Haftung für einfrierende Heizungsrohre als Mieter
Hallo Dieter,
als Mieter werde ich im Winter nie die Gasheizung abschalten.
Die hat eine Minimalstellung mit der Bezeichnung "Frostschutz".
Wenn bei mir Heizungsrohre einfrieren würden, dann nur, weil gar kein Gas mehr kommt.
Wer vorher die Heizung abstellt, könnte fahrlässig handeln.
Es stellt sich natürlich auch die Frage, wie der Nachweis geführt werden soll, wenn es zum Schwur kommt...
Gruß
paranoia
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Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.