RA Joachim Steinhöfel - Initiative für Meinungsfreiheit im Netz

tradi @, Sonntag, 05.01.2020, 23:57 vor 1544 Tagen 1501 Views

Interessantes Interview mit Joachim Steinhöfel > https://www.youtube.com/watch?v=MQd3rava2-4

Steinhöfel berichtet über die Erfolge der Initiative und über sein geplantes Vorgehen, Präzedenzfälle zu erwirken, auf die sich dann die breite Masse der RA in Rechtsauseinandersetzungen mit zensierenden Medien beziehen können.

Diese Initiative bittet Sie um Ihre – finanzielle – Unterstützung. Die Meinungsfreiheit im Netz soll mit Hilfe der Gerichte gegen die Zensur-, Sperr- und Einschüchterungsversuche der sozialen Medien verteidigt werden.

https://meinungsfreiheit.steinhoefel.de/ueber/

Hier ein aktueller Fall: Correctiv/Facebook gegen Tichys Einblick

https://meinungsfreiheit.steinhoefel.de/2019/11/27/fall-24-tichys-einblick-gmbh-correct...

Die Praxis bei Facebook, die zB “Correctiv” weitreichende Befugnisse der Stigmatisierung und Diskriminierung erlaubt, ist vergleichbar mit der Situation, daß ein Medium auf dem Titelblatt eines Konkurrenten einen Sticker anbringen lässt, mit dem vor der Lektüre gewarnt und dazu aufgefordert wird, stattdessen das eigene Konkurrenzmedium zu lesen. Im Printbereich wäre eine solche Praxis – etwa das “Focus”-Mitarbeiter während der Auslieferung des „SPIEGEL“ einen “Focus”-Sticker auf dessen Titelseite aufkleben, oder umgekehrt – kaum denkbar. Im digitalen Bereich ist genau dies “Correctiv” u.a. aufgrund der Kooperation mit Facebook möglich. Damit wird der Bereich der Auseinandersetzung mit publizistischen Mitteln überschritten und man bedient sich unlauterer Geschäftspraktiken.

“Correctiv” wird von diversen Unterstützern mit Millionen Euro Spenden ausgestattet (zB George Soros’ Open Society Foundation, Google, Facebook, Deutsche Telekom usw.).

“Correctiv” ist kein neutraler Faktenchecker, sondern jedenfalls hier ein journalistischer Söldner, der durch die von uns gerichtlich angegriffene Methode des “Faktenchecks” seine ideologischen Überzeugungen unter Ausnutzung der strukturellen Überlegenheit eines Monopolisten (Facebook) und unter Verstoß gegen die Grundrechte der Betroffenen rechtswidrig durchsetzen will und kann. Wir lassen diese wichtige Rechtsfrage jetzt gerichtlich klären.

Wie wenig neutral “Correctiv” tatsächlich ist, ergibt sich auch daraus, dass die “Faktenchecker” Tichys Einblick in ihren anwaltlichen Schriftsätzen mit dem Vorwurf des “Rechtspopulismus” beschimpfen und unumwunden einräumen, publizistisch befinde man sich auf “anderen Planeten”. Dies belegt eine Befangenheit und Voreingenommenheit, die dem Anforderungsprofil an einen neutralen “Faktenchecker” nicht genügen dürfte.

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Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit
(Thomas Jefferson)

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