Beschäftigung in den USA, hier: Steuerpflicht in welchem Land

KatzeMinkaMorle @, Dienstag, 09.07.2019, 14:18 vor 1756 Tagen 3327 Views

Frage an die Steuerexperten:

mein Sohn soll ab ca. August/September im Rahmen einer Entsendung für 2 Jahre in den USA tätig sein. Er wohnt in dieser Zeit komplett in den USA (Virginia) und erhält auch sein Gehalt dort ausgezahlt. Wo ist er in dieser
Zeit steuerpflichtig bei folgenden Konstellationen:

A: Hauptwohnsitz in den USA (ausschließlich),
B: Hauptwohnsitz in den USA, Nebenwohnsitz BRD,
C: Hauptwohnsitz BRD, Nebenwohnsitz USA.

Für fundierte Auskunft besten Dank im voraus.

Gruß
Michael

Info

Reffke @, Dienstag, 09.07.2019, 14:44 vor 1756 Tagen @ KatzeMinkaMorle 2893 Views

Hallo Katze,

Hoffentlich hilfreich:
https://www.bdae.com/images/publications/whitepaper/docs/de/Mitarbeiterentsendungen-in-...

Doppelbesteuerungsabkommen: Deutsche, die in den USA arbeiten
Alle Deutschen, die in den USA leben, arbeiten und investieren, unterliegen grundsätzlich erst mal den dortigen Steuergesetzen. In den Vereinigten Staaten ist die Einkommenssteuer generell wesentlich niedriger als in Deutschland. Allerdings werden in Amerika meistens zwei Arten der Einkommenssteuer abgeführt.

Erstens die „federal tex“, die vom Bund erhoben wird, und zweitens die „state income tax“, die vom jeweiligen heimischen Bundesstaat erhoben wird. In 7 amerikanischen Bundesstaaten muss man überhaupt keine Einkommenssteuer zahlen. Das ist in Alaska, Florida, Nevada, South Dakota, Texas und Wyoming der Fall.

GreenCard-Besitzer und Personen mit einer sogenannten „substantial presence“ in den USA werden wie US-Bürger besteuert. Dabei greift aber auch das Doppelbesteuerungsabkommen, sodass Greencard-Besitzer meistens eine Steuererklärung in den USA abgeben sollten, aber nicht unbedingt auch Steuern zahlen müssen.
https://www.gevestor.de/details/doppelbesteuerungsabkommen-usa-und-deutschland-644120.html

MfG, Reffke

--
Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
------------------------------
==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

Steuerpflicht

Efímera @, Dienstag, 09.07.2019, 16:03 vor 1756 Tagen @ KatzeMinkaMorle 2715 Views

Frage an die Steuerexperten:

mein Sohn soll ab ca. August/September im Rahmen einer Entsendung für 2
Jahre in den USA tätig sein. Er wohnt in dieser Zeit komplett in den USA
(Virginia) und erhält auch sein Gehalt dort ausgezahlt. Wo ist er in
dieser
Zeit steuerpflichtig bei folgenden Konstellationen:

A: Hauptwohnsitz in den USA (ausschließlich),
B: Hauptwohnsitz in den USA, Nebenwohnsitz BRD,
C: Hauptwohnsitz BRD, Nebenwohnsitz USA.

Für fundierte Auskunft besten Dank im voraus.

Gruß
Michael

So einen Frage in einem Forum zu stellen ist, gelinde gesagt, blauäugig.

Trotzdem, die Sache ist klar.

Bei Aufenthalt von mehr als 181 Tagen im Kalenderjahr in einem Land besteht dort 100 % Steuerpflicht für im Inland erzielte Einkünfte. Kein Wenn und kein Aber. USA nehmen es damit besonders ganau, obwohl die EK-Steuererklärung unkompliziert ist.

Die müssen dich erst einmal erwischen

Mephistopheles, Dienstag, 09.07.2019, 19:15 vor 1756 Tagen @ Efímera 2466 Views

Trotzdem, die Sache ist klar.

Bei Aufenthalt von mehr als 181 Tagen im Kalenderjahr in einem Land
besteht dort 100 % Steuerpflicht für im Inland erzielte Einkünfte. Kein
Wenn und kein Aber. USA nehmen es damit besonders ganau, obwohl die
EK-Steuererklärung unkompliziert ist.

ES gibt dort keine Meldepflicht.

Gruß Mephistopheles

Du mußt bei Deinem Employer jedoch ein W-4 Form ausfüllen. (mT)

DT @, Dienstag, 09.07.2019, 21:45 vor 1756 Tagen @ Mephistopheles 1994 Views

https://www.irs.gov/forms-pubs/about-form-w-4

Das geht an den IRS (Internal Revenue Service, US Finanzbehörde) um die korrekte income tax zu withholden (zurück zu halten).
Du mußt dann bis zum 15.4. des Folgejahres ein Form 1040 ausfüllen, um zuviel gezahlte Einkommensteuer zurück zu bekommen.

https://www.irs.gov/forms-pubs/about-form-1040

Außerdem brauchst Du ein korrektes Visum, denn mit einem WB oder WT Stempel im Paß einzureisen und dann in den USA Geld zu verdienen und länger als 3 Monate zu bleiben bringt Du unendlichen Ärger mit dem DHS (Department of Homeland Security) ein. Vermutlich brauchst Du ein H-1B oder ein L-1 Visum.
https://www.usvisaservice.de/visum-usa/arbeitsvisum/

Desweiteren brauchst Du eine SSN (social security number) und idealerweise einen US Führerschein, damit Du Dich bei allem möglichen (wie Bank usw) ausweisen kannst. Also mußt Du ein den ersten Tagen zur Social Security Administration (SSA) und Dir diese Nummer besorgen. Ohne die bist Du "nichts" und es gibt gar nichts. Kein Bankaccount, kein Telefon- oder Internetanschluß, kein Kabelanschluß, nichts.
https://www.ssa.gov/

Die Mär, in den USA gäbe es keine Meldepflicht, stimmt also nur soweit, als man danach umziehen kann usw ohne daß man sich irgendwo "anmelden" muß.

Aber das DHS und die IRS wissen ganz genau bescheid.

Wie Du vermeiden willst, daß Dich "jemand erwischen muß" ist mir bei der Pflicht zum Ausfüllen der W-4 Forms beim dortigen Arbeitgeber schleierhaft.

Im Doppelbesteuerungsabkommen D-USA kann man auch nochmal nachschauen, wenn ich mich nicht ganz täusche, gibt es eine Wahl-Regelung zur 2-jährigen Steuerfreiheit in USA, aber dann muß man seine Einkünfte in D versteuern (was meistens teurer ist).

Ich bin verblüfft. Wie machen es etwa die illegalen Arbeitsmigranten in USA nur?

Mephistopheles, Dienstag, 09.07.2019, 23:06 vor 1756 Tagen @ DT 1942 Views

https://www.irs.gov/forms-pubs/about-form-w-4

Das geht an den IRS (Internal Revenue Service, US Finanzbehörde) um die
korrekte income tax zu withholden (zurück zu halten).
Du mußt dann bis zum 15.4. des Folgejahres ein Form 1040 ausfüllen, um
zuviel gezahlte Einkommensteuer zurück zu bekommen.

https://www.irs.gov/forms-pubs/about-form-1040

Außerdem brauchst Du ein korrektes Visum, denn mit einem WB oder WT
Stempel im Paß einzureisen und dann in den USA Geld zu verdienen und
länger als 3 Monate zu bleiben bringt Du unendlichen Ärger mit dem DHS
(Department of Homeland Security) ein. Vermutlich brauchst Du ein H-1B oder
ein L-1 Visum.
https://www.usvisaservice.de/visum-usa/arbeitsvisum/

Desweiteren brauchst Du eine SSN (social security number) und idealerweise
einen US Führerschein, damit Du Dich bei allem möglichen (wie Bank usw)
ausweisen kannst. Also mußt Du ein den ersten Tagen zur Social Security
Administration (SSA) und Dir diese Nummer besorgen. Ohne die bist Du
"nichts" und es gibt gar nichts. Kein Bankaccount, kein Telefon- oder
Internetanschluß, kein Kabelanschluß, nichts.
https://www.ssa.gov/

Die Mär, in den USA gäbe es keine Meldepflicht, stimmt also nur soweit,
als man danach umziehen kann usw ohne daß man sich irgendwo "anmelden"
muß.

Aber das DHS und die IRS wissen ganz genau bescheid.

Wie Du vermeiden willst, daß Dich "jemand erwischen muß" ist mir bei der
Pflicht zum Ausfüllen der W-4 Forms beim dortigen Arbeitgeber
schleierhaft.

https://www.spiegel.de/politik/ausland/usa-zahl-der-illegalen-grenzuebertritte-aus-mexi...

Wissen die etwa etwas, was in den Links nicht steht? Gibt es da etwa ein Geheimwissen?
Oder sind die einfach schlauer?


Gruß Mephistopheles

Wäre mir auch neu...

YooBee, Mittwoch, 10.07.2019, 00:50 vor 1756 Tagen @ Mephistopheles 1599 Views

dass für Lohnsklaven ein W-4 ausgefüllt würde... Arbeitgeber? Führerschein? Sozialzeug? [[euklid]]

Die schuften gegen Cash und niemand weiß von nix...

Ist übrigens in Süditalien z.B. genau so.

W4 muss jeder ausfuellen, kenne ich zur Genuege

CalBaer @, Mittwoch, 10.07.2019, 01:22 vor 1756 Tagen @ YooBee 1694 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 10.07.2019, 01:40

Jeder noch so kleine Betrieb mit ein paar Angestellten muss es tun, selbst Studenten im Teilzeit-Ferienjob. Arbeitserlaubnis oder Greencards muessen vorgezeigt werden, ohne SSN, die gleichzeitig Steuernummer ist, geht nichts. Die Kontrollen sind streng, illegale Beschaeftigung ist kein Kavaliersdelikt, es gibt immer wieder Razzien durch die Bundesbehoerden.

Illegale arbeiten meist fuer Private als Putzfrau, Kindermaedchen, Gaertner oder Tageloehner (die stehen dort meist an Baumaerkten und bieten sich an). Bezahlt wird bar, also alles unter dem Radar. Das ist sogar sehr eintraeglich, denn die Stundenloehne sind teilweise sogar hoeher, wobei es dabei natuerlich keinerlei Abzuege und alles bar auf die Hand gibt.

Einige Illegale arbeiten auch unter falscher Identitaet bei Betrieben.

--
Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
Info:
www.tinyurl.com/y97d87xk
www.tinyurl.com/yykr2zv2

Na dann versuch Dich mal bei einer Firma (und ich spreche nicht vom Bau- oder Landwirtschaftsgewerbe) mT

DT @, Mittwoch, 10.07.2019, 02:05 vor 1756 Tagen @ Mephistopheles 1738 Views

oder von Putzfirmen, Hausmädchen etc. in cash bezahlen zu lassen.

[[euklid]]

Hast anscheinend noch nicht im Amiland gearbeitet und kennst das nur vom Hörensagen.

Art der Einkuenfte, Entsendung

CalBaer @, Mittwoch, 10.07.2019, 01:34 vor 1756 Tagen @ DT 1661 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 10.07.2019, 01:41

Im Doppelbesteuerungsabkommen D-USA kann man auch nochmal nachschauen,
wenn ich mich nicht ganz täusche, gibt es eine Wahl-Regelung zur
2-jährigen Steuerfreiheit in USA, aber dann muß man seine Einkünfte in D
versteuern (was meistens teurer ist).

Das haengt wieder von den Arten der Einkuenfte und dem Bundesstaat ab. In den meisten Bundesstaaten zahlt man ausserdem unterschiedlich hohe State Income Tax. Ich weiss auch nicht, ob die Bundesstaaten bei dieser 2-jaehrigen Steuerfreiheit mitmachen. Einige Einkuenfte werden in den USA auch hoeher besteuert als in D, z.B. langfristige Kapitalertraege. Zudem muss man auslaendische Konten und Depots dem IRS melden, und natuerlich daraus Einkuenfte versteuern. Allerdings wird es hier wieder kompliziert, denn es gibt im Detail Unterschiede zwischen Resident und Non-Resident-Aliens. Es kann also sein, dass man mit der 2-jaehrigen Steuerfreiheit sogar guenstiger faehrt. Allerdings kenne ich das nicht, das war bei mir auch nie ein Thema.

Da der Sohn, so wie es aussieht, von einer deutschen Firma entsandt wird, sind noch einige Besonderheiten zu beachten. Man sollte sich auf jedem Fall von einem deutschen Steueerexperten beraten lassen. Genauso sollte man sich bei Krankenkasse und Rentenbehoerde erkundigen. Stichwort Entsendegesetz.

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Entscheidend fuer die steuerliche Behandlung ist nicht der amtliche Wohnsitz

CalBaer @, Dienstag, 09.07.2019, 23:48 vor 1756 Tagen @ KatzeMinkaMorle 1910 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 09.07.2019, 23:53

Entscheidend fuer die steuerliche Behandlung ist nicht der amtliche Wohnsitz, sondern wo man sich laenger als 182 Tage im Kalenderjahr aufgehalten hat.

Zudem kann man im Jahr des Umzuges, Umzugskosten ein beiden Laendern geltend machen, insofern man in beiden Laendern eine Steuererklaerung abgeben muss. Hier greift das Doppelbesteuerungsabkommen USA-D, man muss nicht doppelt Steuern zahlen. Falls man im Jahr des Umzuges in Deutschland noch steuerpflichtig ist, kann man in Deutschland gezahlte Steuern in den USA absetzen, d.h. man bekommt Steuern von den USA teilweise erstattet. Hat man keinerlei Einkommen mehr in Deutschland und haelt sich weniger als 183 Tage in Deutschland auf, muss man auch keine Steuererklaerung mehr in Deutschland abgeben. Es gibt spezialisierte Steuerexperten in den USA, auch deutschsprachig, als CPA zertifiziert, die sich gut auskennen. Die sind auch nicht teuer.

Ob man in Deutschland weiter angemeldet bleibt, muss man abwaegen. Es hat alles Vor- und Nachteile wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, amtliche Erreichbarkeit (Schreiben von Polizei, Gerichten, Behoerden, GEZ[[zwinker]] , Strafzettel[[zwinker]] ) oder Zustaendigkeit in Passangelegenheiten. Wenn man sich in Deutschland abmeldet, hat man ein Menge Dinge vom Hals. Man kann, muss aber nicht, sich in den USA beim deutschen Konsulat seinen Wohnsitz im Ausland eintragen lassen (somit kann man sich die gezahlte MwSt bei Besuchen am deutschen Flughafen bei Ausreise wieder auszahlen lassen). Ist man in Deutschland abgemeldet (Abmeldebescheinigung mitnehmen und gut aufheben), ist das Konsulat fuer Passangelegenheiten zustaendig, andernfalls wird man dafuer nach Deutschland geschickt (z.B. Passverlaengerung). USA als Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz eintragen lassen geht m.W. nicht. Verlaesst man die EU fuer laenger, kann man sich nur komplett abmelden.

In den USA gibt es kein pol. Meldepflicht wie in Deutschland. Als Auslaender muss man nur seine Adresse, unter der man erreichbar ist, dem DHS mitteilen. Wer einen Fuehrerschein braucht, wird bei der lokalen Fuehrerscheinstelle (DMV) erfasst. Fuer den Fuehrerschein (Driver's License) muss man in fast allen Staaten Tests (theoretisch und Fahrtest) machen, deutsche Fuehrerscheine werden nicht umgeschrieben. Das sollte aber als Deutscher in zwei Wochen zu erledigen sein (das Fahrschuldbuch kann man sich vorher online besorgenund sich auf den theoretischen Test vorbereiten). Man sollte sich auch seinen Punktestand in Flensburg in englisch ausstellen lassen. In manchen Staaten wird das fuer die KfZ-Versicherungen anerkannt und bekommt u.U. von Anfang an guenstigere Tarife, in Kalifornien leider nicht.

Das ist bei mir alles schon sehr lange her, es kann sich auch etwas geandert haben. Sollte mir noch was einfallen, melde ich mich noch mal.

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