OT: Ich sehe das Schaf vor lauter Paragraphen nicht mehr

Leserzuschrift @, Dienstag, 31.01.2017, 15:37 vor 2641 Tagen 4304 Views

Hallo,
da ich gerade plane, eine Immobilie mit ziemlich viel Grünfläche drum und dran zu kaufen, die ich bis auf Weiteres nur in geringem Maße selber nutzen möchte (u.a. Gemüsegarten, ggf. ein Treibhaus), sind Schafe als Rasenmäher derzeit für mich von großem Interesse. Mein bisheriger Favorit sind Soayschafe, recht fehlertolerante und robuste Zeitgenossen, die ihre Wolle von selber abwerfen. Gewerbliche Interessen verfolge ich damit nicht, wollte nur ein bisschen Vielfalt auf mein Land bringen. Bisher habe ich herausgefunden, dass ich mich bei folgenden Wegelagerern melden muss:

Veterinäramt:
Dort erhalte ich eine Betriebsnummer und evtl. Ohrmarken für eigene Lämmer. Zu- und Abgänge müssen dort ebenfalls gemeldet werden. Kosten unbekannt.

Tierseuchenkasse:
Hier muss ich lediglich den Umstand der Schafhaltung sowie die Anzahl der Tiere melden. Kosten etwa 20 Euro zzgl. 2 Euro pro Tier oder irgendwo in dem Dreh.

Berufsgenosschenschaft:
Das dürfte der größte Posten sein, muss ich denen überhaupt was zahlen, wenn ich die Tiere aus Jux und Dollerei halte? Ich meine irgendwas vonwegen der Fläche gelesen zu haben, die zur Verfügung steht.

Wer will noch mal, wer hat noch nicht...oder so ähnlich. Die Stichworte Bestandsregister und Medikamentenliste hätte ich auch noch anzubieten, brauche ich sowas bei ausschließlich privater Haltung? Wäre nett, wenn mich da mal jemand aufklären könnte, der den Durchblick hat.

Oliver

Mach nen Kontakt mit der Landwirtschaftskammer

lonzo @, Dienstag, 31.01.2017, 15:55 vor 2641 Tagen @ Leserzuschrift 3250 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 31.01.2017, 16:01

Moin

Mach nen Kontakt mit der Landwirtschaftskammer Deines Kreises, in dem Du wohnst. Von dort müsste eine umfängliche Beratung möglich sein.
Sonst bekommst Du keinen Überblick. Das dürfte bundesweit variieren, aber ähnlich sein.

Ganz wichtig: von Anfang die Kosten im Auge behalten. Wie im Ausland, erst fragen, dann bestellen.

Grüße

Hobby-Landwirtschaft mit Viehhaltung - wer will sich denn das heutzutage, solange die EU noch besteht, in Deutschland antun?

Literaturhinweis @, Dienstag, 31.01.2017, 16:31 vor 2641 Tagen @ Leserzuschrift 3965 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 01.02.2017, 21:34

'Ich sehe das Schaf vor lauter Paragraphen nicht mehr' - wie überaus treffend formuliert.

Gleich vorweg: ob eine Tierhaltung als Hobby, ob Hund oder Katze, oder Schaf oder Ziege, wirklich die reine Freude sein kann (vgl. Unabkömmlichkeit, Standortgebundenheit), sollte man schon mal aus dem Blickwinkel möglicher Tierarztrechnungen hinterfragen, seien es Milben oder Würmer oder Blähbäuche aufgrund Nahrungsunverträglichkeiten und einiges andere mehr. Siehe auch die allgemeine Risiko-Problematik.

Wen das nicht abschreckt:

Berufsgenosschenschaft: Das dürfte der größte Posten sein, muss ich denen überhaupt was zahlen, wenn ich die Tiere aus Jux und Dollerei halte? Ich meine irgendwas vonwegen der Fläche gelesen zu haben, die zur Verfügung steht.

Die jeweils neueste Satzung gibt es hier:

http://www.svlfg.de/60-service/serv03_satzung/index.html

In der derzeit gültigen Fassung Nr. 11 vom 10.11.2016 ergibt sich der Versichertenumfang aus § 2 "Zweck, Aufgaben":

"(1) 1 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung. 2 In dem jeweiligen Zweig der landwirtschaftlichen Sozialversicherung führt sie die Bezeichnung landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, landwirtschaftliche Alterskasse, landwirtschaftliche Krankenkasse
und landwirtschaftliche Pflegekasse."

Das ist eine Besonderheit des landwirtschaftlichen Erwerbszweiges, in anderen Gewerben sind das i.W. getrennte Institutionen, siehe frühere Satzungen der Berufsgenossenschaften.

Da hilft nur, die Sozialkasse unter Angabe aller relevanten Umstände, am besten schriftlich, anzufragen und sich 'beraten' zu lassen. Was auch immer man mündlich/telefonisch erfahren hat, gießt man in eigenen Worten in einen Brief und schickt es mit Einschreiben dorthin. Nur, wenn daraufhin keine Korrektur kommt ("so ham' wa das nich' jemeint"), ist man anschließend rechtlich halbwegs auf der sicheren Seite. Alle anderen erleben u.U. unliebsame Überraschungen, nur redet nicht jeder drüber.

Die Nebenerwerbs- und noch mehr die Hobbylandwirte, die anderweitig versichert sind über einen anderen (Haupt-) Beruf/Erwerbszweig (oder als Rentner aus Bundes- oder Länderrentenversicherung, Bundesknappschaft oder durch Beamtenpension oder Versorgungswerk) 'abgesichert' sind, müssen hier aufpassen, nicht zwischen die Räder zu geraten.

Ein weiterer Hinweis: je nach Satzung der Berufsgenossenschaft ist der Berufsgenosse selbst, also der Unternehmer, nur verpflichtet, evtl. abhängig Beschäftigte dort unfallzuversichern, nicht aber sich selbst (zahlt also gar nichts). Bei denen, bei denen der Berufsgenosse nicht satzungsmäßig automatisch zu den Versicherten zählt, bieten diese Berufsgenossenschaften freiwillige Versicherungen an, die den Betriebsinhaber und evtl. Familienangehörige den Beschäftigten versicherungstechnisch gleichstellen, aber: bei manchen wird man automatisch versichert, wenn man nicht dagegen optiert, bei anderen nur, wenn man ausdrücklich um diesen Versicherungsschutz nachsucht. Aber ... egal, was in der Satzung steht, ich kenne einen Fall einer Berufsgenossenschaft, deren Genosse = Unternehmer jedes Jahr "versehentlich" wieder mitversichert wurde (was sich aus dem jährlichen Beitragsbescheid ergab, den man auch erst mal lesen [können] muß) - entgegen seiner wiederholten entgegenstehenden Willensbekundung. Als er nach wiederholtem Male dort anfragte, was das denn soll mit dem alljährlichen "Versehen", antwortete der Sachbearbeiter der BG: 'Wir sind doch nicht da, gegen unsere Interessen zu handeln' (damit meinte er wohl seine Beitragseinnahmen). Die Pikanterie dabei: der Unternehmer ist Vorgesetzter dieses Sachbearbeiters, wenn man so will, denn, wie die IHK, ist es zwar eine Zwangsmitgliedschaft, aber eben von Unternehme(r)n. Siehe auch SVLFG-Satzung §§ 68 ff., 75, 103 ff., 143 et passim.

Weiter möchte ich ins Thema nicht einsteigen, wer heutzutage mit Landwirtschaft angesichts der EU-Richtlinien und des Gemeinsamen Agrarmarktes neu anfängt, dem gehört meiner Ansicht geraten, sich nervenärztlich vorab untersuchen zu lassen.

--
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Ich muss gestehen, ich habe es nicht recherchiert und riskiere also

Mephistopheles, Dienstag, 31.01.2017, 19:16 vor 2641 Tagen @ Literaturhinweis 2998 Views

dass du mir wieder einmal die Rübe runterreißt, aber ich könnte mir vorstellen, dass so mancher Selbständige, den die Beiträge von 6-700 € im Monat für die private Krankenversicherung oder höher, wenn noch Familienangehörige mitzuversichern sind, allmählich erdrücken, froh wäre, wenn er eine Möglichkeit fände, sich als Nebenerwerbslandwirt mit einem monatlichen Beitrag nach Flächenbemessung von 200 DM zu versichern.

Finanziert wird die landwirtschaftliche Unfallversicherung durch Beiträge der landwirtschaftlichen Unternehmer in Form einer jährlichen Umlage für das abgelaufene Kalenderjahr sowie durch Bundesmittel aus dem Agrarhaushalt des Bundes.
https://de.wikipedia.org/wiki/Landwirtschaftliche_Berufsgenossenschaft

Die jeweils neueste Satzung gibt es hier:

http://www.svlfg.de/60-service/serv03_satzung/index.html

In der derzeit gültigen Fassung Nr. 11 vom 10.11.2016 ergibt sich der
Versichertenumfang aus § 2 "Zweck, Aufgaben":

"(1) 1 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau ist Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der
Alterssicherung der Landwirte, der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
und der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung. 2 In dem jeweiligen Zweig
der landwirtschaftlichen Sozialversicherung führt sie die Bezeichnung
landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, landwirtschaftliche Alterskasse,
landwirtschaftliche Krankenkasse
und landwirtschaftliche Pflegekasse."

Das ist eine Besonderheit des landwirtschaftlichen Erwerbszweiges, in
anderen Gewerben sind das i.W. getrennte Institutionen, siehe frühere
Satzungen
der Berufsgenossenschaften
.

Da hilft nur, die
Sozialkasse
unter Angabe aller relevanten Umstände, am besten schriftlich, anzufragen
und sich 'beraten' zu lassen. Was auch immer man mündlich/telefonisch
erfahren hat, gießt man in eigenen Worten in einen Brief und schickt es
mit Einschreiben dorthin. Nur, wenn daraufhin keine Korrektur kommt ("so
ham' wa das nich' jemeint"
), ist man anschließend rechtlich
halbwegs auf der sicheren Seite. Alle anderen erleben u.U.
unliebsame Überraschungen, nur redet nicht jeder drüber.

Durch die Bundeszuschüsse dürfte - neben der Künstlerkrankenkasse (aber nicht jeder eignet sich zum freischaffenden Künstler [[sauer]] ) - die günstigste Möglichkeit sein, sich zu versichern, wenn Hartz IV ausscheidet. Hartz IV scheidet immer dann aus, wenn noch Vermögenswerte vorhanden sind. Diese müssen erst bis auf einen kläglichen Rest aufgebraucht sein.

Eine Idee wäre das auf jeden Fall mal. Vielleicht redet ja hier der eine oder andere doch darüber. [[zwinker]] [[zwinker]]


Gruß Mephistopheles

Das sind doch keine beliebigen Wahlmöglichkeiten!

Literaturhinweis @, Dienstag, 31.01.2017, 19:56 vor 2641 Tagen @ Mephistopheles 3093 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 01.02.2017, 21:34

Nach dem Motto: 'Ich heiße Martin Winterkorn, verdiene mehrere Millionen im Jahr, aber versichere mich als Künstler oder Nebenerwerbslandwirt' ...

... dass so mancher Selbständige, den die Beiträge von 6-700 € im Monat für die private Krankenversicherung oder höher, wenn noch Familienangehörige mitzuversichern sind, allmählich erdrücken, froh wäre, wenn er eine Möglichkeit fände, sich als Nebenerwerbslandwirt mit einem monatlichen Beitrag nach Flächenbemessung von 200 DM zu versichern.

... der muß sich natürlich nach seinen Haupteinkünften bemessen lassen. 'There is no free lunch'.

Durch die Bundeszuschüsse dürfte - neben der Künstlerkrankenkasse (aber nicht jeder eignet sich zum freischaffenden Künstler [[sauer]] ) - die günstigste Möglichkeit sein, sich zu versichern, wenn Hartz IV ausscheidet.

Sicher, mir ging es aber um den Eingangsfall: da hat offenbar jemand genug Geld auf der Kante, um sich einen großzügen 'Landsitz' zu leisten. So jemandem schreibe ich ins Stammbuch:

Die Nebenerwerbs- und noch mehr die Hobbylandwirte, die anderweitig versichert sind über einen anderen (Haupt-) Beruf/Erwerbszweig (oder als Rentner aus Bundes- oder Länderrentenversicherung, Bundesknappschaft oder durch Beamtenpension oder Versorgungswerk) 'abgesichert' sind, müssen hier aufpassen, nicht zwischen die Räder zu geraten.

D.h. es geht darum, vorher zu klären, welcher teuren Kasse man nachher warum angehört. Also: bin ich Vorstandsmitglied von Auweh im 'Nebenberuf' und Landwirt im Hauptberuf? Und zahle dann, ohne das vorher gewollt und abgesehen zu haben, die Höchstbeiträge in den Landwirtschaftskassen, obwohl ich, hätte ich den Blödsinn nicht angefangen, billiger in anderen Kassen hätte bleiben/unterkommen können?

Alles andere ist Hypothese. Hungerkünstler zahlen nie viel, egal was sie (nicht) machen, müssen dann aber das Anforderungsprofil erfüllen, d.h. einen Künstler kann sich, trotz Beuys' Ausspruch nicht jeder nennen, bloß um in die Künstlersozialkasse zu kommen (die ist für Künstler-Künstler, nicht Lebenskünstler) und genausowenig kann sich niemand zum Landwirt 'umwidmen', der nicht bestimmte Mindestanforderungen erfüllt.

Hinzu kommen, wenn wir schon dabei sind, weitere z.B. steuerrechtliche Fragen: wer sein Haus und Hof betrieblich nutzt und dann sich zur Ruhe setzen will, der fährt zwar scheinbar während der 'aktiven' Zeit steuerlich vielleicht gut, aber im Jahr der Betriebsaufgabe erfolgt steuerlich eine 'Entnahme ins Privatvermögen' - und schwups, gerade in Gegenden mit großen Immobilienwertsteigerungen, hat er durch die Aufdeckung seiner stillen Reserven nun ein Einkommen von mehreren Millionen mit entsprechender Steuerfolge und landet evtl. in der Zwangsversteigerung (Randlage München 1960 für 100.000 Mark gekauft, heute Millionen wert). Alles schon erlebt. Da gibt es achtzigjährige Greise, die ihr Schild 'Immobilienmakler' immer noch an der Tür hängen haben, einfach, weil sie sich diese steuerliche Folge der Zurruhesetzung nicht leisten können. Ähnliches gilt für jede andere Betriebsform auch, wenn kein Übergang auf Kinder oder ähnliches erfolgt.

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Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Schafshaltung

Dirk-MV, Dienstag, 31.01.2017, 20:16 vor 2641 Tagen @ Leserzuschrift 3015 Views

Veterinäramt / Amtstierarzt
Marken für Lämmer brauchst Du nur, wenn sie älter als 9 Monate werden oder verkauft werden sollen.
Tierseuchenkasse
Herdbuch
Dazu Jemanden, der sie impfen kann, am besten ein Schäfer aus der Gegend.

Mein unmaßgeblicher Rat: Wenn Du die Lämmer nicht verkaufen willst, rede mit niemandem. Wenn Du diese Parasiten einmal auf dem Hof und/oder in der Post hast, wirst Du sie nie wieder los und die sehen natürlich auch Deine anderen Aktivitäten.
Kauf die Tiere in einem anderen Bundesland und Du hast wahrscheinlich Deine Ruhe.

Anderer Gedanke: Rede mit dem Züchter, wo Du sie kaufen willst und miete eine kleine Herde. Die sind manchmal ganz froh drüber, wenn sie eine weitere Weide haben (Zuchtlinienreinheit) und selbst wenn Du sie im Frühjahr kaufst und im Herbst wieder zurückschenkst, wird das billiger als die Futtergabe im Winter..
mfg

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