Steuervermeidung ist erste Bürgerpflicht

Dieter, Mittwoch, 09.10.2019, 10:50 vor 1653 Tagen 3811 Views

Hallo,

bei dem Irrsinn deutscher Politik möchte ich noch einmal meine Ansicht zum Ausdruck bringen, daß Steuervermeidung in der Pflicht jedes Bürgers steht, der mit vorherigen und jetzigen politischen Entscheidungen nicht einverstanden ist.

Es ist keine Besserung in Sicht!

Jetzt eine Frage in die Runde:
Demnächst wird die Kfz-Steuer kräftig angehoben. Wie wäre es mit einer Ideensammlung, wie man seine Fahrzeuge in anderen Ländern anmelden kann und dort seine Kfz-Steuer zahlt, wie sieht es mit TÜV und Versicherung dabei aus?

Gibt es ggf. jetzt oder zukünftig Dienstleister, die aus der irren dt. Politik eine Geschäftsgrundlage machen?

Persönlich werde ich vermutlich ein oder zwei Fahrzeuge in Portugal anmelden, was aber für die Allgemeinheit wg. der portug. Gesetze unzweckmäßig ist. Es gibt mit Sicherheit bessere Länder, vielleicht auch in der direkten Nachbarschaft der BRD.

Gruß Dieter

Leihwagen statt Eigentum

Rain @, Mittwoch, 09.10.2019, 11:17 vor 1653 Tagen @ Dieter 3324 Views

Lieber Dieter,

Leihwagenunternehmen in einem der nordöstlichen Länder gründen. Litauen oder Lettland. Oder alternativ in Rumänien.

Die Fahrzeuge für die Dauer von mehreren Jahren verleihen, an Leute, die sich hier ein Auto kaufen oder leasen würden.

Das Fahrzeug wird auf Wunsch des Nutzers gekauft und nach Ablauf der Leihfrist zurückgenommen.

Verbrauch und Instandhaltung zahlt der Ausleiher.

Die KFZ-Versicherung ist in Litauen wesentlich niedriger als hier, Ordnungswidrigkeiten werden nur verfolgt, wenn die Polizei direkt eingreifen kann.

Kein TÜV (in Rumänien).

Alternativ: Rechnet sich aber nur für größere Unternehmen: In Litauen eine Zweigniederlassung anmelden, dort die Fahrzeuge anmelden. Und selbstverständlich Lizenzen zahlen, für die Marke, die die Zweigniederlassung hält.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Warum wohl leasen nicht schon jetzt alle Firmen in einem KFZ-Steuerparadies? (oT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 09.10.2019, 11:29 vor 1653 Tagen @ Rain 2385 Views

- kein Text -

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Läuft in Deutschland ...

Ausländisches Fahrzeug in Deutschland fahren?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 09.10.2019, 11:24 vor 1653 Tagen @ Dieter 3164 Views

Jetzt eine Frage in die Runde:
Demnächst wird die Kfz-Steuer kräftig angehoben. Wie wäre es mit einer
Ideensammlung, wie man seine Fahrzeuge in anderen Ländern anmelden kann
und dort seine Kfz-Steuer zahlt, wie sieht es mit TÜV und Versicherung
dabei aus?

Wenn der Wohnsitz in Deutschland ist, dann ist KFZ-Steuer fällig. Das gilt - im Prinzip - sogar für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug. Ich hab mal ganz hinterfotzig beim Zoll (die sind zuständig) angerufen und gefragt, ob das stunden- oder tageweise abgerechnet wird, und wo ich die Formulare kriege. Die wollten meine Frage dann schriftlich, deshalb hab ich da nicht weiter gebohrt, um keine schlafenden Hunde zu wecken (gehe nur zum Fürsten, wenn er dich ruft). [[zwinker]]

Ich denke, beim Mietwagen interessiert sich keine Sau dafür, aber als Dauerlösung? Denk an die staatstreuen und redseligen Nachbarn. [[freude]]

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...

Ausländisches Fahrzeug in Deutschland fahren?

Albatros @, Lothringen, Mittwoch, 09.10.2019, 12:33 vor 1653 Tagen @ FOX-NEWS 2647 Views

[...]

Wenn der Wohnsitz in Deutschland ist, dann ist KFZ-Steuer fällig. Das
gilt - im Prinzip - sogar für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug.

[...]
... sowie für einen Deutschen mit deutschem Wohnsitz, der mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in D unterwegs ist.
Nachdem ich einmal einen Anwohnerausweis für das Parken im Stadtgebiet für ein Auto mit franz. Kennzeichen bekommen hatte, wollte ich dies auch für ein neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug beantragen.
Diesmal ging der Schuss für mich nach hinten los. Ich hätte mein Fahrzeug in D umzumelden! Einmal in der Wiedervorlage, kann die Verwaltungsfachangestellte gar nicht anders, als alle 4 (?) Wochen ein Schreiben raus zu schicken, um den Vollzug gemeldet zu bekommen.

Irgendwann habe ich mit einem Schreiben reagiert. Sinngemäss schrieb ich, "das von Ihnen erwähnte Kfz wurde am soundsovielten des Monats in das Ausland verbracht!" Damit war der Wiedervorlagekreis geschlossen, ich hatte meine Ruhe und das Mädel ihre Dienstpflicht erfüllt.

Es grüsst
der

--
Albatros

KFZ Steuer

Rain @, Mittwoch, 09.10.2019, 13:01 vor 1653 Tagen @ Albatros 2337 Views

Ihr Lieben,

Ihr habt recht.

KFZ-Steuer fällt auch für ausländische Fahrzeuge an, wenn sie im Inland bewegt werden.

Ob das die Holländer auch wissen?


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Nein, Wohnsitzende im Ausland dürfen mit ihren Fahrzeugen steuerfrei in Deutschland fahren. (oT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 09.10.2019, 15:34 vor 1653 Tagen @ Rain 1730 Views

- kein Text -

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Läuft in Deutschland ...

Ideensammlung Steuervermeidung

Albatros @, Lothringen, Mittwoch, 09.10.2019, 12:03 vor 1653 Tagen @ Dieter 2987 Views

Hallo Dieter,

ich würde die Ideensammlung zur Steuervermeidung gerne durch vermeidbare Abgaben erweitern. An oberster Stelle steht für mich immer noch die Konsumverweigerung. Als nächstes würde ich die Vermeidung der Mehrwertsteuer auf Handwerker- und Dienstleistungen nennen. Entgegen der Einstellung "Wer sich selber den Arsch abputzt, gefährdet Arbeitsplätze" ist Autarkie für mich oberste Maxime.

Weiter wäre der Boykott der Rundfunkzwangsabgabe zu nennen, die mich aber nicht mehr betrifft.

Zum Thema Kfz im Ausland: Hier in F wurde die Kfz-Steuer im Jahr 2000 abgeschafft! Die Versicherungen sind im Schnitt preiswerter als in D, gewähren aber nur einen maximal 50% Schadensfreiheitsrabatt. Erworbene "Schadensfreiheiten" im EU Raum werden anerkannt und können auch wieder rückübertragen werden (in D ohne Verlust, wenn früher erworbene Prozente nachweisbar sind, auch unter 50 %). Der TÜV (alle 2 Jahre, ca. 75 €) ist vergleichbar, war aber für deutsche Verhältnisse immer kulanter - bisher. Auch bedingt durch den Klimawahnsinn und die Weltverbesserungsparanoia der Deutschen (am deutschen Wesen ...) soll sich die Praxis aber seit diesem Jahr auch hier verschärft haben. ASU gab es meines Wissens für PKW bisher keine. Ich habe noch im Mai meinen 18 Jahre alten Peugeot Diesel ohne Beanstandung durchbekommen (in eine Werkstatt fahre ich nur, wenn es etwas zu reparieren gibt, was ich selbst nicht kann bzw. wo mir das Wissen und/oder die Werkzeuge fehlen.). Anhänger bis 750 kg Zuladung sind über das Zugfahrzeug mitversichert und benötigen keinen TÜV. Eingeführte PKW aus dem EU Raum brauchen hier in F einen neuen TÜV und eine sog. Konformitätsbescheinigung, bei der geprüft wird (5 min. Computerrecherche), ob das Gefährt in F bereits eine Betriebserlaubnis hat. Man kann diese Praxis auch als eine Art "Einfuhrsteuer" bezeichnen, da die "Gebühr" dafür - einmalig - schon 200-400 € betragen kann. Bei alten Autos bedarf es deshalb bei beabsichtigter Einführung einer Abwägung, ob ein Kauf vor Ort nicht sinnvoller ist.

Mit einem Gruss in das Gelbe
vom

--
Albatros

Auto von ausländischen Freunden fahren

Manuel H. @, Mittwoch, 09.10.2019, 12:23 vor 1653 Tagen @ Albatros 2601 Views

Wenn ich in Deutschland gemeldet bin, dürfte es Regeln geben, nach denen ich hier nicht unbegrenzt mit meinem im Ausland zugelassenen Auto herumfahren darf.
Weiss einer, wie die Regelung aussieht, wenn ich das im Ausland zugelassene Auto einer ausländischen Freundin nutze?

Selbst wenn es da zeitliche Begrenzungen gibt, ist doch dann der Zoll darauf angewiesen, den Angaben der ausländischen Eigentümerin zu glauben.

--
Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com

'Bitte lächeln'

QuerDenker @, Mittwoch, 09.10.2019, 12:57 vor 1653 Tagen @ Manuel H. 2408 Views

Hallo Manuel,

Weiss einer, wie die Regelung aussieht, wenn ich das im Ausland
zugelassene Auto einer ausländischen Freundin nutze?

Schließe mich der Frage bzw. Steuer/TÜV/.. auch an!

Selbst wenn es da zeitliche Begrenzungen gibt, ist doch dann der Zoll
darauf angewiesen, den Angaben der ausländischen Eigentümerin zu glauben.

Solange keine Autobahnen und Bundesstraßen und 'große Großstädte' - also keine Mautkameras und die 'Staumelde-Kameras' der Kommunen+Innenministerien usw. - 'gekreuzt' werden wohl sehr sicher [[zwinker]]

Beste Grüße

Querdenker

--
10cc: 'communication is the problem to the answer' <img src=" />

Viele Fallstricke, vorher sehr gut informieren !

Odysseus @, Mittwoch, 09.10.2019, 13:41 vor 1653 Tagen @ Manuel H. 2171 Views

Wenn ich in Deutschland gemeldet bin, dürfte es Regeln geben, nach denen
ich hier nicht unbegrenzt mit meinem im Ausland zugelassenen Auto
herumfahren darf.
Weiss einer, wie die Regelung aussieht, wenn ich das im Ausland
zugelassene Auto einer ausländischen Freundin nutze?

Selbst wenn es da zeitliche Begrenzungen gibt, ist doch dann der Zoll
darauf angewiesen, den Angaben der ausländischen Eigentümerin zu glauben.

Ist die Freundin bei dir zu Hause bzw. nachweislich und nur vorübergehend in Deutschland, ist eine Nutzung erlaubt. Ist der Halter nicht in Deutschland bzw. nicht im deutschen Luftraum zum Zeitpunkt der Kontrolle, gibt es fast immer Ärger.

Im Zweifel ist schnell eine Anzeige wegen Verdacht auf Steuervergehen geschrieben, ist das Auto von außerhalb der EU kommt noch Zollvergehen hinzu.
Zudem bist du schnell im Straftatbereich.


Eine Internetrecherche wird dir verdeutlichen, dass es gut ist bei einer Kontrolle die richtigen Antworten parat zu haben.

Für bestimmte Konstellationen wie Studenten, Eheleute, Lebensgefährten, befristeter Job etc. gibt es Sonderregelungen / Fristen.
Fazit: Recherchiere deine persönliche Konstellation sehr genau, bevor du den Wagen nutzt.

Gruß Odysseus

Steuervermeidung ganz allgemein

Dieter, Mittwoch, 09.10.2019, 17:25 vor 1652 Tagen @ Albatros 1970 Views

Hallo Albatros,
im Bereich der allgem. Steuervermeidung bin ich schon recht weit fortgeschritten, aber bei der Kfz-Steuer bin ich noch nicht so richtig zufrieden.
Deine Infos zu Frankreich finde ich recht interessant. Da ich halbjährig in Portugal wie in D. lebe mit zwei Wohnsitzen gibt es bei mir einen gewissen Spielraum, wobei das auch nur Sinn macht, wenn man die Ausnahmen der portug. Einfuhrsteuer auf Autos nutzen kann.

In Deutschland könnte es interessant werden, Hubraumvolumige Autos zu fahren, die man als LKW versteuern kann. Wer also nur 2-4 Sitzplätze eingetragen benötigt und mehr Ladefläche als Fläche zur Personenbeförderung nachweist hat nach europ. Recht einen LKW, der entspr. versteuert wird.
Das dürfte mit der V-Klasse von Mercedes oder einem T6 und den vielen Konkurrenten bestens funktionieren, natürlich auch mit SUVs und Pick-Ups, obwohl der TÜV dort sicher besonders genau hinschaut.

Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß die CO2-Steuer bei LKWs ähnlich hoch ausfällt wie bei PKWs.

Gruß Dieter

Soweit ich sehe geht es nur als perpetual traveler, erfordert aber Eigenrecherche (oT)

Herb @, Südsteiermark, Mittwoch, 09.10.2019, 13:38 vor 1653 Tagen @ Dieter 1866 Views

- kein Text -

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NUR BEIM LACHEN BIEGT SICH DAS RÜCKGRAT!

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