Österreich hat neue Übergangs-Kanzlerin
Brigitte Bierlein, Richterin und Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes. Auf sie konnten sich alle Parteien einigen. Ein Novum.
Brigitte Bierlein, Richterin und Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes. Auf sie konnten sich alle Parteien einigen. Ein Novum.
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 30.05.2019, 20:54
Ein erster, recht neutraler, Artikel:
https://www.nzz.ch/international/oesterreich-erhaelt-erstmals-eine-kanzlerin-ld.1485741
Daraus:
Sie äusserte sich etwa skeptisch über das von der Koalition beschlossene Kopftuchverbot für Mädchen, die neuerlichen Verschärfungen im Strafrecht, die Pläne zur Schaffung einer Präventivhaft für Asylsuchende oder Einsparungen im Justizsystem.
Dennoch dürfte sie inhaltlich eher der ÖVP und der FPÖ nahestehen,
Die Opposition will andere Beschlüsse der alten Regierung kippen,
wie z.B.:
-Rauchverbot in öffentlichen Gaststätten doch einführen
-den bereits beschlossenen 12-Stunden-Arbeitstag (60-Stunden-Woche) wieder abschaffen.
Die nächste Zeit wird zeigen, ob man, unabhängig von Plausibilität, Vernunft, der Zustimmung im Volk, alles ausmerzt, was maßgeblich durch die FPÖ eingebracht wurde, bzw. ob man damit durchkommt.
Gruß Odysseus
Frauen in politsichen Führungspositionen sind ja im Moment der Renner.
Wieso wohl?
Frauen in politsichen Führungspositionen sind ja im Moment der Renner.
Wieso wohl?
Es darf nichts Unvorhergesehenes mehr passieren, sonst droht eine völlige Lähmung und Blockierung. Die Bestellung der Fr. Bierlein ist "measure of last resort" in verfassungsrechtlicher Hinsicht. Es geht schon gar nicht mehr darum, ob die Dame etwas mehr links oder rechts angesiedelt ist. Die Initiativen und Pläne der alten Regierung Kurz werden ohnehin bereits seit 3 Tagen rückabgewickelt...
- kein Text -
--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 31.05.2019, 11:42
Es geht bloss darum, dass 60 Std. in einem Stück pro Woche ERLAUBT sind. Mit Überstunden-Zahlung, versteht sich. Die grundsätzliche Regelung bleibt wie vorher. Der Arbeitgeber darf sie nicht fordern, es ist auf freiwilliger Basis, klaro.
So weit mir bekannt ist hat es vorher dauernd Anzeigen gegen Firmen gegeben, wenn Überstunden gemacht wurden. Nicht weil sie VERLANGT wurden, sondern einfach weil sie (freiwillig) gemacht wurden.