Kennt sich jemand im EU-Wahlrecht genauer aus?

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 26.05.2019, 21:23 vor 1799 Tagen 1721 Views

Worum gehts:

Ich konnte heute in Rumänien nicht an der Wahl teilnehmen. O.k., davon geht die Welt nicht unter. Aber mich interessiert das Regelment. Ganz bin ich nämlich da nicht dahinter gestiegen.

Gehen wir mal Schritt für Schritt vor. Da habe ich eine relativ ausführliche Seite angeklickt:

https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/elections-abroad/european-elections/ind...

Da wird folgendes erklärt (ich nehme nur die relevanten Passagen heraus):

Wenn Sie in dem EU-Land, in dem Sie leben, an den Europawahlen teilnehmen möchten, müssen Sie in diesem Land Ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.

In einigen EU-Ländern müssen Sie möglicherweise eine bestimmte Zeit dort gelebt haben, um eine Wahlberechtigung zu erlangen.

Als EU-Bürger/-in können Sie unter denselben Voraussetzungen wie Staatsangehörige Ihres Gastlandes wählen. Wenn dessen Staatsangehörige eine bestimmte Zeit dort gewohnt haben müssen, um wählen zu dürfen, so gilt diese Voraussetzung auch für Sie. Möglicherweise müssen Sie einen Nachweis über Ihre Vorstrafenfreiheit vorlegen.

Die Zeiträume, die Sie in anderen EU-Ländern als Ihrem Heimatland gelebt haben, sollten dabei jedoch berücksichtigt werden.

Trifft für mich und Rumänien eigentlich nicht zu, ich bin dort seit 16 Jahren wohnhaft und in die Wählerevidenz eingetragen. Ich habe auch schon mehrmals gewählt, bei Kommunal und Kreistagswahlen, auch bei der letzten EU-Wahl. Da steht mein Name nicht auf den üblichen Listen drauf, sondern auf einer Zusatzliste, wo ich als Ausländer vermerkt bin.

Hat nur bei der ersten Kommunalwahl Probleme gegeben, weil ich damals nicht eingetragen war, habe aber dann den offiziellen Antrag gestellt, und seitdem bin ich permanent eingetragen. Das Interessante: Dieses Mal aber nicht. Deshalb konnte ich nicht wählen.

Weiter in diesem link:

Welche Vorschriften und Fristen gelten in Ihrem Gastland?

Wählen Sie ein Land aus:

Und dann klicke ich auf Rumänien.

Da kann man zwischen zwei Optionen wählen:

Ich möchte bei den Europawahlen Kandidaten wählen, die sich in meinem Heimatland zur Wahl stellen

Ich möchte bei den Europawahlen Kandidaten wählen, die sich in meinem Gastland zur Wahl stellen

Jetzt klicke ich das zweite an.

Dann kommt: Wählen Sie ein Land aus:

Dann kann man Rumänien anklicken, und auch zwischen englisch und rumänisch in der weiteren Erklärung wählen. Schön. Ich gebs in englisch wieder, was dann kommt, damits jeder versteht:

EU citizens need to register to vote in the European elections no later than 60 days before the election day.
As an EU citizen, you have to register in a special electoral roll to be able to vote in Romania. You need to submit your request in writing to the mayor of the place of your domicile, accompanied by a copy of a valid identity document.
You can vote at the polling station assigned according to your residence. However, voting is permitted at another polling station only if the county electoral bureau or the sector electoral bureau, in the case of the Municipality of Bucharest, confirms that they have been included in the special electoral lists upon the telephone request of the chairperson of the polling station election office.

Das sind eigentlich die maßgeblichen Passagen aus dem link. Mehr ist da nicht zu entnehmen, was die Teilnahme an der Wahl betrifft. Trifft für mich eigentlich nicht zu, zumal ich ja schon seit Jahren im örtlichen Wählerverzeichnis eingetragen bin.

Nun kommts:

Der örtliche Wahlleiter sagte mir, dass ich für diese Wahl zum EU-Parlament 2019 einen Antrag hätte stellen müssen, aus dem hervorgeht, ob ich für die Parteien/Kandidaten aus meinem Heimatland oder für die aus Rumänien stimmen möchte. Das hätte ich nicht getan, und deshalb wäre ich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen.

Jetzt habe ich trotz intensiver Suche diese gesetzliche Regelung im rum. Gesetz nicht gefunden, - vielleicht gelingt es mir aber. Steht das so drin, vielleicht auch noch der Zusatz, dass das auch bei den Leuten gilt, die bereits vorher im Wählerverzeichnis eingetragen werden, dann ist es eben so. Als Bürger muss man sich über die aktuellen Gesetze informieren. Publiziert wurde nichts in dieser Hinsicht, ich habe auch keinerlei Information von der Stadtverwaltung erhalten.

Wenn ich das also richtig sehe:

Jeder EU-Staat kann die Spielregeln zur Teilnahme an der Wahl so halten, wie es ihm gefällt, da gibt es keine einheitliche Vorschrift.

Genauso gibt es auch keine Informationspflicht, wenn sich am Wahlmodus - wie hier bei der Wahl 2019 - etwas geändert hat, - weil an der letzten EU-Wahl habe ich anstandslos teilgenommen, zumal ich ja im Verzeichnis eingetragen war.

Nun zu den Gretchenfragen:

- Kennt sich da jemand genauer aus?

- Haben sich die Kerle hier in Rumänien korrekt verhalten?

- Kann tatsächlich jeder EU-Staat die Spielregeln so festsetzen, wie er will?

- Kann man bei dieser Sachlage den Hebel in der Form ansetzen, indem man rechtswirksam eine Beschwerde einlegt?

(Ich würde mir ja einen Ast lachen, wenn die Kerle hier die Wahl wg. des komischen Österreichers partial wiederholen müssten, das wäre mir der Spaß aber wert)

Muss man das kennen ?

NST @, Südthailand, Montag, 27.05.2019, 03:35 vor 1799 Tagen @ helmut-1 1121 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 27.05.2019, 04:27

Hallo

ich würde sagen - NEIN.

Wer bei einer europäischen Institution beschäftigt ist, der ist von der nationalen Steuerpflicht befreit.

Nur das muss man wissen, dann ist auch klar wozu Wähler benötigt werden. Jede Stimme zählt, egal wo das Kreuz auf dem Stimmzettel landet.

Diese Erkenntnis wird der Wähler in D nie begreifen.

Ich kann das genau erklären durch gemachte Erfahrung. Zwar hatte ich nicht mit Steuerpflicht Null das Spiel verlassen, sondern mit Steuersatz 10% auf Einkommen. Die Pensionskasse mit Steuersatz 4,x% - bei Auszahlung. In D wäre ich überall mit dem höchsten Steuersatz plus Sozialabgaben belohnt worden. Zu meiner Zeit war die Schweiz die Steueroase vor der Haustüre.

Voll Steuer- und Sozialabgaben pflichtig hätte ich mir den Ausstieg aus der Demokratie nicht leisten können. Ich müsste heute noch mit rudern - und die dortigen Vermögenswerte wären der Demokratie ausgeliefert.

Wahlen sind was für Demokraten, entscheidend ist, wer das alles bezahlen muss und sich über Sozialabgaben und Steuern knechten lässt. Auch eine AfD ist dabei keine Hilfe.

Na, wer hat es sich nicht verkneifen können und hat gewählt? [[freude]]

Ihr versteht in Wirklichkeit nicht, was für ein Spiel gespielt wird. Es ist ein sehr altes Spiel und heute wird ein Präsident Trump - ein Milliardär von den Aufklärern als Mann des Volkes präsentiert.

Zitat:
Buffetts Lebensstil wird oft als bescheiden beschrieben, so wohnt er immer noch in dem Haus, das er 1958 für 31.500 $ gekauft hat. Zudem wird gelegentlich sein ungesunder Lebensstil mit Eis und Cola zum Frühstück thematisiert, den er selbst beschreibt mit: „Die niedrigsten Sterberaten gibt es bei unter Sechsjährigen. Also habe ich entschieden, mich wie einer zu ernähren.

So einfach und erfolgreich können Entscheidungen sein - Buffett wird auch noch ein anderes Zitat zugeschrieben - ich nehme an ihr kennt es alle. So einfach kann Wahrheit sein, für die meisten ist das alles viel zu simpel und einfach, es entzieht sich ihrer Wahrnehmung. Die aktuellen Nachrichten und Überblicke benötigen ihre Zeit, schliesslich muss man wissen was das politische Personal so treibt, man bezahlt es ja auch. Wie üblich macht das Personal nie was man ihnen aufträgt .... [[top]]

Um sich dem heutigen System das weltweit in unterschiedlichen Ausprägungen installiert ist zu entziehen, stellt sich nur eine Frage: bin ich Steuer- und Sozialabgaben pflichtig oder nicht. Wer das nicht ist, hat die Möglichkeit sein Leben grösstenteils selbst zu gestalten.

Für alle anderen wurde die Demokratie erfunden und die Wahlen.
Gruss

PS: vielleicht sollte ich mich etwas mehr mit Klassik beschäftigen ....
Schon der erste Paneuropa-Kongress 1926 in Wien, an dem zwei-
tausend Personen aus 24 Nationen teilnahmen, wurde mit Beetho-
vens »Ode an die Freude« aus dessen Neunter Symphonie eröffnet,
die bis heute die Hymne der Europäischen Union ist.
Noch Fragen Kienzle?

--
[image]
Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Da hast Du absolut recht

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 27.05.2019, 05:45 vor 1799 Tagen @ NST 1045 Views

Das muss man wirklich nicht kennen. Es könnte aber sein, dass hier einige mitlesen, die das aus verschiedenen Gründen näher kennen.

Dein Kommentar ist eine Betrachtung generell über die Wahlen, - vieles sehe ich auch so, - hat aber nichts mit meinen Fragen im Kommentar zu tun. Insbesondere den letzten Satz in Klammer hast Du offensichtlich überlesen, weil genau darum gehts mir eigentlich.

Was ich ausloten will, hat auch sehr wenig mit meiner persönlichen Einstellung über die Wahlen zu tun.

Kann man abschließen, das Thema, ich kenne die Antwort

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 27.05.2019, 12:19 vor 1799 Tagen @ helmut-1 935 Views

Dieses Internetgelaber ist sowas von unklar und vor allem unvollständig, dass man da nicht auf des Pudels Kern kommt. Mit Hilfe von Anwälten und vor allem einer kompetenten Auskunft aus dem österr. EU-Ministerium bekam ich nun Klarheit.

Mein Kardinalfehler bestand darin, dass ich meine Eintragung in die örtliche Wählerliste als ausreichend angesehen habe. Das ist falsch. Es existieren zwei Listen, die parallel geführt werden. Die eine für nationale Wahlen, die andere für die EU-Wahlen.

Deshalb frage ich mich, warum ich dann bei der letzten EU-Wahl in RO, als auf der Zusatzliste vermerkt, dann wählen konnte. Die Antwort liegt darin begründet, dass das damals noch lockerer gehandhabt wurde. Als man aber festgestellt hat, dass mehrere EU-Bürger mit Auslandswohnsitz zwei oder dreimal gewählt haben, wurde nun versucht, dem einen Riegel vorzuschieben.

Beispiel:
Wenn in Holland am Donnerstag gewählt wird und der Holländer mit Auslandswohnsitz in RO zufällig am Donnerstag gerade in Holland weilt, dann wählt er dort in seiner Evidenzliste und fährt nach RO, um dort am Sonntag nochmals zu wählen.

Nun siehts anders aus:
Man muss sich dort, wo man an der EU-Wahl teilnehmen will, in die Wählerliste eintragen lassen. Entweder am Heimatort, dort kann man auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen, oder am Wohnsitz im Ausland. Die Eintragung in diese Liste kommt dann in irgendein zentrales System, das abgleicht, ob derselbe Delinquent (sprich Wähler) bereits in einer anderen EU-Liste eingetragen ist.

Trifft das zu, dann bekommt der Wähler mitgeteilt, dass das nicht geht, und er sich für einen Standort für die Wahl entscheiden müsse. Da ich fälschlicherweise davon ausgegangen bin, dass ich ja in RO am Wohnort in einer Evidenzliste drinstehe, und nicht realisiert habe, dass es eben zwei parallele Listen gibt (national und EU), wobei ich offensichtlich in der EU-Liste nicht drin war, konnte ich nicht wählen.

Nun hoffe ich, dass mir das keine schlaflosen Nächte bereitet.

Noch was wurde mir mitgeteilt:
Die Eintragung in die EU-Wählerliste ist für 10 Jahre gültig, dann wird man daraus entfernt. In der Regel fragen davor aber die örtlichen Behörden, wo man eingetragen ist, nach, ob man diese Eintragung aufrecht erhalten will. Das ist aber keine Verpflichtung für die Behörden.

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