Inkassoverfahren

KatzeMinkaMorle @, Dienstag, 10.09.2019, 19:44 vor 1689 Tagen 5395 Views

Erbitte Hilfe wegen eines anhängenden Inkassoverfahren: Kurzfassung Am 16.07.19 wurde über EBAY bei der Fa. Navikauf, Inh. Krohm eine SD-Card bestellt. Diese sollte umgehend geliefert werden, Zahlung sollte an Paypal
erfolgen.
Am 22.07.19 reklamierte ich die fehlende Lieferung. Hinweis des Verkäufers:
Versand erfolgte am 16.07.. Ersatzlieferung wurde angekündigt. Eingang der
Ersatzlieferung am 25./26.07.19 mit seperater Rechnung. Diese wurde von mir bezahlt. Am 27.07..19 fand ich im Anhänger in meiner Garage ein Päckchen. Darin befand sich eine SD-Card (wohl die Erstlieferung). Ich habe keine Nachricht über den Ablageort erhalten.
Diese SD-Card wurde von mir umgehend an die Fa. Navikauf zurückgesandt.

Paypal reklamierte die offene Zahlung, ich habe immer geantwortet, dass die SD-Card zurückgesandt wurde.
Jetzt hat Paypal ein Inkassoverfahren gegen mich angestrebt. Unglücklicher-weise ist es auch so, dass die Firma Navikauf die per Brief zurückgesandte SD-Card angeblich n i c h t erhalten hat. Eine Sendungs-verfolgung durch die Post wäre laut Auskunft bei einem Brief nicht möglich.

Ich habe effektiv 1 SD-Card erhalten, soll 2 bezahlen und habe noch Inkassokosten in Rechnung gestellt bekommen. Danke im voraus. Michael

Um welche Summe geht es denn?

stokk, Dienstag, 10.09.2019, 19:57 vor 1689 Tagen @ KatzeMinkaMorle 3626 Views

32 GB-Sd-karte kostet 10 Euro...

Sollen wir hier zusammenlegen, oder was?!

Wirst du wohl leider bezahlen müssen, denn

Kaladhor @, Münsterland, Dienstag, 10.09.2019, 20:15 vor 1689 Tagen @ KatzeMinkaMorle 3931 Views

du hast den Fehler gemacht und die Speicherkarte per einfachem Brief zurückgesendet. Da hast du keine Möglichkeit zu beweisen, dass du tatsächlich diese Speicherkarte abgeschickt hast.

Für die Zukunft einfach merken, dass man sowas grundsätzlich als Einschreiben, besser noch als Einschreiben mit Rückschreiben, verschickt. Zum einen gibt es da eine Rückverfolgung und zum anderen ist die Sendung dann auch versichert. Das der Empfänger den Sendungserhalt quitieren muss, kommt als Nachweis noch dazu.

Grüße

--
Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

Mir ist da noch was eingefallen

Kaladhor @, Münsterland, Dienstag, 10.09.2019, 20:27 vor 1689 Tagen @ Kaladhor 3851 Views

Die Bezahlung erfolgte beide Male per Paypal? Warum hast du dann bei der ersten Lieferung nicht den Käuferschutz von Paypal genutzt? Einfach Fall öffnen "Produkt nicht erhalten" und schon wärst du auf der sicheren Seite gewesen. Der Verkäufer wäre dann von Paypal schon informiert worden.

Nach Fund der ersten Lieferung hättest du dann Paypal direkt mitgeteilt, dass du die Sendung gefunden hast und an den Verkäufer zurücksendest per Einschreiben.

Grüße

--
Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

Rein rechtlich...

Echo @, Dienstag, 10.09.2019, 21:02 vor 1689 Tagen @ KatzeMinkaMorle 3610 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 10.09.2019, 21:17

Wenn ich mich recht erinnere, hat der Rücksender mit der Abgabe der Ware bei der Post seine Pflicht erfüllt. Allerdings hat er üblicherweise keinerlei Nachweis oder Zeugen, das ist dann natürlich doof. War selber mal Online-Händler und hatte das Händlerforum abonniert, darum klingelt's bei diesem Fall, müsste mal nachrecherchieren. Laut BGB ist's sowieso nochmal spannender, offiziell haftet der Versanddienstleister eigentlich für den ordnungsgemäßen Transport, doch in der Praxis erhält man nur ein Schulterzucken. Nur manchmal tauchen die Briefe nach Monaten wieder auf (selber erlebt). Und damit es gar nicht so weit kommt, ist das Einschreiben angebracht. Haben erst neulich ne Hochzeitskarte unterschlagen gekriegt und bekamen 100€ von der Post erstattet.

Was das Inkasso angeht, so darf man sich hier nix bieten lassen. Ich wehre seit Jahr und Tag windige Forderungen ab. Gegen die KSP, die auch für Paypal arbeitet, geht's nun vor Gericht. Selten so ein unseriöses Getue erlebt. Halten sich an kein Gesetz und blähen Kosten irrsinnig auf. Die lass ich voll auflaufen - muss aber erstmal ne Verlegung des Gerichtsstands beantragen, da die ureigens zum arschkriechenden Hausgericht gehen.

Die Inkassounternehmen leben hauptsächlich von der Einschüchterung. Spätestens beim S-Wort zücken alle ihr Scheckheft (dabei dürfen bestrittene Forderungen überhaupt nicht bei der Schufa eingetragen werden). Um genau zu sein, kann eine Firma wie Paypal dem Kunden gar keine Inkassokosten aufbrummen, da sie selber die nötige Erfahrung mitbringen, die für den erfolgreichen Forderungseinzug nötig ist. Am Ende hat das Inkassounternehmen nämlich nicht mehr rechtliche Handhabe als die Firma Paypal selbst, der einzige Unterschied ist dass der Kunde mehr Angst kriegt und sie sich rechtlich halt besser auskennen als beispielsweise der typische Dorfhandwerker. Wenn man den Inkassobrief ignoriert/ablehnt und der Gläubiger auf dem Betrag beharrt, landet die Sache letztlich vor dem Mahngericht, und falls man dem widerspricht (geht auch proaktiv), vorm Amtsgericht.

Absolute Vorsicht wenn es um Schuldeingeständnisse geht. Ich würde keinesfalls die vorgefertigten Unterwerfugnserklärungen unterzeichen, sonst sind die Inkassogebühren definitiv fällig. Mit etwas dickem Fell kann man die Inkassierungsgebühren um ca. 90% drücken. Die Hauptforderung hingegen - verzwickt. Wenn man deine Ruhe will, kann man die Speicherkarte zzgl Verzugsinsen auch einfach bezahlen. Sofern man überhaupt rechtswirksam in Verzug geraten ist. Hier liegt übrigens auch der Grund, warum Mahngebühren die Material&Porto überschreiten unzulässig sind: Dem Gläubiger stehen ebenjene Verzugszinsen zu, falls man in Verzug geraten ist. Und Inkasso ist wie gesagt an bestimmte Bedingungen geknüpft. Auch existieren extrem hohe Anforderungen an einen Inkassobrief. KSP zum beispiel hält die gar nicht ein und macht sich so angreifbar. Ist denen aber egal, denn die meisten knicken vorgerichtlich ein und bezahlen. Und für die anderen Fälle hat man ja seine Mauscheleien vor Gericht.


Wichtig: Fragen in Online-Foren als fiktiven Fall schildern. Etwa: "Angenommen, X kauft was und schickt es zurück doch der Artikel geht auf dem Weg verloren. Eine versandversicherung hat X nicht abgeschlossen. Wer haftet?". Sonst kann der Forenbetreiber ggf abgemahnt werden.

So macht man es auf die schiefe Tour...

Hyperion @, Dienstag, 10.09.2019, 21:20 vor 1689 Tagen @ KatzeMinkaMorle 3716 Views

Ich habe effektiv 1 SD-Card erhalten, soll 2 bezahlen und habe noch
Inkassokosten in Rechnung gestellt bekommen. Danke im voraus. Michael

Ungerechtfertigte Bagatell-Forderungen (unter 100 EUR) zahle ich nicht mehr. Die kleinen Firmen und Händler können eh wenig machen und schreiben die Forderungen schnell ab (es sei denn der Inhaber ist persönlich beleidigt o.ä.) Große Firmen verkaufen die Forderung schnell an Inkasso-Büros, die wiederum selbst nach kurzer Zeit die nicht "performenden" Forderungen weiterreichen.

Briefe von Unternehmen, Inkasso-Büro, Anwalt usw. sortiere ich daher weg, aber beantworte sie nicht.

Erst wenn Post vom Gericht kommt, müsste innerhalb von zwei Wochen der Forderung widersprochen werden - ich vermute (es ist mir noch nicht passiert) es gäbe sonst einen vollstreckbaren Titel. Nach Widerspruch kann sich der Gläubiger überlegen, ob er ein riskantes, teures und langwieriges Gerichtsverfahren lostreten will. Bei so kleinen Forderungen denke ich mir, dass es vielleicht nicht so häufig vorkommt.

Das ist nur meine Erfahrung und weder eine Empfehlung noch eine Rechtsberatung :-)

Über Schufa und Ähnliches kann ich keine Aussage treffen, bin da weder drauf angewiesen noch hab ich mir meinen Score angesehen.

statt Einschreiben

Manuel H. @, Mittwoch, 11.09.2019, 09:18 vor 1688 Tagen @ KatzeMinkaMorle 2575 Views

Auch der Verkäufer ist nachweispflichtig. Verschickt er die Bestellung per Brief, wird ihm im Falle einer Reklamation der Nachweis nicht gelingen.

Statt teurer Einschreiben oder gar Einschreiben mit Rückschein besser als Einwurf-Einschreiben verschicken. Preiswerter und die Annahme kann nicht verweigert werden.

Noch besser, da preiswerter:
Rückversand per „Prio“

Das kostet nur 90 cent mehr, hat einen Sendeverlauf.

--
Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com

inkassoverfahren

KatzeMinkaMorle @, Mittwoch, 11.09.2019, 13:04 vor 1688 Tagen @ KatzeMinkaMorle 2226 Views

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antworten. Ja ich habe wohl bei der Rücksendung des Artikel einen Fehler gemacht.Ich will vermeiden, dass das
Inkassounternehmen eine Meldung an die Schufa macht.

Kosten der SD-Card sind 79,-- €, Kosten für das inkassoverfahren = 70,32 €.

Danke für weitere Antworten.

Gruß
Michael

Nochmal: Es gibt einstweilig keinen Schufa Eintrag, wenn..

Echo @, Mittwoch, 11.09.2019, 17:37 vor 1688 Tagen @ KatzeMinkaMorle 1945 Views

man die Forderung bestreitet. In dem Fall können die erst zur Schufa sobald man einen gerichtlichen Vollstreckungstitel auf dem Tisch hat. Fristen beachten.

Oder halt wenn man die Forderung bezahlt und nur die Inkassogebühren bestreitet.

Kurz: Der Schufaeintrag existiert in erster Linie in euren Köpfen. Jenes furchteinflößende Image hat sich ja auch die GEZ mit ihren Werbespots verschaffen wollen.

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