fast alles in Hinterzimmern besprochen und nur sehr kryptisch nach außen getragen wird, um möglichst wenig Unruhe im Volk entstehen zu lassen, ist der Wandel kaum ersichtlich.
Menschen, die den Mauerfall seinerzeit bewusst miterlebt haben, spüren die Zeitenwende bereits bzw. können sich mit etwas Phantasie ausmalen was in etwa kommt. Es wird keine sozialistische Diktatur sein.

--
◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇

Wasmahatdashatma oder Leckt mich am Arsch.

Oblomow, Freitag, 03.04.2020, 21:39 vor 1482 Tagen @ Greenhoop 3455 Views

Sozialist ist der, der die Kohle abgreift. Kmoi.

Flenn
Oblomow

Was machst mit der Kohle?

stokk, Freitag, 03.04.2020, 21:52 vor 1482 Tagen @ Oblomow 2858 Views

Verdoppeln?[[top]]

Gruß
stokk

PS: hör' grade stones exile

Was man nicht sofort beantragt ...

Langmut @, Freitag, 03.04.2020, 22:17 vor 1482 Tagen @ Oblomow 2890 Views

Hallo in die Runde,

... ist dann wenig später bereits von anderen abgeräumt worden.

War lange genug im ÖD beschäftigt, es gilt jetzt das sogenannte Windhund-Prinzip.

Also heran an die Fleischtöpfe, nur kein schlechtes Gewissen.:-)

Im Falle eines Falles, dass man im Nachhinein blöde Fragen gestellt bekommt und man muss die Hosen herunterlassen, wägt man das ganze ab, zieht den Antrag zurück und verzichtet auf den Geldsegen.

Hat man aber bereits alles ausgegeben, ist es mehr als schwierig, einem nackten Mann in die Tasche zu greifen.

Bon chance!

Langmut

--
Ich bin recht und das ist auch gut so.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen. (Diogenes von Sinope)

Ok, braver Staatsbuerger

Oblomow, Freitag, 03.04.2020, 22:30 vor 1482 Tagen @ Langmut 2487 Views

Ich beantrage, koofe Aktien und verdopple (mindestens) und zahle dann zurueck. Der Staat streicht dann zusaetzlich die Spekulationssteuer ein. Winwin. Jetzt habe ich verstanden. Ich beantrage gleich Montag.

Herzlich
Oblomow

Wann wurde dieses Land das letzte Mal von Verrückten regiert?

Mephistopheles, Freitag, 03.04.2020, 23:00 vor 1482 Tagen @ Langmut 2789 Views

Hallo in die Runde,

... ist dann wenig später bereits von anderen abgeräumt worden.

War lange genug im ÖD beschäftigt, es gilt jetzt das sogenannte Windhund-Prinzip.

Also heran an die Fleischtöpfe, nur kein schlechtes Gewissen.:-)

Im Falle eines Falles, dass man im Nachhinein blöde Fragen gestellt bekommt

Völlig egal. Es wird niemand je Fragen stellen. Als das Land das letzte Mal von Verrückten regiert wurde steuerte man geradewegs auf einen Staatsbankrott zu. Danach stellt niemand mehr Fragen.

Gruß Mephistopheles

Heute die Meldung: Stundung von Sozialbeiträgen..

Centao @, Freitag, 03.04.2020, 23:20 vor 1482 Tagen @ Greenhoop 3126 Views

bearbeitet von Centao, Freitag, 03.04.2020, 23:24

es muss schlümmer stehen..[[hae]]

Zusammen mit unseren allgemeinen "Erlebnissen" vom Finanzamt & seinen Mitspielern, ist dies nicht mehr mein vetrauter Steuerstaat.., also ich bin geplättet.

Dazu für 100% vom Staat verbürgte Kredite.., als Vorschlag aus Berlin.

Diese Signale außenpolitisch sind ganz anders deutbar. Und prompt verliert der Euro gegen den USD, den Deutschland entläßt den Steuermichel vor aller Augen temporär aus dem Zwang,
ja hebt römisches Recht teilweise auf.

Stundung von Sozialbeiträgen an die GKV's.., dies ist unglaublich erschütternd.
Fast jede Unternehmenspleite der Vergangenheit wurde durch die GKV eingeleitet..

Für die Debitisten unter uns, bedeutet dies hier passiert was GROSSES. Nur was[[hae]]?

Gruß,
CenTao

Sprengung der EU

Mephistopheles, Samstag, 04.04.2020, 00:13 vor 1482 Tagen @ Centao 3225 Views

Fast jede Unternehmenspleite der Vergangenheit wurde durch die GKV eingeleitet..

Für die Debitisten unter uns, bedeutet dies hier passiert was GROSSES. Nur was[[hae]]?

Gruß,
CenTao

Die Eu ist darauf ausfgebaut mit Deutschland als Lender of last resssort.
Dann , wenn alle anderen nicht mehr zahlen konnten, war Deutschland immer der letzte, der Garantien übernahm.
Und für genau diese Funktion macht sich Deutschland derzeit unfähig. Das bedeutet, dass die EU auseinanderbrechen wird.

War doch 1923 schon mal so ähnlich, dass sich Deutschland selbst unfähig machte, die Reparationen zu zahlen.

https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=521166

Gruß Mephistopheles

Euro: Fertig machen zum Absprung!

paranoia @, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Samstag, 04.04.2020, 10:33 vor 1482 Tagen @ Mephistopheles 2034 Views

Hallo Mephistopheles,

das wäre ein Ende mit Schrecken, aber immerhin ein Ende der Target-Sozialhilfe auf dem Rücken der Deutschen!

Hoffen wir's!

Gruß
paranoia

P.S.: Im Windschatten der Pandemie versucht ja jeder, seine Agenda durchzuboxen.

--
Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.

Das würde ich mal als vernünftige Staatsinvestition bezeichnen.

Olivia @, Samstag, 04.04.2020, 10:45 vor 1482 Tagen @ Mephistopheles 1635 Views

Das sind alles Menschen, die arbeiten, an die das Geld fließt! Die sind prinzipiell auch in der Lage das Geld zurückzuzahlen. Der Staat hat also "einbringliche" Forderungen, wohingegen die ganzen Forderungen an die übrigen EU-Länder wohl als "uneinbringliche" Forderungen bezeichnet werden können und im Zweifelsfalle mit weitern "Forderungen bzgl. des 2. Weltkrieges verrechnet werden" - um des lieben Friedens willen. Ist ja alles schon vorbereitet.

--
For entertainment purposes only.

Zusammensetzung des Dynamit in Zahlen

D-Marker @, Samstag, 04.04.2020, 10:47 vor 1482 Tagen @ Mephistopheles 1786 Views

bearbeitet von D-Marker, Samstag, 04.04.2020, 11:18

Da gibt es eine wunderschöne Seite mit vielen Zahlen. Leider endend bei 2016.

Der Seitenbetreiber ist ein Betriebswirtschaftsprofessor.

Aber so viel haben sich die Relationen seit 2016 nicht geändert (abschließend erfasst vermutl. 2017/18).

Werfen wir einen Blick auf

https://www.haushaltssteuerung.de/staatsverschuldung-europa-ranking.html .

In der oberen Leiste sind die EU-Staaten aufgeführt, man kann also die Zahlen aus der Sicht eines jeden EU-Staates betrachten und von da aus die anderen Länder einschätzen.

Besonders gut gefällt mir IV. Ranking der EU-Staaten zum Defizit/Überschuss je Einwohner:

Der senkrechte Strich ist für mich die „D-Mark-ationslinie“.

Wenn Deutschland (+288) auf die linke Seite gelangen und dann noch unter Frankreich (-1137) stehen will, muss jetzt mehr Geld an die Bürger verschenkt werden als in Frankreich.

Das ist m.A.n. erreicht, wenn dann Deutschland nach Corona-Bonds bettelt und Frankreich protestiert.
Habe ich da einen Denkfehler?
Wie siehst Du das?

LG
D-Marker


P.S.

Wenn ich @dottore richtig verstanden habe, dann wird in den Geschichtsbüchern stehen:

"Alle Staaten haben alle Staaten, alle Notenbanken alle Notenbanken um Hilfe gebeten, einschließlich Währungsfonds und Weltbank und vielen anderen internationalen Institutionen. Und alle Staaten haben alle Banken angebettelt, aber auch alle Notenbanken alle Staaten und alle Staaten alle Notenbanken. Alle, alle, alle hatten aber nichts mehr. Und alle wussten, dass allen von allen etwas passiert, es ging nur noch um die Reihenfolge.”

This Is THE BIG ONE ... Debt-A-Geddon

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 04.04.2020, 08:01 vor 1482 Tagen @ Centao 2354 Views

Die meisten haben es noch nicht realisiert. In den USA wird das mit 10 Millionen neuen Arbeitslosen in zwei Wochen wesentlich volksnaher vermittelt. Und man verfalle jetzt nicht in den Irrtum, die Amis würden nicht alles tun, um die Lage mit monetären Mitteln im Griff zu behalten ...

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...

Nur Datenbankabfrage, Antragsvoraussetzungen werden im Nachgang geprüft

Ashitaka @, Samstag, 04.04.2020, 01:20 vor 1482 Tagen @ Greenhoop 2547 Views

bearbeitet von Ashitaka, Samstag, 04.04.2020, 01:44

Hi Greenhoop,

die Soforthilfen werden nur automatisch mittels Bundes-ID-Datenbankabgleich freigegeben. Da sitzt kein Sachbearbeiter der es überprüft. Die Angabe der Steuernummer des zuständigen Finanzamtes dient der im Anschluss stattfindenen Prüfung der Subventionsvoraussetzungen bzw. des -betrugs. Es werden alle Anträge den Betriebssitz-Finanzämtern in einer Datenbank weitergeleitet. Hier werden die Antragsvoraussetzungen, die Info habe ich bereits von meinen OFD-Kontakten, im weiteren Jahresverlauf bzw. spätestens mit der Veranlagung 2020 von den Veranlagungsstellen der zuständigen Finanzämter geprüft.

Im ersten Schritt über automatisierte Abgleiche der USt-Voranmeldedaten des Antragszeitraums und Vorjahr. Wenn das nicht schon ein sicheres Ergebnis bringt über einen bereits in Vorbereitung befindlichen Fragebogen mit dem die bekannten und von vielen derzeit sehr weit ausgelegten Oder-Voraussetzungen ganz konkret geprüft werden. Sei dir sicher, niemand wird diesen Zuschuss behalten, der nicht auch die Antragsvoraussetzungen einigermaßen erfüllt. Von Massenstrafverfahren werden die wohl keinen Gebrauch machen und die Geldstrafe entsprechend niedrig ansetzten. Etwas anderes wäre juristisch gar nicht zu bewältigen. Intensivere Prüfungen werden über die zukünftigen steuerlichen Außenprüfungen erfolgen. Diese Tätigkeit sollen die Finanzämter im Falle einer Prüfung zusätzlich übernehmen. Aktuell ziehen die Ämter ihre Sachbearbeiter erst mal aus den Prüfungsdiensten ab und werden nach noch abzuschließenden Prüfungen den Veranlagungsstellen unter die Arme greifen. So zumindest in NRW.

Die Stundungen werden von den Finanzämtern in 3 Monaten allesamt nochmals mit dann wieder standardgemäßen Prüfungen der Antragsvoraussetzungen verlängert. Bei den Kommunen greift das BMF-Schreiben vom 19.03.2020 nicht. Keine Ahnung wie des es dann machen werden. Von den Finanzverwaltungen werden die meisten Unternehmen ohne Liquiditäts- und Finanzierungsengpass aber anschließend keine so einfache Verlängerung mehr bekommen. Das BMF-Schreiben besag zwar, dass die Prüfungen nicht wie üblich intensiviert werden sollen, derzeit finden aber gar keine Prüfungen der Antragsvoraussetzungen statt. Das wird sich ändern. Und wie ich meine Pappenheimer dort kenne, wird es, sobald die Hysterie abgeflacht ist, wieder wie gewohnt hochnäsig zugehen.

Es bleibt abzuwarten, wie sie die Vollstreckungsmaßnahmen (Kontensperrungen etc.) im weiteren Jahresverlauf "nach der Krise" wieder einleiten werden. Auch hier wird man zwar grundsätzlich bis zum 31.12.2020 Möglichkeiten bieten, diese aber wieder wie gewohnt seitens der Erhebungsstellen begründen haben wollen (SuSa, BWA, Planung oder Bestätigung des Steuerberater/Geschäftsbank).

Die werden die Freizügigkeit 180° umdrehen, sobald sich die volkswirtschaftliche Situation wieder einigermassen gefestigt hat und die wahnsinnigen Guthabensummen, die nun überall vorhanden sind, den Wirtschaftsmotor für die nächsten 10 Hochtourenjahrein Gang gesetzt haben.

Was meiner Ansicht nach nicht klar geregelt ist, ist die Freigabe der Umsatzsteuersondervorauszahlungen für die Dauerfristverlängerungen. In NRW heisst es in der Begründung lediglich, dass eine Krise vorherrschen muss. So können sich auch Unternehmen, die nicht nur von der Corona-Krise betroffen sind und schon vorher oder losgelöst von der Corona-Krise Probleme mit ihrer Auftragslage, Liquidität oder den Finanzierungen (z.B. Dispo fast ausgeschöpft) hatten, haben oder noch haben werden die Sondervorauszahlung mit einer einfachen Berichtigung (0 € eintragen) zurückholen.

Es finden hier keinerlei Überprüfungen bei den Finanzämtern statt. Das wird aber vielen dann spätestens am 10. Februar 2021, wenn dann nicht mehr nur der Differenzbetrag der Sondervorauszahlung eines jeden Jahres im Raum steht, Probleme bereiten. Was die Finanzämter dieses Jahr an steuerlichen Nebenleistungen liegen lassen, holen sie sich nächstes Jahr doppelt und dreifach. Aufgeschoben ist nicht weggezaubert.

Herzlichst,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollten sie das tun?

Linder, Samstag, 04.04.2020, 03:43 vor 1482 Tagen @ Ashitaka 2059 Views

Welches Gesetz ermöglicht es diesem "Staat" einen aufgrund Steuerverzicht nicht bezahlten Betrag im Nachgang wieder einzufordern?
Bzw. stand in irgendeinem Schrieb, dass es sich hier lediglich um eine Stundung, nicht um ein Erlassen der Steuerschuld handelt?

Ähnliche Schreiben gingen bereits vor Wochen viral, bisweilen habe ich sie für Fälschungen gehalten.
Was dagegen sprach waren Kleinigkeiten wie die erneute Erhöhung der Diäten und das penetrante Bettteln von Leuten wie J. Ditfurth in den sozialen Netzwerken.
Es scheint so zu sein wie Mephistopheles bereits richtig erwähnte (Sprengung der EU). Dem Staat entgehen nicht nur Steuereinnahmen aufgrund der heruntergefahrenen Wirtschaft an sich, sondern auch durch Aussetzung der Steuervorauszahlungen. Den korrupten Institutionen wird der Nährboden entzogen, sie kommen nicht mehr an ausreichend viel Geld heran.
Im Umkehrschluß heißt das, Behörden wie Finanzämter unterstehen nicht mehr, oder nur noch bedingt, der Regierung. Heureka!

--
◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇

Steuergesetze werden gerne auch rückwirkend erlassen. (oT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 04.04.2020, 08:19 vor 1482 Tagen @ Linder 1544 Views

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Läuft in Deutschland ...

Es geht nicht um den Erlass von Steuergesetzen, sondern um deren Vollstreckung, stupid!

Mephistopheles, Samstag, 04.04.2020, 09:15 vor 1482 Tagen @ FOX-NEWS 1650 Views

Wer sollte das Vollstrecken?
Hast du dir eigentlich überlegt, welchen Aufwand das bedeutet?
Da ergehen mal 500.000 Bescheide auf Rückzahlung. Ohne einen solchen Bescheid ist nämlich ein Betrugsverfahren unmöglich, weil es fehlt an der Schädigung. Es könnte ja sein, dass einer das Geld irrtümlich beantragt hat.
So einen Bescheid kann das FA aber nicht aus Lust und Laune erlassen, sondern er ist in jedem Einzelfall zu begründen. Die Beamten der Steuerverwaltung haben ja sonst nichts zu tun.
Als Begründung genügt keineswegs, wenn der zuständige Beamte angibt, er habe das so im Urin; nein, er muss konkrete Belege bringen. Bspw., er habe einen Tipp von der (H)ex-e des betroffenen Steuerpflichtigen erhalten.
Oder vom Nachbarn. Oder die Unterlagen sind unstimmig. Zunächst muss nämlich das FA glauben, was du ihm erzählst. Wenn sie das für unstimmig halten, dann müssen sie das begründen.
Dann erfolgt - so sicher wie das amen in der Kirche - ein Widerspruch. Wer nicht widerspricht, macht sich erst recht verdächtig, dass er nämlich Dreck am Stecken hat und wird ggf. einer besonders strengen Prüfung unterzogen.
Aber die anderen widersprechen. Der Widerspruch muss von einem anderen Beamten abschlägig beschieden werden. Auch das bedarf wieder einer Begründung und am besten zusätzlicher Anhaltspunkte. Evtl. muss verwaltungsintern auch irgendwo geklärt werden, dass bei dem Betreffenden voraussichtlich tatsächlich was zu holen ist, was den Aufwand rechtfertigt. Weil die Verfahren, wo die Finanzämter sich reich rechnen und sich dann herausstellt, dass kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, kennen die Beamten zur genüge. Es ist nicht jeder ein Hoeneß.
Gegen diesen abschlägigen Widerspruchsbescheid erfolgt mit 99%-iger Wahrscheinlichkeit eine Klage. Und das dauert, wenn plötzlich 100.000e von Verfahren vor Gericht landen. Da muss nämlich in jedem Einzelfall eine Beweisführung erfolgen.

Usw.

Gruß Mephistopheles

Widerspruch mit Aussetzung der Vollziehung

Dieter, Samstag, 04.04.2020, 09:51 vor 1482 Tagen @ Mephistopheles 1597 Views

Hallo Mephistopheles,

typischerweise widerspricht man einem Steuerbescheid und bittet um Aussetzung der Vollziehung. Sollte die Finanzverwaltung die Order bekommen, dieser Aussetzung grundsätzlich weniger zuzustimmen (was im Ermessen der Finanzverwaltung liegt), dann hat der Steuerpflichtige ein Problem. Dann muß der Steuerpflichtige schon mit sehr guten Sachargumenten kommen, um die Aussetzung der Vollziehung durchzubekommen.

Ansonsten wird vollstreckt (Kontenpfändung, etc.), auch wenn noch kein Gerichtsverfahren eröffnet wurde.

Gruß Dieter

Haben sie bei mir einmal gemacht und dann sehr schnell wieder aufgehoben

Mephistopheles, Samstag, 04.04.2020, 10:34 vor 1482 Tagen @ Dieter 1531 Views

nach ein paar Telefonaten. Nicht einmal den Betrag haben sie einbehalten, obwohl das Kontoguthaben für die Summe, die gepfändet wurde, ausreichend gewesen wäre.

Kannst du dir meine Argumentation vorstellen, die dazu führte, dass die Vollstreckung aufgehoben wurde? :-P [[hüpf]]

Gruß Mephistopheles

Finanzamt erlässt bzgl Soforthilfe keinen Bescheid

Ashitaka @, Samstag, 04.04.2020, 11:49 vor 1482 Tagen @ Dieter 1460 Views

Hallo Dieter,

typischerweise widerspricht man einem Steuerbescheid und bittet um Aussetzung der Vollziehung. Sollte die Finanzverwaltung die Order bekommen, dieser Aussetzung grundsätzlich weniger zuzustimmen (was im Ermessen der Finanzverwaltung liegt), dann hat der Steuerpflichtige ein Problem. Dann muß der Steuerpflichtige schon mit sehr guten Sachargumenten kommen, um die Aussetzung der Vollziehung durchzubekommen.

AdV gibts über Einspruchsverfahren beim Finanzamt aber nur wenn dieses auch den Bescheid erlassen hat. Der Bewilligungsbescheid für die Soforthilfe kommt vom Land. Die Finanzämter werden hier nur die notwendigen und klaren Daten für das Land durch Nachprüfungen ermitteln. Dazu willigt jeder Antragsteller meist unwissentlich ein.

Bei den beantragten Stundungen der Umsatzsteuer, Einkommen- und Körperschaftsteuer wird man wieder wie gewohnt vorgehen. Sprich: Erneuter Antrag auf Stundung mit Ratenzahlung oder im Falle fehlender Aktivität des Steuerpflichtigen Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Bis Jahresende 2020 wird man mittels Ratenzahlungen Möglichkeiten einer ratierlichen Abtragung bekommen. Bei Umsatzsteuern ist das noch immer Wahnsinn, da treuhänderische Gelder. Wer Lohnsteuern nicht bezahlt, bei dem wird wie gewohnt auch 2020 vollstreckt. Ersten Fall schon auf dem Tisch wo der Unternehmer meinte, er könne mal eben alle Lohnsteuern zurückgehen lassen. Nach der Mahnung wird wie gewohnt die Vollstreckungsankündigung kommen. Die Erhebungsstellen haben da klare Vorgaben.

Herzlichst,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Hat die Finanzverwaltung einen Ermessensspielraum auf sonst gesetzlich vorgesehene Stundungszinsen? oT.

Dieter, Samstag, 04.04.2020, 13:05 vor 1482 Tagen @ Ashitaka 1242 Views

- -

§ 227 AO

Ashitaka @, Samstag, 04.04.2020, 16:49 vor 1482 Tagen @ Dieter 1221 Views

bearbeitet von Ashitaka, Samstag, 04.04.2020, 16:53

Hallo Dieter,

ja, den hat sie. Dabei ist auf die Unbilligkeit im Einzelfall abzustellen. Ob der Steuerpflichtige die Nebenleistung selbst zu verschulden hat ist dabei irrelevant.

Warten wir mal ab, wie sich der BMF dazu im weiteren Jahresverlauf äußern wird. Bis zum 31.12.2020 ist das Thema Stundungszinsen durch BMF Schreiben vom 19.03.2020, im Gegensatz zu den Steuerschulden und den ab dem 01.01.2021 wieder zu erbringenden Sicherheiten, ja erst einmal vom Tisch. Prinzipiell müssten alle Stundsanträge bei immer noch sich in Schieflage befindlichen Unternehmen nach dem 31.12.2020 mangels Sicherheit einer Rückführung abgelehnt werden. Das Insolvenzrecht wird dann ja auch wieder wie gewohnt anzuwenden sein. Da wird man die toten Fische wieder aus dem Glas fischen.

Herzlichst,

Ashitaka

--
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Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Klarer Subventionsbetrug vs. Grenzfälle

Ashitaka @, Samstag, 04.04.2020, 11:36 vor 1482 Tagen @ Mephistopheles 1496 Views

bearbeitet von Ashitaka, Samstag, 04.04.2020, 11:53

Hallo Mephistopheles,

Wer sollte das Vollstrecken?
Hast du dir eigentlich überlegt, welchen Aufwand das bedeutet?
Da ergehen mal 500.000 Bescheide auf Rückzahlung.

Kein Problem. Da bereiten die alljährlichen Prüfungsschwerpunkte im Wege der Veranlagung von zehnmillionen und mehr Steuerpflichtigen mehr Arbeit. Man stockt die Erhebungsstellen zeitlich befristet auf, setzt andere Schwerpunkte aus. Ob nun die Corona-Soforthilfen der Länder, oder auch die bestätigten Stundungen / Vollstreckungsaufschübe, alles wird automatisiert wiedervorgelegt. Bei der Soforthilfe hat jeder mit Antrag zugestimmt und wie immer nicht das Kleingedruckte gelesen wenn er glaubt, sein Finanzamt würde nicht im Nachgang konkrete Fragen stellen und im Falle nicht klarer Daten aus den USt-Voranmeldungen weitere Auswertungen (BWAs, SuSas) verlangen.

So einen Bescheid kann das FA aber nicht aus Lust und Laune erlassen, sondern er ist in jedem Einzelfall zu begründen. Die Beamten der Steuerverwaltung haben ja sonst nichts zu tun.

Zuerst Datenabgleich der betroffenen Steuernummern durch Sachgebietsleitung, wenn unklar dann Fragebogen an wiedervorgelegte Steuernummer rausschicken, eingegangene Unterlagen auf Voraussetzungen prüfen, im Falle der nicht erfüllten Voraussetzungen (Umsatz <50% gg. VJ, Bankkonten laut SuSa prall gefüllt, Folgemonate keine eingebrochenen Umsätze) wird dem Land das Prüfungsergebnis mitgeteilt. Es geht hier ja nicht darum die Grenzfälle zu packen, sondern hunderttausende Betriebe die schon vorher geringere Umsätze oder Verluste bzw. Liquiditätsengpässe hatten und diejenigen die in keinem Liquiditätsengpass steckten zu krallen. Nichts einfacher als das. Auf Grenzfälle werden die sich sicher nicht konzentrieren.

Dann erfolgt - so sicher wie das amen in der Kirche - ein Widerspruch. Wer nicht widerspricht, macht sich erst recht verdächtig, dass er nämlich Dreck am Stecken hat und wird ggf. einer besonders strengen Prüfung unterzogen.

Nein, die Finanzämter erlassen keinen Bescheid, fischen nur die quasi eidneutigen Fälle für's Land bzw. den Bund raus.

Aber die anderen widersprechen. Der Widerspruch muss von einem anderen Beamten abschlägig beschieden werden. Auch das bedarf wieder einer Begründung und am besten zusätzlicher Anhaltspunkte. Evtl. muss verwaltungsintern auch irgendwo geklärt werden, dass bei dem Betreffenden voraussichtlich tatsächlich was zu holen ist, was den Aufwand rechtfertigt. Weil die Verfahren, wo die Finanzämter sich reich rechnen und sich dann herausstellt, dass kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, kennen die Beamten zur genüge. Es ist nicht jeder ein Hoeneß.
Gegen diesen abschlägigen Widerspruchsbescheid erfolgt mit 99%-iger Wahrscheinlichkeit eine Klage. Und das dauert, wenn plötzlich 100.000e von Verfahren vor Gericht landen. Da muss nämlich in jedem Einzelfall eine Beweisführung erfolgen.

Nein, das Land bzw. der Bund werden aktiv und fordern die Rückzahlung, werden aufgrund der Prüfungsergebnisse der Finanzämter im Falle der Weigerung ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrug einleiten. Auf viel juristerei werden die sich nicht einlassen und für alle nicht gehorsamen Fälle neben der sofortigen Rückzahlung einen festen Strafgeldbetrag fordern. Nochmal, es gilt mittels der glasklaren Daten der Finanzämter nur diejenigen Fälle ins Visier zu nehmen, wo die Faktenlage eindeutig ist.

Herzlichst,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Falls es dir entgangen sein sollte, auch die Finanzämter arbeiten schon mit EDV.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 04.04.2020, 12:06 vor 1482 Tagen @ Mephistopheles 1341 Views

500'000 Bescheide sind schnell berechnet, gedruckt und verschickt. Widerspruch ist natürlich möglich, hat aber keine aufschiebende Wirkung. Bis die Gerichte da entschieden haben ... viel Vergnügen!

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...

Bei mir nicht

Mephistopheles, Samstag, 04.04.2020, 12:32 vor 1482 Tagen @ FOX-NEWS 1332 Views

500'000 Bescheide sind schnell berechnet, gedruckt und verschickt. Widerspruch ist natürlich möglich, hat aber keine aufschiebende Wirkung. Bis die Gerichte da entschieden haben ... viel Vergnügen!

Ein Einkommenssteuerbescheid bei einem Selbständigen oder einem Unternehmen ist etwas völlig anderes als eine Lohnsteuererstattung bei einem Arbeitnehmer. Und selbst die scheint nur in Ausnahmefällen per EDV möglich zu sein.

Gruß Mephistopheles

Es gibt keinen Erlass, es handelt sich um Stundung / Vollstreckungsaufschub

Ashitaka @, Samstag, 04.04.2020, 10:58 vor 1482 Tagen @ Linder 1477 Views

Hallo Linder,

Welches Gesetz ermöglicht es diesem "Staat" einen aufgrund Steuerverzicht nicht bezahlten Betrag im Nachgang wieder einzufordern?

Es handelt sich um keinen Steuerverzicht. Das BMF-Schreiben gibt lediglich Anweisung, dass die Voraussetzungen für Anträge auf Stundungs- und Vollstreckungsaufschub nicht wie gewohnt tiefgreifender geprüft werden. Und bei den Corona-Hilfen stimmt jeder mit Antrag zu, dass das örtlich zuständige Finanzamt die Voraussetzungen im Nachgang überprüfen wird.

Bzw. stand in irgendeinem Schrieb, dass es sich hier lediglich um eine Stundung, nicht um ein Erlassen der Steuerschuld handelt?

Ein Erlass wurde nirgends reregelt. Der "Schrieb" der alles regelt ist das BMF-Schreiben vom 19.03.2020.

Es scheint so zu sein wie Mephistopheles bereits richtig erwähnte (Sprengung der EU). Dem Staat entgehen nicht nur Steuereinnahmen aufgrund der heruntergefahrenen Wirtschaft an sich, sondern auch durch Aussetzung der Steuervorauszahlungen. Den korrupten Institutionen wird der Nährboden entzogen, sie kommen nicht mehr an ausreichend viel Geld heran.

Keine Ahnung was für einen Steuerschaden du dir vorstellst, aber das Aufkommen ist über alle Steuerarten und noch bevorstehenden Monate des Wirtschafts-/Kalenderjahres nicht im geringsten in Gefahr. "Ausreichend viel Geld" hat es noch nie gegeben, weshalb sich Staaten immer verschulden müssen. Wo ist das Problem?

Im Umkehrschluß heißt das, Behörden wie Finanzämter unterstehen nicht mehr, oder nur noch bedingt, der Regierung. Heureka!

Kopfschütteln. Zuviel KENFM oder MMNews konsumiert?

Herzlichst,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Das Übliche. Natürlich hast du Recht, wenn...

Mephistopheles, Samstag, 04.04.2020, 11:47 vor 1482 Tagen @ Ashitaka 1449 Views

dieses Jahr eine Steigerung des BIP von 5% und der Staatseinnahmen von 6% erreicht wird. Die Staatseinnahmen (Steuereinnahmen + Staatsanleihen!) müssen immer schneller steigen als das BIP, bis sie mehr betragen als 100%. Wurde hier im DGF bereits ausdiskutiert. Bitte in der Sammlung nachsehen!

Hallo Linder,

Welches Gesetz ermöglicht es diesem "Staat" einen aufgrund Steuerverzicht nicht bezahlten Betrag im Nachgang wieder einzufordern?


Es handelt sich um keinen Steuerverzicht. Das BMF-Schreiben gibt lediglich Anweisung, dass die Voraussetzungen für Anträge auf Stundungs- und Vollstreckungsaufschub nicht wie gewohnt tiefgreifender geprüft werden. Und bei den Corona-Hilfen stimmt jeder mit Antrag zu, dass das örtlich zuständige Finanzamt die Voraussetzungen im Nachgang überprüfen wird.

Bzw. stand in irgendeinem Schrieb, dass es sich hier lediglich um eine Stundung, nicht um ein Erlassen der Steuerschuld handelt?

Es gibt immer einen Unterschied zwischen dem, wie sich der Staat reich rechnet (war da nicht irgendwann einmal was mit einer Steueramnestie, wo die Fratzen gedacht haben, es kämen 100 Mrd. rein und gekommen sind 5 Mrd.?) und dem, was tatsächlich an Steuereinnahmen reinkommt.

Ein Erlass wurde nirgends reregelt. Der "Schrieb" der alles regelt ist das BMF-Schreiben vom 19.03.2020.

Jau. Das ist genau so wie bei der Maueröffnung! Nach den Schreiben der zuständigen Behörden der DDR steht die Mauer heute noch!
[[euklid]] [[hüpf]] [[euklid]]

Es scheint so zu sein wie Mephistopheles bereits richtig erwähnte (Sprengung der EU). Dem Staat entgehen nicht nur Steuereinnahmen aufgrund der heruntergefahrenen Wirtschaft an sich, sondern auch durch Aussetzung der Steuervorauszahlungen. Den korrupten Institutionen wird der Nährboden entzogen, sie kommen nicht mehr an ausreichend viel Geld heran.


Keine Ahnung was für einen Steuerschaden du dir vorstellst, aber das Aufkommen ist über alle Steuerarten und noch bevorstehenden Monate des Wirtschafts-/Kalenderjahres nicht im geringsten in Gefahr. "Ausreichend viel Geld" hat es noch nie gegeben, weshalb sich Staaten immer verschulden müssen. Wo ist das Problem?

Es gibt immer einen Unterschied, was der Staat gerne hätte und was sich reell mit vertretbaren Maßnahmen durchsetzen lässt.

Im Umkehrschluß heißt das, Behörden wie Finanzämter unterstehen nicht mehr, oder nur noch bedingt, der Regierung. Heureka!


Kopfschütteln. Zuviel KENFM oder MMNews konsumiert?

Nein. Da schreibt einer, der die Maueröffnung erlebt hat.

Herzlichst,

Ashitaka


Ashi, du hast natürlich recht - theoretisch.
Praktisch war die Coronakrise und die Stillegung der Wirtschaft die Maueröffnung der BRD!

Gruß Mephistopheles

No-free-lunch

Greenhoop @, Samstag, 04.04.2020, 10:11 vor 1482 Tagen @ Ashitaka 1695 Views

Hallo Ashitaka,

mich hatte lediglich der automatisierte Zahlungslauf verwundert, eine Einzelfallprüfung hatte ich nicht erwartet.

Die im Antrag gestellten Anforderungen (Punkt 6.1) dürften allein durch diesen Passus...

- die Umsatzerzielungsmöglichkeiten durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie massiv eingeschränkt
wurden

...für ein gros der Antragsteller zutreffen wenn man berücksichtigt, dass es die Länder mit ihren Rechtsverordnungen waren, die für den Stillstand weiter Teile der Wirtschaft sorgen - Ende noch offen. Zum jetzigen Zeitpunkt dürften viele KMU´s nicht wissen, ob sie die nächsten Monate überstehen werden, spätestens im Herbst sollte sich eine Bestandsprüfung machen lassen. Auf der Antragsseite NRW´s steht geschrieben, dass der Zuschuss bei Wegfall der Beeinträchtigungen und Besserung der eigenen wirtschaftlichen Situation zurückzuzahlen ist. Wer das Jahr nicht übersteht, muss sich um die Rückzahlungen keine Gedanken machen, der Rest sollte sich überlegen für wie wahrscheinlich er es hält, dass der Staat auch 2021 noch Bestand hat.

Gruss - GH

Auch in 2030 noch Bestand, m.M nach.

Dieter, Samstag, 04.04.2020, 11:44 vor 1482 Tagen @ Greenhoop 1454 Views

Hallo Greenhoop,

"der Rest sollte sich überlegen für wie wahrscheinlich er es hält, dass der Staat auch 2021 noch Bestand hat."

diesbezüglich bin ich mir sicher, daß der auch in 2030 noch Bestand hat, bzw. dieser als Gläubiger voll funktionsfähig ist.

Gruß Dieter

Das sehe ich auch so, dass sie auch 2030 noch damit beschäftigt sind, die Steuerbescheide von 2020 aufzuarbeiten

Mephistopheles, Samstag, 04.04.2020, 12:40 vor 1482 Tagen @ Dieter 1379 Views

Hallo Greenhoop,

"der Rest sollte sich überlegen für wie wahrscheinlich er es hält, dass der Staat auch 2021 noch Bestand hat."

diesbezüglich bin ich mir sicher, daß der auch in 2030 noch Bestand hat, bzw. dieser als Gläubiger voll funktionsfähig ist.

Aber nicht mehr mit dem Euro und Portugal gehört dann nicht mehr dazu.

Gruß Mephistophles

Das vermute ich auch. - Abschreibungsbedarf Euro-Länder?

Dieter, Samstag, 04.04.2020, 13:14 vor 1482 Tagen @ Mephistopheles 1343 Views

"Aber nicht mehr mit dem Euro und Portugal gehört dann nicht mehr dazu."

Fragt sich nur, in welchen Ländern der daraus resultierende Absturz am heftigsten ausfällt.
Wie viel muß dann die Bundesbank abschreiben und dem laufendem Haushalt belasten? Und wie hoch ist der Abschreibungsbedarf bei Holländern, Franzosen, Italienern, Portugiesen,usw.?

Es könnten interessante Rechnungen aufgestellt werden, mir fehlt leider ein wenig Wissen, derartige Berechnungen anzustellen, aber vielleicht jemand anders?

Gruß Dieter

Kurze grobe Schätzung

Linder, Samstag, 04.04.2020, 13:34 vor 1482 Tagen @ Dieter 1393 Views

Da es in dem Fall zwingend zu einer Währungsreform kommt, werden 90...99% aller Schulden und somit auch Guthaben verfallen.
Es ist daher kein allzu großes Problem die Bücher rasch zu bereinigen, da das Geld keinen großen Wert mehr hat.
Target ist futsch, denn wer so blöd ist in einer solchen Zeit anzuschreiben, dem gehört es nicht anders.
Viele der Zahlen werden nur noch Makulatur sein.

--
◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇

Der Staat wird weiter bestehen...

Greenhoop @, Samstag, 04.04.2020, 14:40 vor 1482 Tagen @ Dieter 1379 Views

Hallo Greenhoop,

"der Rest sollte sich überlegen für wie wahrscheinlich er es hält, dass der Staat auch 2021 noch Bestand hat."

diesbezüglich bin ich mir sicher, daß der auch in 2030 noch Bestand hat, bzw. dieser als Gläubiger voll funktionsfähig ist.

Gruß Dieter

...aber nur noch so lange, wie er zwecks leichterer Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen benötigt wird, WHO oder UN vermögen das noch nicht.

Hallo Dieter,

zum 31.3.2020 wurden für 470.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet, zum Vergleich waren es 2009 "lediglich" 56.000 im Jahresdurchschnitt, auch wenn die Zahlen noch nicht direkt vergleichbar sind, so ist ein deutlicher Trend erkennbar.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/154744/umfrage/anzahl-der-kurzarbeit-anb...

Die offiziellen Arbeitslosenzahlen lagen 2009 bei 3,41 Millionen, wie viele dürfen wir wohl bis Ende des Jahres erwarten, sollten die Hausarreste über den April hinaus andauern.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1223/umfrage/arbeitslosenzahl-in-deutsch...

Hat Herbert Kickl doch letzte Woche schon angedeutet, es dürfte noch eine ganze Weile so weitergehen, das dürfte dann u.U. zu Zivilem Ungehorsam führen, was danach kommt ist Spekulation.

Herbert Kickl: "Sagt den Österreichern endlich die Wahrheit!"

https://www.youtube.com/watch?v=nWOJnOuvRZY

Gruss - GH

Hört sich so an, als hättest du die Soforthilfe ohne finanzielle Notlage beantragt?

Neigschmeckter @, Κύπρος, Samstag, 04.04.2020, 07:52 vor 1482 Tagen @ Greenhoop 2225 Views

Hi,

ich weiß nicht, ob die Idee so sonderlich gut ist...
Die werden das nämlich später sicher genau untersuchen, und sollten die rausfinden, dass du garnicht notgelitten hast, werden sie dir Betrug anlasten, oder?

Gruß,
Neigschmeckter

Auf den ersten Blick erscheint das so, auf den zweiten Blick kann man das vergessen.

nereus @, Samstag, 04.04.2020, 10:04 vor 1482 Tagen @ Neigschmeckter 2012 Views

Hallo Neigeschmeckter!

Diese geschenkte Hilfe wird selbstverständlich bei der Einkommensteuer 2020 berücksichtigt werden. Darauf hatte @Greenhoop schon verwiesen.
Das Finanzministerium mag sicher etwas deppert erscheinen, dürfte es im Ernstfall aber nicht sein.

Aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten ist es unmöglich jeden Antragsteller genau zu überprüfen, ob echter Bedarf vor liegt oder nicht.
Man mußte nur den zu erwartenden Einnahmeausfall angeben mit einer kurzen Begründung.
Daher war jeder Kleinunternehmer berechtigt diesen Antrag zu stellen, außer er befand sich schon zuvor in einem Insolvenzverfahren.
Unter diesem Aspekt hat die Regierung diesmal etwas in aller Schnelle auf die Bühne gezaubert, wofür es ansonsten ewig gedauert hätte.

Und bei der ganzen Geschichte muß man Folgendes berücksichtigen.
Für die Arbeiter und Angestellten mag das geschenkte Geld wie ein warmer Regen anmuten, den sie selbst nicht erhalten.
Dazu gehört jedoch der nicht ganz unwichtige Hinweis, daß die Selbständigen aufgrund ihrer schieren Existenz Umssatzsteuer genieren, die dem Staat in Milliardenhöhe jährlich zufließt.
Wenn also der Kleinunternehmer aktuell 5 bis 9.000 € geschenkt bekommt (siehe Anrechnung EKSt. weiter oben), dann ist das nur recht und billig, weil ein Vielfaches dieser Summe schon Jahre zuvor an den Staat abgeführt werden mußte.
Diese ganze Kohle wäre nie "entstanden", wenn alle diese Selbständigen als Angestellte, Lohnempfänger oder Beamte tätig gewesen wären.

Was mich wundert, wie schnell @Greenhoop seine Kohle bekommen hat.
Ich habe am Abend des 23.03. meinen Antrag gestellt - also vor 12 Tagen - und habe immer noch nichts erhalten.
Falls hier weitere Thüringer Kleinunternehmer mitlesen, wäre ich dankbar über diesbezügliche Infos.

Da ich längere Wartezeit einkalkuliert hatte, habe ich vorgesorgt und aus meinen Rücklagen etwas Liquidität "erzeugt". Ohne diese private Maßnahme hätte ich jetzt wahrscheinlich schon 10 Mahnungen auf dem Schreibtisch.

mfG
nereus

Darauf hat doch Leutnant Dino schon hingewiesen

Mephistopheles, Samstag, 04.04.2020, 10:55 vor 1482 Tagen @ nereus 1801 Views

Hallo Neigeschmeckter!

Diese geschenkte Hilfe wird selbstverständlich bei der Einkommensteuer 2020 berücksichtigt werden. Darauf hatte @Greenhoop schon verwiesen.
Das Finanzministerium mag sicher etwas deppert erscheinen, dürfte es im Ernstfall aber nicht sein.

"Das ist ein Geschenk an diejenigen Unternehmer, die niemals Steuern bezahlt haben und auch in Zukunft niemals Steuern bezahlen werden." Als überzeugter Sozialist ist er natürlich wie jeder Sozialist ein ganz braver Systemling und hat immer brav seine Steuern bezahlt. Jetzt stinkt es ihm und der wahrhaftig sozialistische Neid kommt auf: Mammi, Mammi, warum kriegt der auch ein Guzle, obwohl der nicht brav war und ich immer brav war!

https://das-maennermagazin.com/mediathek/maennermagazin-tv-folge-59-mein-kommentar-zur-...

Aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten ist es unmöglich jeden Antragsteller genau zu überprüfen, ob echter Bedarf vor liegt oder nicht.
Man mußte nur den zu erwartenden Einnahmeausfall angeben mit einer kurzen Begründung.
Daher war jeder Kleinunternehmer berechtigt diesen Antrag zu stellen, außer er befand sich schon zuvor in einem Insolvenzverfahren.
Unter diesem Aspekt hat die Regierung diesmal etwas in aller Schnelle auf die Bühne gezaubert, wofür es ansonsten ewig gedauert hätte.

Und bei der ganzen Geschichte muß man Folgendes berücksichtigen.
Für die Arbeiter und Angestellten mag das geschenkte Geld wie ein warmer Regen anmuten, den sie selbst nicht erhalten.
Dazu gehört jedoch der nicht ganz unwichtige Hinweis, daß die Selbständigen aufgrund ihrer schieren Existenz Umssatzsteuer generieren, die dem Staat in Milliardenhöhe jährlich zufließt.
Wenn also der Kleinunternehmer aktuell 5 bis 9.000 € geschenkt bekommt (siehe Anrechnung EKSt. weiter oben), dann ist das nur recht und billig, weil ein Vielfaches dieser Summe schon Jahre zuvor an den Staat abgeführt werden mußte.
Diese ganze Kohle wäre nie "entstanden", wenn alle diese Selbständigen als Angestellte, Lohnempfänger oder Beamte tätig gewesen wären.

Was mich wundert, wie schnell @Greenhoop seine Kohle bekommen hat.
Ich habe am Abend des 23.03. meinen Antrag gestellt - also vor 12 Tagen - und habe immer noch nichts erhalten.

Bist du etwa auch ein braver Sozialist? [[zwinker]] [[top]]

Falls hier weitere Thüringer Kleinunternehmer mitlesen, wäre ich dankbar über diesbezügliche Infos.

Da ich längere Wartezeit einkalkuliert hatte, habe ich vorgesorgt und aus meinen Rücklagen etwas Liquidität "erzeugt". Ohne diese private Maßnahme hätte ich jetzt wahrscheinlich schon 10 Mahnungen auf dem Schreibtisch.

Hattu nicht. Die anderen schreiben ihre Gläubiger gerade an - vor sie eine Mahnung erreicht! -. und verweisen auf die schwierige wirtschaftliche Situation und bitten um Stundung.

1. Die Gläubiger stimmen zähneknirschend zu
2. Best case! Der Gläubiger bittet darum, einen Teilbetrag zu überweisen. Das sollte man umgehend tun. Die Geschäftsbeziehungen können ungetrübt fortgesetzt werden.
3. Worst case: Man stellt die Zahlungen ein ohne den Gläubiger davon in Kenntnis zu setzen. Damit ist das Vertrauen zerstört. Das wird sich rächen.

mfG
nereus

Gruß Mephistopheles

"Als überzeugter Sozialist" ... zu der Ansicht kommt nur, wer den "Leutnant Dino" als Kunst- und Satirefigur wahrnimmt.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 04.04.2020, 12:49 vor 1482 Tagen @ Mephistopheles 1446 Views

So ganz sicher bin ich mir bei dem Kerl aber auch nicht ... [[zwinker]]

Sein Videos sind auf jeden Fall amüsant. [[top]]

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...

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