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Re: Antwort des 'Fälschers'

Geschrieben von dottore am 25. Januar 2007 13:55:17

Als Antwort auf: Re: Die 7 Todsuenden des Paul C. Martin geschrieben von Tassie Devil am 24. Januar 2007 06:38:58

Verehrter Tassie Devil,

ich wurde auf Ihren Beitrag aufmerksam gemacht und darf dazu Stellung nehmen:

>> Vor genau 50 Jahren begann die Kette der Todsünden bei der Rente:

>PCMs Todsuende 1 wegen Zeitfaelschung: Vor genau 39 Jahren begann die Kette der Rententodsuenden, als 1968 auch die Besserverdiener in die Rentenversicherung gezwungen wurden.

Abgesehen davon, dass auch das Jahr 1968 in der Reihe der Renten-Todsünden in dem besagten Beitrag erscheint, darf ich mir erlauben, das mehrfach verwendete Wort „Fälschung“ zurückzuweisen. Das heutige deutsche Rentensystem entstand nun mal 1957. Es beinhaltete eine Abkehr von einem wie auch immer zu konstruierenden bzw. existenten Kapitaldeckungssystem, das so bereits Bismarck 1881 eingeführt hatte.

Der Unterschied zwischen beiden System ist einfach: Ist ein Kapitalstock (in welcher Form auch immer) gebildet, können die Erträge daraus zur Rentenzahlung verwendet werden. Beim auf einem „Generationenvertrag“, der ein fiktives Dokument suggeriert, basierenden Umlageverfahren haben wir es mit einem Kettenbrief zu tun. Dort kommen bei stagnierender oder gar rückläufiger Bevölkerung und damit Beitragszahlerschaft die ersten mit den relativ höchsten Einzahlungen weg, die letzten zahlen drauf bzw. gehen in absehbarer Zeit leer aus (sog. „Altersarmut“).

Die Entwicklung der Beiträge/Rentenausgaben (ohne Verwaltung, für das Adenauersystem notwendige, aber eingeschränkte Reservebildung, sonstige Ausgabe wie KVdR usw.) seit 1957 bestätigt, dass das Adenauersystem von Anfang an ein Fehlkonstrukt war und dem allgemeinen Steuersystem ähnelt, bei dem die laufenden Einzahlungen der Steuerzahler ebenfalls nicht ausreichen, um die laufenden Staatsausgaben zu decken (Zahlen: Jahr – Beitragszahlungen - Rentenausgaben):

57 - 5,0 / 5,5
58 – 5,6 / 6,2
59 – 6,1 / 6,7
60 – 6,9 / 7,3
61 – 7,8 / 8,0
62 – 8,6 / 8,6
63 – 9,3 / 9,2
64 – 10,3 / 10,3
65 – 11,5 / 11,5
66 – 12,4 / 13,0
67 – 12,6 / 14,6
68 – 14,6 / 16,2

Deutlich: Nur 1962/65 hielten sich Beiträge und Rentenausgaben die Waage. Von der Bildung eines Rentenvermögens aus Beiträgen kann keine Rede sein. Die Bundeszuschüsse dagegen verdoppelten sich von 1957 bis 1967 bereits von 1,7 auf 3,5 Mrd Euro. Zuschuss aktuell: 168 Mrd Euro.

>Bild 1. Todsünde: Die Rentenversicherung ist gar kein Spartopf. Der Bonner >Professor Wilfrid Schreiber redete Kanzler Konrad Adenauer (CDU) >einen „Generationenvertrag“ ein: Was die Jüngeren an Beiträgen zahlen (damals >14 Prozent!), sollen die Senioren sofort kassieren. Die Altersversorgung ist >deshalb seit 1957 ein „Durchlaufposten“. Adenauer erhöhte gleichzeitig die >Renten um 70 Prozent! Folge: Die Senioren jubelten, die Jungen freuten sich >auf höheres Ruhegeld. Die Union holt bei der Wahl 1957 die absolute Mehrheit.

PCMs Todsuende 2 wegen Sachdarstellungsfaelschung: Die Altersversorgung war keinesfalls im gesamten Zeitraum seit 1957 ein "Durchlaufposten",

Falsch. Siehe eben. Die Beitragszahlungen verschwanden jedes Jahr sofort als Ausgaben der RV. Dazu diese weiteren Zahlen (Jahr – Ausgaben der RV insgesamt, also Rentenausgaben plus Leistungen zur Teilhabe, Beitragserstattungen, Verwaltungs- und Verfahrenskosten, KVdR – Beiträge):

1960: 9,1 – 6,9
1970: 24,4 – 21,6
1980: 67,6 – 56,9
1990: 103,7 – 89,4
2000: 205,7 – 162,2

Die Differenzen deckten die erwähnten Bundeszuschüsse. Nur mit ihrer Hilfe (und nicht etwa mit Hilfe der Beiträge) war es auch möglich, die erwähnte Schwankungsreserve zu bilden. Davon, dass aus den Beiträgen ein „Spartopf“ (Kapital) gebildet worden wäre, kann keinerlei Rede sein.

>hiervon kann aufgrund der bis in den Zeitraum der Jahre 1971/72 bereits angesparten Rentenversicherungs"polster" i.H.v. rund 10 vollen Monatsausgaben

Falsch. 1971 lag das Bar- und Anlagevermögen zwar bei 16,1 Mrd Euro (gebildet aus den Bundeszuschüssen und nicht etwa aus Beiträgen, siehe eben). Die RV-Ausgaben aber insgesamt bei 27 Mrd Euro (= 60 % der vollen Monatsausgaben/Jahr). Man hätte also mit Hilfe der 27 Mrd einmalig (!) die Beitragszahlungen um 7 Monate und ein paar Tage aussetzen können. Danach wäre die RV komplett blank gewesen.

Die Vermögenserträge betrugen 874 Mio Euro/Jahr. Wie lange davon Renten hätten ausgezahlt werden könne, siehe unten.

Zum weiteren Verlauf des Bar- und Anlagevermögens (= Nachhaltigkeitsrücklage zzgl. Verwaltungsvermögen): Es stieg 1967/74 von 16,1 auf 23,8 Mrd. Erstes Vermögenstief 1984 mit 7,2 Mrd, zweites 2005 mit 6,8 Mrd.

>ohne Zugriff auf nur 1 einzigen Pfennig der laufenden Beitragseinnahmen ueberhaupt nicht mehr die Rede sein, denn der im Jahre 1957 von Kanzler Konrad Adenauer (CDU) geplante Spartopf war zu diesem Zeitraum voellig offenkundig bereits wohlgefuellt.

Den Adenauer'schen „Spartopf“ hatten nicht die Beitragszahler „gefüllt“, sondern die Bundeszuschüsse, die 1957/71 von jährlich 1,7 auf knapp 4 Mrd Euro gestiegen waren. Weiteres dazu unten.

>PCMs Todsuende 3 wegen Sachdarstellungsverschweigens: Eine weitere Folge der Seniorenrentenerhoehung in genanntem Umfang im Jahre 1957 war der hiervon ausgehende starke und unverzueglich direkt einwirkende wirtschaftliche Impuls auf die gesamte Konsumgueterindustrie,

Der Impuls resultierte aus den zusätzlich zu den Beiträgen (= Kaufkraftumverteilung von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern) geleisteten Bundeszuschüssen. Diese lagen bereits 1957 bei 35 Prozent der Beiträge!

Finanziert im übrigen per Staatsverschuldung (Anstieg 1957/71 von 20 auf 51,5 Mrd p.a.), demnach Keynesianismus pur.

Diese Übung könnte heute (Anteil: der Bundeszuschüsse an den Beiträgen: 22 Prozent) unschwer wiederholt werden: Jeder Rentner würde dann ziemlich genau 1000 Euro Rentenerhöhung/Jahr kassieren – ohne dass die Beiträge um einen Euro stiegen. Auch das wäre selbstverständlich ein „wirtschaftlicher Impuls“. Pay now, tax later.

>welcher wiederum erheblich mit dazu beitrug, dass der gesamte Wirtschaftsaufschwung im Verlauf des deutschen "Wirtschaftswunders" der Jahre 1954-1958 nach seinem Vollzug Anfang der 60-er Jahre als eine breit angelegte und selbsttragende wirtschaftliche Niveauerhoehung sehr erfolgreich konzipiert war.

Eine solche Niveauerhöhung trägt sich solange „selbst“ wie die Staatsverschuldung entsprechend erhöht wird. Staatsverschuldung ist immer „sehr erfolgreich konzipiert“. Sie muss nur laufend gesteigert werden. Das kleine Einmaleins des sog. „deficit spendings“.

>PCMs Todsuende 4 wegen Zeitfaelschung: Obwohl die Pille ab Anfang der 60-er Jahre fuer die breite Masse der geburtenplanenden Elternpaare bereits verfuegbar war, war der sog. Pillenknick der Demographie erst mehr als 10 Jahre spaeter, etwa um die Mitte der 70-er Jahre feststellbar zu bestaunen.

Falsch. Der Pillenknick begann 1964. Die Geburtenzahlen haben sich seitdem (ATH) von 1,357 Mio auf 0,685 Mio in 2005 halbiert. Bereits 1971 war die Zahl der Lebendgeborenen auf 1 Mio gesunken. Der Überschuss der Geborenen war auf 72.000 gefallen (1961: 463.000). „Mitte der 70er Jahre“ hatte sich die Zahl der Geburten bereits überdeutlich gesenkt (1975: 782.000). Der Überschuss der Gestorbenen lag 1975 bei 207.000.

>PCMs Todsuende 5 wegen Sachdarstellungsfaelschung: Die Belohnung der Beitragszahlerproduzenten beginnend mit dem Jahre 1957 war das Kindergeld,

Falsch. Das Kindergeld startete 1954 (je 25 D-Mark für das 3. und weitere Kinder, gezahlt von den Berufsgenossenschaften). Ab 1961 gab’s Kindergeld ab dem zweiten Kind, gezahlt über die Arbeitsämter aus Bundesmitteln. Drei Jahre später bezahlt von den Arbeitsämtern aus deren Mitteln. Die weitere Entwicklung darf ich als bekannt voraussetzen.

>Nachlaesse bei den Steuerabgaben und den Sozialversicherungsbeitraegen, wie auch weitere staatlicherseits (Bund, Laender, Gemeinden) organisierte Finanz- wie Sach-Zuschuesse und -vorteile.

Das grundlegende „Ehegatten-Splitting“ stammt aus den 30er Jahren (NS-Ideologie), wurde von Adenauer übernommen (christliche Ideologie).

>Der Rentenbonus der Eltern bestand stets zumindest aus den Fuersorgeleistungen ihrer eigenen Kinder wie auch letzterer Unterhaltsverpflichtungen gemaess BGB 1600 ff.

BGB trat am 1. 1. 1900 in Kraft. Der 1601 ff. BGB hat schon deshalb nichts mit einem „Rentenbonus“ zu tun, da 1900 die RV auf dem Kapitaldeckungsprinzip und nicht einem Umlageverfahren beruhte.

>>Bild 6. Todsünde: Altersteilzeit, Vorruhestand. SPD-Kanzler Willy Brandt führt 1972 die „flexible Altergrenze“ ein. Folge: Millionen konnten als „Vorruheständler“ schon ab 55 in Teilzeitarbeit gehen, fielen als volle Beitragszahler aus. Außerdem: Die jährlichen Rentenerhöhungen wurden wegen der Bundestagswahl 1972 um sechs Monate vorgezogen. Folge: Die Notreserve der Versicherung schmilzt, pendelt 30 Jahre später nur noch um Null.

>PCMs Todsuende 6 wegen Sachdarstellungsfaelschung: Die insinuierte angebliche "Notreserve" der Versicherung war tatsaechlich der 1971/72 bereits i.H.v rund 10 Monatsausgaben wohlgefuellte Spartopf der Rentenversicherung, siehe auch weiter oben.

Die „Notreserve“ war keineswegs ein „wohlgefüllter Spartopf“. Die Erträge daraus (1971 = 874 Mio) konnten noch nicht mal zwei Wochen lang die Ausgaben der RV bestreiten (1971 = 26,9 Mrd = 74 Mio/Tag). Wäre der Schwindel mit den Bundeszuschüssen zur Finanzierung des „Umlageverfahrens“ unterblieben und wären die Zuschüsse ausschließlich zum Aufbau eines Kapitalstocks verwendet worden, hätte die RV ein Vermögen von fast 50 Mrd ansammeln und daraus erheblich höhere Erträge erzielen können, nämlich ca. 3.000 Mio, somit mehr als das Dreifache des 1971 Erzielten. Unter Berücksichtigung des Zinseszinseffektes sogar etwa 4.000 Mio. Damit wäre damals bereits fast ein Fünftel der reinen Rentenausgaben finanzierbar gewesen.

Addiert man die Staatszuschüsse (jeweils aufgezinst und geparkt in einem Sondervermögen „Rententopf“) bis heute, stünde ein Vermögen zur Verfügung, das (überschlägig gerechnet) mehr als die gesamten Rentenausgaben (netto) aus Erträgen finanzieren könnte. Die klassische Kapitaldeckung wäre erreicht. Weitere Beiträge (nicht die heutigen 19,9, sondern evtl. nur 3 oder 4 % mit entsprechender Lohnnebenkostensenkung) würden den Kapitalstock zusätzlich steigern. Kurzum: Die Beiträge waren seit Adenauers „Umlagefinanzierung“ viel zu niedrig. Der Wähler wurde, wie stets, mit seinem eigenen Geld bestochen.

>PCMs allerdickste Todsuende 7 wegen Sachdarstellungsfaelschung: PCM stellt sich in die prominente Reihe derer, die aus durchsichtigen Gruenden Konrad Adenauer (CDU) das Konstrukt der Rentenvorsorge fuer die "kleinen Leute" von 1957 per se, naemlich eine "umlagefinanzierte Rentenversicherung", als aus persoenlich opportunistischen Gruenden willentlich und wider besseren Wissens begangenen Fehler vorwerfend ausweisen.

Den Vorwurf „aus persönlich opportunistischen Gründen“ sowie „wider besseres Wissen“ darf ich zurückweisen. Sämtliche ernstzunehmenden Fachleute einschließlich der Bank deutscher Länder (heute: Bundesbank) und der Minister der Finanzen (Fritz Schäffer) und der für Wirtschaft (Ludwig Erhard) waren vehement gegen die 1957er Reform. Die Diskussion konnte Adenauer schließlich mit Hinweis auf die anstehende Bundestagswahl (Herbst 1957) vom Tisch wischen. Vgl. dazu die betreffenden Kabinettsprotokolle.

>Dieser Vorwurf, wie oft auch vorgetragen, wird immer und ewig in's Leere gehen, denn von einem Fehler des "Alten aus Rhoendorf" kann in vorliegender Angelegenheit der 1957 avisierten Rentenvorsorge der "kleinen Leute" bei vollstaendiger Beruecksichtigung der gesamten Sachlage ueberhaupt keine Rede sein. Die mit nur geringen Staatszuschuessen initiell angestartete

"Gering"? Staatszuschüsse 1957/61 insgesamt: 32 Prozent der Beiträge! Summa: knapp 10 Mrd Euro. Zum Vergleich: Die Beiträge lagen 1961 bei 7,8 Mrd.

>selbstverwaltende "umlagefinanzierte Rentenversicherung" war de facto als "Rentenfond mit degressiver Umlagefinanzierung" konzipiert, was der wohlgefuellte "Spartopf" der Jahre 1971/72 unwiderlegbar beweisst,

Zum „Spartopf“-Märchen, siehe bitte oben.

>die aufgrund der demographischen und wirtschaftlichen Lage Nachkriegsdeutschlands im Jahre 1957 in Zukunft zu erwartenden und dann auch realisierten Gewinne aus den angesammelten Einlagen des selbstverwaltenden Rentenfonds kamen in vollem Umfang seinen eigenen und nicht fremden Kassen zugute.

Die Vermögenserträge machten 1971/72 gerade mal 20 % der Bundeszuschüsse 1971/72 aus. Die Vorstellung von einer „Gewinnrealisierung“ ist ganz daneben. Seit wann schütten Kapitalfonds geliehenes Geld (Fremdmittel in Form der bereits erwähnten, rasant gestiegenen Staatsverschuldung) als Gewinne aus?

>Es sollte der CIA-finanzierten SPD-Ikone namens Willy Brandt vorbehalten bleiben, sich ab 1972 auch an der "umlagefinanzierten Rentenversicherung der kleinen Leute" des Dr. Konrad Adenauer (CDU) aus dem Jahre 1957 in seiner unnachahmlichen brandtstifterischen Handlungsweise vernichtend feuerlegend vergehen zu koennen.

Dazu nur so viel: Von 1972 auf 1973 sank der Bundeszuschuss von 5 auf 4,2 Mrd. Das Bar- und Anlagevermögen der RV stieg von 1971 auf 1974 von 16 auf fast 24 Mrd. Die Beiträge im selben Zeitraum von 21,6 auf 36,8 Mrd. Es war Brandts Fehler, die überschüssigen Beiträge nicht für eine Aufstockung des RV-Vermögens genutzt zu haben. Dazu hätte er allerdings zumindest vom falschen Adenauer’schen Prinzip („Die Renten folgen dem Bruttolohn“) abgehen und stattdessen z.B. ein Prinzip einführen müssen, wonach Rentenerhöhungen im Umfang der Steigerung der Kapitalerträge erfolgen.

Dies alles wurde im Kabinett diskutiert und führte zum Rücktritt von Finanzminister Alex Möller und Wirtschaftsminister Karl Schiller. Auch Brandt bestach die Wähler mit ihrem eigenen Geld und fuhr bei der (vorgezogenen) Wahl 1972 den bekannten Triumph ein (SPD: 45,8 % der Stimmen). Wäre die Wahl turnusgemäß 1973 gelaufen, hätte die SPD unter Brandt mit seiner Rentenpolitik vermutlich ebenso die absolute Mehrheit erreichen können wie Adenauer 1957 mit seiner.

>Tatsaechlich sind es im wesentlichen die Banken und Versicherungen, die heute noch einem ihrer allerdicksten Geschaefte im Nachkriegsdeutschland mit ihren hieraus entstandenen Verlusten aus entgangenen Geschaeftsgewinnen laut klagend nachheulen, das ab 1957 voellig an ihnen vorbei ging: die "Rentenversicherung der kleinen Leute" war halt als ein selbstverwalteter "Rentenfond mit degressiver Umlagefinanzierung" konzipiert

„Konzipiert“? Weder hat sich jemals ein „Rentenfonds“ realisiert und wie sich eine „degressive [!] Umlagefinanzierung“ jemals mit der dynamischen Rentenauszahlung (bruttolohnbezogenes Prinzip Adenauers) hätte vereinbaren lassen, wird für immer ein finanzmathematisches Geheimnis bleiben. Bei Adenauers Abgang 1963 deckten die Erträge aus dem „Rentenfonds“ (573 Mio) noch nicht einmal ansatzweise bloß die Ausgaben der KVdR (973 Mio). Das ganze „Konzept“ Adenauers war unmittelbar nach dem Start gescheitert.

>und keine auf Banken und Versicherungen gestuetzte "Rentenversicherung auf dem Kapitalanlageverfahren", dabei haette sich naemlich mit absoluter Sicherheit jede Menge des angelegten Kapitals der kleinen Leute in die falschen Kassen verfahren.

Es geht nicht um die „Kapital der kleinen Leute“, sondern schlicht darum, dass Bundeszuschüsse schon von Adenauer als Rentenausgaben verschleudert wurden statt sie zum Aufbau eines Rentensicherungsfonds zu verwenden.

Gruss mit der Bitte, auch bei kontroversen Themen auf eine Person gemünzte Fälschungs- und/oder Opportunismus-Vorwürfe sorgsamer zu prüfen, bevor man sie ins www. setzt!