Die Idee ist supiii! - Muß das Finanzamt eigentlich jeden Bon mit einem Eingangsstempel versehen?

Mephistopheles, Sonntag, 05.01.2020, 15:04 vor 1565 Tagen 4328 Views

https://www.merkur.de/verbraucher/kassenbon-pflicht-supermarkt-2020-chaos-gesetz-finanz...

Einfach die Kassenbons beim örtlichen Finanzamt einwerfen. Am besten nicht in einem Kuvert, sondern jeden Bon einzeln.

Normalerweise muss das Fa. jedes eingehende Schriftstück mit einem Eingangsstempel versehen. Ich gehe davon aus, dass das auch bei Kassenbions der Fall ist, da auf jedem Bon die Steuernummer des ausstellenden Unternehmens ausgedruckt ist. Jeder Bon ist somit ein Dokument. Der Nachweis der Steuerehrlichkeit des Unternehmens kann also nur erbracht werden, wenn alle Bons gesammelt werden und in den Finanzämtern abgeglichen werden.

Sind sonst noch Dinge zu beachten, damit das Finanzam auch jeden einzelnen Bon mit einem Eingangsstempel versieht?

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Gruß Mephistopheles

Teuflische Idee! Würde ich allerdings nur bei Unternehmen machen, die ich nicht mag! mT

day-trader @, Sonntag, 05.01.2020, 15:31 vor 1565 Tagen @ Mephistopheles 2992 Views

Moin,

waren eben mit der Familie in einem unserer Lieblingskinos, Addams Family by the way, toller Film.

Der "Bon" , den wir da erhielten, spottet jeglicher Beschreibung, wenn man die
Grundsätze des Kassengesetzes, der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung etc.
betrachtet.

Insofern uU Steilvorlage für die Fahndung ganz ohne vorherigen Hausbesuch!

Wir haben selbst ein Ladengeschäft mit ca 10.000 Bon Vorgängen p.a., kaufen unsere Kassen nicht bei der Metro, sondern lassen uns penibel von einem Systemhaus betreuen, jegliche kassenbuchungstechnische Entscheidung wird vorab mit Steuerberater besprochen, glaubt mir, die Naivität und Sorglosigkeit da draußen ist riesig, was die gesetzlichen Grundlagen bzgl Hardware, Programmierung, Bongestaltung und - abgabepflicht angeht!

--
Best Trade!!!

Wieso? Ich hab`nichts gegen Aldi, Lidl, Netto, Edeka, Rewe, Metro, Alnatura, DM, Müller, Rossmann, Kik, Esso, Shell, Aral, OMV, Ot (oT)

Mephistopheles, Sonntag, 05.01.2020, 16:02 vor 1565 Tagen @ day-trader 2193 Views

- kein Text -

Die von Dir genannten haben schon immer "gebont", warum sich gerade jetzt genau darüber aufregen? mT

day-trader @, Sonntag, 05.01.2020, 18:06 vor 1564 Tagen @ Mephistopheles 1922 Views

Die werden auch höchst konform handeln, Otto Normal hingegen, ohne jeglichen
Sachverstand, was Formvorschriften hinsichtlich eines ordnungsgemäßen Kassenbons angeht, bringt durch Boneinreicherei hingegen nur die naiven,
sorglosen zig Tausende Kleinunternehmen in Schwulitäten!

Und: Das Aufrufen zu Boneinreicherei wird zudem auch bei Einigen die
"Blockwartmentalität" wecken!
Fast jede Stadt hat ja so einen notorischen Privaten, der Falschparker
mit höchster Akribie aufschreibt, meldet etc...

Der Aufruf insgesamt somit mE eher schädlich, die Bonpflicht wird sich
irgendwann als höchst effizientes Mittel zur Schaffung eines begründeten
Anfangsverdachtes in Bezug auf Steuervergehen herausstellen.

--
Best Trade!!!

Versteh eigentlich nicht die Aufregung

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 06.01.2020, 19:30 vor 1563 Tagen @ day-trader 1281 Views

Ich seh das aus der Sicht Rumäniens:
Da hat jeder Einzelhändler einen Registrier-automat zu haben (Nachfahre der ehemaligen Registrierkasse). Der hat zweierlei Drucke. Eine fortlaufende Rolle für alles, was er da reintippt und verkauft, und die andere Rolle, wo jeder Bon abgerissen und dem Kunden übergeben wird.

Der Kunde kann sich den Bon aufs Hirn kleben oder wegwerfen, - als Privatperson. Als Firma muss er den Bon aufheben, und in seiner Buchhaltung als Ausgabe vermerken.

Der Haken: Als Firma, wenn der Bon als Ausgabe anerkannt werden soll, muss man beim Kauf den entsprechenden Finanz-Code angeben, der dann auf dem Bon vermerkt wird. Beim Kassenbon bei der Tankstelle ist es neben dem Finanzcode oft auch die Autonummer, die verlangt wird. Also, den Bon an der Tankstelle vom Nachbarn als Betriebsausgabe zu verwenden, - ist nicht.

Die restlichen Argumente? Bons beim FA einwerfen? Den werfen die weg, interessiert doch niemanden. Die Querverbindungen werden bei den Firmen überprüft, - wo auf den Bons der Finanzcode vermerkt ist. Die anderen Bons (die von Privatleuten) sind uninteressant. Lediglich die fortlaufende Rolle ist fürs FA wichtig, weil da der Gesamtumsatz (täglich) daraus ersichtlich ist. Der ist die Grundlage für die Besteuerung für Mwst., etc.

Kann mir nicht vorstellen, dass das in Deutschland anders ist. Lediglich die Geschäfte mit kleinen Summen stöhnen, wie z. B. der Bäcker mit dem Verkauf einer Semmel, über den zusätzlichen Aufwand. Es geht was über die Theke, und er tippt es ein, früher musste man das andauernd mit der Hand eintragen (wenn mans nicht vergessen hat).

Das FA will dadurch an den tatsächlichen Tagesumsatz drankommen, das ist alles. Was ist da so schwer zu verstehen?

Ausnahmen gibts auch hier, - aber ich weiß nicht genau, wo. Weihnachtsmarkt, oder sonst was.

Bitte löschen, Doppelposting wegen Übertragungsfehlers (oT)

day-trader @, Sonntag, 05.01.2020, 18:07 vor 1564 Tagen @ Mephistopheles 1592 Views

- kein Text -

--
Best Trade!!!

Ist eine fortlaufende Rolle.... (oT)

XERXES @, Sonntag, 05.01.2020, 16:25 vor 1565 Tagen @ Mephistopheles 1986 Views

- kein Text -

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Deine Diabolik lässt nach

D-Marker @, Mittwoch, 08.01.2020, 07:02 vor 1562 Tagen @ Mephistopheles 1120 Views

Einfach die Kassenbons beim örtlichen Finanzamt einwerfen. Am besten
nicht in einem Kuvert, sondern jeden Bon einzeln.

Nein. Je nachdem, wo Du bist, bei verschiedenen Finanzämtern.
Die müssen sich das doch gegenseitig mitteilen...


Normalerweise muss das Fa. jedes eingehende Schriftstück mit einem
Eingangsstempel versehen. Ich gehe davon aus, dass das auch bei Kassenbons
der Fall ist, da auf jedem Bon die Steuernummer des ausstellenden
Unternehmens ausgedruckt ist.


Und Deinen Absender müssen sie per Hand raussuchen und dazu schreiben...

Jeder Bon ist somit ein Dokument. Der

Nachweis der Steuerehrlichkeit des Unternehmens kann also nur erbracht
werden, wenn alle Bons gesammelt werden und in den Finanzämtern
abgeglichen werden.

Und natürlich bestehst Du auf schriftliche Eingangsbestätigung...

Sind sonst noch Dinge zu beachten, damit das Finanzam auch jeden einzelnen
Bon mit einem Eingangsstempel versieht?

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Gruß Mephistopheles


Nachschlag?

Fehlende Belege, anhand unterbrochener Belegnummerierung zu erkennen, sollten den Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung untermauern.

OfD (Oberfinanzdirektion) muss dem Nachgehen...


Feix
D-Marker

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

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