Jetzt wird es lustig > Barzahlung der GEZ (BVG sieht Bargeld-Annahmezwang für Rundfunkanstalten)

tradi, Mittwoch, 01.01.2020, 18:14 (vor 1548 Tagen)7174 Views

https://www.achgut.com/artikel/neujahresgruesse_an_den_beitragsservice


Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring, vertreten durch den „Achgut.com“-Kollegen Carlos A. Gebauer, und ein Münchner Anwalt sind diesen Weg gegangen. Haering hat vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Das Gericht führt in einem Beschluß von März 2019 aus:

„Am innerstaatlichen Recht gemessen hat die Revision Erfolg. Hiernach sind die mit dem Hauptantrag angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil der in der Beitragssatzung des Beklagten geregelte Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu zahlen, gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verstößt, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet.“

Und:

„Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht erkennbar. BVerwG 6 C 6.18

Jetzt wurde die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Das kann dauern.

Entscheidend ist, dass der Rundfunk Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das hieße, Sie müssen vorerst nicht bezahlen. So ist dies jedenfalls in den Präzendenzfällen erfolgt.

Schicken Sie, wenn auch Sie diesen Weg gehen wollen, die folgenden Zeilen per E-Mail an impressum@rundfunkbeitrag.de und stellen Sie ab sofort sämtliche Zahlungen ein:

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr (Beitragsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.

Ich möchte künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich das an meinem Wohnort gebührenfrei und ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko tun kann.

Mit freundlichen Grüßen


Der Kläger Norbert Häring hat sein Verfahren hier umfassend dokumentiert. Man kann dort auch nachlesen, welche weiteren Schritte nach der Zahlungseinstellung erfolgen können. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig. Erst wenn man Post von der Rundfunkanstalt erhält oder die zuständige Rundfunkanstalt mindestens im Briefkopf mit genannt wird, muss man handeln. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Barzahlung ist dann Widerspruch einzulegen.

Per Saldo: Das Risiko für den Beitragszahler ist verschwindend gering, die Folgen für die Sender potenziell dramatisch. Die Empörung über die Öffentlich-Rechtlichen ist aktuell immens. Hier kann jetzt jedermann etwas mehr tun, als sich in den sozialen Medien zu empören. Handeln nämlich, mit minimalem eigenen Risiko

Wie schreibt Alexander Kissler: “Vielleicht aber auch war die ‚Umweltsau‘-Affäre rückblickend der Kipppunkt, an dem ARD und ZDF erst ihre Öffentlichkeit und dann ihr Recht auf diese abhanden kam.”

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Website.

--
Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit
(Thomas Jefferson)


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung