EuGH hat entschieden: Selbst schwerkriminelle Flüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Dienstag, 14.05.2019, 17:45 vor 1802 Tagen 2868 Views

Als höchste richterliche Instanz in Europa hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden, dass der Status als Flüchtling auch Schwerkriminelle vor Abschiebung in ihre Herkunftsländer schützt.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article193465395/EuGH-urteilt-Selbst-schwer-str...

Na, da dürfen wir uns ja auf die nächsten Jahrzehnte freuen. Egal, was ein Flüchtling in Europa auch anstellt, er braucht keine Angst zu haben, jemals zurück in die Heimat zu müssen. Schlimmstenfalls lebt er auf Kosten der Europäer im Gefängnis, vielleicht sogar mit extra viel Freigang, damit er schneller wieder sozialisiert und integriert werden kann.

Immer wenn man denkt, es könne nicht mehr schlimmer kommen, setzen die Volksvertreter noch einen drauf.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

War völlig klar, wie der EuGH entscheiden wird

Tempranillo @, Dienstag, 14.05.2019, 17:55 vor 1802 Tagen @ Otto Lidenbrock 2259 Views

Als höchste richterliche Instanz in Europa hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden, dass der Status als Flüchtling auch
Schwerkriminelle vor Abschiebung in ihre Herkunftsländer schützt.

War doch völlig klar, wie die Entscheidung ausfallen wird. Die Zerstörung sämtlicher Staaten Europas und kalte Ausrottung seiner Völker hat oberste Priorität, der alles andere bedingungslos untergeordnet ist.

Immer wenn man denkt, es könne nicht mehr schlimmer kommen, setzen die
Volksvertreter noch einen drauf.

Das Schlimmste ist bereits geschehen: Demokratie, Besatzerherschaft und angloamerikanische Gelddiktatur. Falls es noch niemand bemerkt hat, wir leben in der bösartigsten aller möglichen Welten, deren wichtigste Symbole Stars-and-Stripes und Dollarzeichen sind.

Tempranillo

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*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).

Es gibt auch Vorteile ...

also @, Dienstag, 14.05.2019, 21:25 vor 1802 Tagen @ Otto Lidenbrock 2051 Views

Ich sehe in der Entscheidung des EuGH weitaus mehr, als nur eine Regelung der Abschiebung.

Der EuGH sagt damit, dass die EU-Staaten kein Recht auf Abschiebung besitzen und
selbst eine Aberkennung der Rechtsstellung als Flüchtling keine rechtliche Auswirkung auf das
Aufenthaltsrecht der Person hat.

Zuständig ist nicht die Anerkennung, sondern das Genfer Abkommen von 1954.

Diese Auslegung ist neu. Das Genfer Abkommen erklärt der EuGH folgend:
Ein Drittstaatsangehöriger oder ein Staatenloser, der eine begründete Furcht vor Verfolgung
in seinem Herkunftsland oder in seinem Wohnsitzstaat hat, als Flüchtling im Sinne des
Genfer Abkommens einzustufen ist.

Sobald die Person als solche eingestuft wurde, kein Recht mehr auf Abschiebung besteht, weil
die Anerkennung einen rein deklaratorischen und keinen für diese Eigenschaft konstitutiven
Charakter hat.

Die Anerkennung als Flüchtling regelt damit nur noch den Zugang zu den Sozialleistungen.
Die Aberkennung jedoch
nicht dazu führen, dass eine Person, die eine begründete Furcht
vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland hat, die Eigenschaft als Flüchtling verliert.

Damit nicht irgendein EU-Staat versucht, mit Winkelzügen eine rechtmäßige Ausweisung zu basteln,
schreibt der EuGH:

.. die Rechte, deren Ausübung keinen rechtmäßigen Aufenthalt voraussetzt, sondern eine bloße
physische Anwesenheit des Flüchtlings im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats, verfügen muss.

Damit ist die Unterscheidung zwischen rechtmäßigem und unrechtmäßigem Aufenthalt nicht mehr gültig.

Der Vorteil dieses Urteils: Alle Abschiebeverfahren können eingestellt werden.
Ich hoffe, dass ein hier lesender Jurist meine Darstellung dieses Urteils widerlegt.

also

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