Euroclear blockiert die Auszahlung russischer Rubel-Anleihen

Martin, Donnerstag, 19.05.2022, 20:15 (vor 679 Tagen) @ Mitmacher2375 Views
bearbeitet von Martin, Donnerstag, 19.05.2022, 20:19

https://www.euroclear.com/newsandinsights/en/Format/Articles/russia-our-current-status....

Euroclear scheint ein ganz woker Verein zu sein. Auf ihrer Hauptseite verkünden sie auch ganz stolz, dass sie in Davos dabei sind.

Aussage von russischer Seite:

Currently, payments on Eurobonds are not being processed due to the shutdown of the Russian NSD (National Settlement depository) by the Euroclear. The Russian Ministry of Finance is trying to rectify the situation. There are no specific deadlines and solutions. At the moment, non-residents are opening accounts of type C, where payments will be made. SWIFT works in banks that have not been sanctioned.

Dazu https://www.gvw.com/aktuelles/blog/detail/weitere-gegenmassnahmen-der-russischen-foeder...

Mögliche Rückzahlung ausländischer Kredite in Rubel
Mit einem weiteren Erlass („Ukaz“) des russischen Präsidenten vom 5. März 2022 Nr. 95 wird dem russischen Staat, seinen Föderationssubjekten und Kommunen, aber auch sonstigen russischen Gebietsansässigen (also russischen juristischen und natürlichen Personen) erlaubt, Verpflichtungen aus Darlehen gegenüber ausländischen Darlehensgebern mit Sitz in sogenannten unfreundlichen Staaten (derzeit u.a. alle EU Staaten, USA, Kanada etc.) in Rubel zu erfüllen, wenn die Verpflichtung mehr als 10. Mio. Rubel pro Monat zum offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank zum Monatsersten beträgt.


Hierzu darf der russische Schuldner bei einem russischen Kreditinstitut ein besonderes Verrechnungskonto (Typ „C“) eröffnen. Die Verpflichtung aus dem Darlehen gilt mit Eingang der Zahlung auf diesem Konto nach dem offiziellen Kurs der russischen Zentralbank am Tag der betreffenden Zahlung als erfüllt. Der ausländische Gläubiger kann dann bei dem russischen Kreditinstitut die Auszahlung der Gelder beantragen. Das Verfahren findet auch auf Darlehen Anwendung, bei denen der ausländische Gläubiger seine Forderungen nach dem 1. März 2022 an einen Dritten abgetreten hat, selbst wenn dieser ein russischer Gebietsansässiger ist. Auf russische und natürliche Personen mit Sitz in unfreundlichen Staaten oder die von russischen Personen kontrolliert werden, finden vorstehende Regelungen keine Anwendung.

Nach dem Wortlaut betrifft dies aber nur Darlehen ausländischer Darlehensgeber, keine sonstigen grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsverträge.

Wie groß der Aufwand ist, kann ich nicht einschätzen. Gestern soll es aber eine Konferenz mit Brokern, Banken und dem russischen Finanzministerium gegeben haben. Möglicherweise findet sich bald eine Lösung.


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