Frage an einen Versicherungsfachmann zu einem Sturmschaden

Albrecht @, Sonntag, 17.03.2019, 13:39 vor 1869 Tagen 3998 Views


Hallo zusammen,

vielleicht gibt es hier im Forum einen Versicherungsfachmann, der Auskunft zu folgenden Sturmschaden geben kann?

Folgender Sachverhalt:
Am vergangenen Sonntag flog durch den starken Sturm der Deckel der Regentonne vom Nachbargrundstück auf die Motorhaube meines Fahrzeugs.
Schadenumfang: Motorhaube verbeult mit entsprechendem Lackschaden

Lt. Auskunft des Versicherungsvertreters der Nachbarin haftet ihre Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung nicht für den entstandenen Sturmschaden.
In diesem Fall müsste der Schaden durch meine KFZ Teil- bzw. Vollkaskoversicherung geregelt werden.

Das hätte natürlich zur Folge, dass die Kosten für meine Voll- bzw. Teilkaskoversicherung zukünftig steigen würden.

Habe im Internet mal geschaut, was eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abdeckt.

Auszug von Cosmosdirekt:

Was ist bei einer Grundbesitzerhaftpflicht versichert?

Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht, die sich aus Ihrer Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer ergibt. In diesem Rahmen haftet sie für Schäden, die durch eine unzureichende Beachtung folgender Pflichten entstehen:

Verkehrssicherungspflicht: Sie umfasst die Sicherung von Gefahrenquellen, die Dritte schädigen könnten.
Instandhaltungspflicht: Sie umfasst die Beseitigung jeglicher Schäden und Mängel des Hauses, die nicht schuldhaft vom Mieter verursacht wurden.

Damit deckt eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung viele Haftungsrisiken ab, die sich für Sie als Besitzer im Alltag ergeben.

Einige Beispiele:
Aufgrund eines unzureichend ausgeleuchteten Hauseingangs stolpert ein Besucher Ihres Mieters und zieht sich eine Verletzung am Arm zu.
Ein Passant rutscht auf dem Gehweg vor Ihrem Haus aus, der nicht ordnungsgemäß von Schnee und Eis befreit wurde, und bricht sich ein Bein.
Bei einem Sturm löst sich ein Dachziegel, fällt herunter und trifft ein in unmittelbarer Nähe parkendes Auto.

Aus meiner Sicht ist der Grundbesitzer im vorliegenden Fall haftpflichtig.

Soweit ich meine Nachbarin richtig verstanden habe, hat sie auch so eine solche Versicherung.

Sehe ich das richtig, dass im oben geschilderten Fall der Grundbesitzer bzw. seine Versicherung für den entstandenen Schaden haften muss und nicht meine KFZ Kasko-Versicherung?

Wäre für eine kurze Info sehr dankbar.

Gruß
Albrecht

--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Siehst Du richtig

Zweistein, Sonntag, 17.03.2019, 14:53 vor 1869 Tagen @ Albrecht 3269 Views

Da seit Tagen Sturmwarnungen herrschen, gehört es zu den Verkehrssicherungspflichten von Hauseigentümern, Gegenstände so zu sichern, dass sie eben nicht umherfliegen können.
Wird das fahrlässig unterlassen besteht Schadenersatzpflicht gegenüber dem Geschädigten. Dafür kommt dann bei Vorhandensein die Privathaftpflicht (bei Hauseigentümern von Einfamilienhäusern) oder eben die Grundstückshaftpflicht des Hauseigentümers auf.
Vollkasko würde nur dann eine Rolle spielen, wenn der umher geflogene Gegenstand nicht zuzuordnen wäre.

Soweit nach meiner Kenntnis.
Zweistein

Info: Versicherungsvorgehen bei Orkanschaden bei uns

Olivia @, Sonntag, 17.03.2019, 19:13 vor 1869 Tagen @ Albrecht 2747 Views

Wir hatten vor wenigen Jahren hier einen heftigen Orkan, der eine sehr hohe, völlig gesunde Fichte samt Wurzelstock aus dem Boden rieß, auf unsere Garage warf und dann mit der Krone auf das Dach des Nachbarhauses plazierte. Wir hatten Glück, dass kein Mensch zu Schaden kam.

Der Nachbar holte die Feuerwehr, um den Baum von Dach zu holen. Die schnitt jedoch nur den Teil ab, der auf dem Dach auflag, der restliche Stamm blieb über unserem Zaun hängend im Garten des Nachbarn.

Ich schaltete mich sofort mit meinem Versicherungsmakler UND den Versicherungen wegen der Schadenslage kurz. ALLE meine Versicherungen samt Makler sagten, dass ich NICHT haftbar sei, sondern seine Versicherungen.

Dann stellte sich folgendes heraus. Der Nachbar war zuständig für die Feuerwehr (das wollte er mir auch erst aufs Auge drücken). Meine Elementarversicherung war zuständig für die Beiseitigung der Schäden auf meinem Grundstück..... und meine HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (nicht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht) war zuständig für die Beseitigung des Restbaumes, der auf SEINEM Grundstück liegen geblieben war. Die Beseitigung des Baumes auf meinem Grundstück übernahm meine Elementarversicherung ebenso die Schäden an der Garage.

Ich rief die Haftpflichtversicherung an und fragte, ob das so stimme, wie mir das der Nachbar sagte. Immerhin hätten sie mir ja zu Beginn eine andere Auskunft gegeben. Daraufhin: Ja, tut uns leid, wir wußten das auch nicht, wir haben alles geprüft, aber WIR müssen leider zahlen.....

Ein anderer Nachbar hatte einen nicht so dramatischen Fall. Da fiel lediglich ein Ast auf das Nachbargrundstück. Auch dort wurde die Haftpflichtversicherung des Baumeigentümers dann verpflichtet, die Schadenssumme zu zahlen.

ALLE Nachbarn waren anwaltschaftlich sehr gut beraten..... Also hatten sie dieses "Schlupfloch" gefunden..... Schau mal, ob du evtl. ein ähnliches Schlupfloch findest.

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Sorry, aber habe selten so einen gequirlten Quark gelesen

Zweistein, Sonntag, 17.03.2019, 22:22 vor 1869 Tagen @ Olivia 2419 Views

Wenn wegen eines Sturmes mein Haus geschädigt wird und ich Sturm als Risiko versichert habe ( bei manchen Versicherungen erst ab Windstärke 8), dann zahlt meine Gebäudeversicherung.Da geht es gar nicht um irgendwelche Haftungsfragen.
Hier ging es aber um einen Schaden an einem Auto.
Und mit Elementarversicherung hat dies überhaupt nichts zu tun oder war es ein Vulkanausbruch, eine Überschwemmung, ein Erdbeben, ein Felssturz etc.?
Bringt doch nicht immer soviel durcheinander.
Das BGB, und dort sind Haftungsfragen z.B. geregelt, scheint für manche ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Das BGB galt übrigens in D-West und auch in D-Ost.
Die Frage ist, wer sich besser damit auskennt.
Meine Meinung dazu als Ossi.[[smile]]
2Stein

Du bist leider SCHLECHT informiert! Informiere dich besser!

Olivia @, Montag, 18.03.2019, 14:32 vor 1868 Tagen @ Zweistein 1664 Views

1. Die Gebäudeversicherung, die JEDER Hausbesitzer abschließen muss, zahlt nur Schäden an Gebäuden. Sie zahlt nicht für Schneeschäden, Überschwemmungen etc. etc. Will man das absichern, dann empfiehlt sich eine Elementarschadensversicherung (die allerdings nicht für das Inventar haftet, dafür gibt es extra Versicherungen).

2. Eine Elementarschadensversicherung zahlt auch für Schäden durch Unwetter etc., die DEIN eigenes Grundstück betreffen. z.B. umgefallene Bäume. Das tut die Gebäudeversicherung nicht.

3. Die Privathaftpflichtversicherung kommt dann zum Tragen, wenn durch mein EIGENTUM z.B. eine Sache auf dem Grundstück des Nachbarn "landet" und er diese "Sache" entfernen muss.
DIESEN FALL kannte weder mein Versicherungsmakler noch die Privathaftpflichtversicherung. Der Anwalt meines Nachbarn hatte das jedoch herausgefunden. Meine Privathaftpflichtversicherung mußte also für die Entfernung des Riesenbaumstammes und das Abtrennen des Baumstammes genau an der Grundstücksgrenze ZAHLEN. Es war teuer genug!

Diese Dinge sind FAKT! Informiere dich zukünftig besser!

Mein Hinweis sollte dazu dienen, zu prüfen, ob ggf. die Privathaftpflicht des "Nachbarn", dessen Mülltonnendeckel einen Schaden verursacht hat, ebenfalls in Anspruch genommen werden kann!

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Hinweis: Eine Gebäudeversicherung ist in Deutschland vom Gesetzgeber nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. (oT)

Albrecht @, Montag, 18.03.2019, 15:06 vor 1868 Tagen @ Olivia 1464 Views

- kein Text -

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Seit wann? Ok vmtl. Bankvorschrift wegen der Hypothek.

Olivia @, Montag, 18.03.2019, 15:45 vor 1868 Tagen @ Albrecht 1479 Views

Das ist mir vollkommen unbekannt. Seit wann ist das so?
Ich weiß, dass ich immer eine Gebäudeversicherung vorlegen mußte. Bei Eigentumswohnungen vmtl. nicht, weil das über die Abrechnung des gesamten Gebäudes mit abgewickelt wird.

Es könnte natürlich sein, dass die Banken das verlangen, weil sie ja Hypotheken auf die Gebäude geben. Da bin ich leider nicht informiert, weil ich in letzter Zeit nichts gekauft habe.

Könnte aber bald wieder auf mich zukommen. Werde mich also entsprechend erkundigen.

Eine Elementarschadensversicherung ist natürlich freiwillig. Ich persönlich habe meine aber bereits sehr gut brauchen können. 1 x ein Riesenbaum, der auf die Straße stürzte (Gott sei Dank stand weder ein Mensch noch ein Auto da) und einmal der Baum, der auf das Nachbarhaus stürzte.... das war schon ziemlich ausreichend. Eine weitere Riesenfichte (einiges über 20 m Höhe) habe ich glücklicherweise nach dem ersten "Baumsturz" dann fällen lassen dürfen.

Also je nachdem, wo man wohnt ist so eine Zusatz-Versicherung schon sehr sinnvoll. Aber das mit der Gebäudeversicherung, das geht mir gar nicht aus dem Kopf. Die ist doch nicht teuer und keine zu haben wäre doch grob fahrlässig. Werde mal den Notar anrufen. Danke für die Info.

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Seit 1994 besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht mehr.

Albrecht @, Montag, 18.03.2019, 16:08 vor 1868 Tagen @ Olivia 1573 Views

Eine Feuerversicherung war lange gestzlich vorgeschrieben.
Die Feuerversicherung war Bestandteil der Gebäudeversicherung.
Die gesetzliche Pflicht zur Feuerversicherung wurde 1994 aufgehoben.

Banken können aber zur Absicherung der Haus-Finanzierung eine Gebäudeversicherung verlangen.

Näheres hier


Gruß
Albrecht

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Nachdem deine FAKTEN so nach und nach zerbröseln

Zweistein, Montag, 18.03.2019, 20:32 vor 1868 Tagen @ Olivia 1491 Views

noch ein paar Hinweise:

Die Privathaftpflichtversicherung kommt dann zum Tragen, wenn durch
mein EIGENTUM z.B. eine Sache auf dem Grundstück des Nachbarn "landet" und
er diese "Sache" entfernen muss.

Das ist falsch. Sie kommt nur dann zum Tragen, wenn dich eine Schuld trifft.
Am Sturm bist du sicher nicht schuld, aber z.B. an unterlassenen Verkehrssicherungspflichten. Schuld durch fahrlässiges Unterlassen.


Meine Privathaftpflichtversicherung mußte also für die
Entfernung des Riesenbaumstammes und das Abtrennen des Baumstammes genau an
der Grundstücksgrenze ZAHLEN.

Weil dich offensichtlich eine Schuld traf. Du tust aber so, als wenn die in solchen Fällen immer zahlen müssten. Das ist falsch.

Diese Dinge sind FAKT! Informiere dich zukünftig besser!

Das solltest du wirklich tun.

Mein Hinweis sollte dazu dienen, zu prüfen, ob ggf. die Privathaftpflicht
des "Nachbarn", dessen Mülltonnendeckel einen Schaden verursacht hat,
ebenfalls in Anspruch genommen werden kann!

Nichts anderes hatte ich in meinem posting auch getan.

2Stein

Noch einmal

Zweistein, Montag, 18.03.2019, 20:18 vor 1868 Tagen @ Olivia 1387 Views

Meine Elementarversicherung war zuständig für die Beiseitigung der Schäden auf meinem Grundstück.....
Das ist Unsinn.Deine Gebäudeversicherung, in der Sturm versichert ist, war zuständig.Eine Elementarversicherung ist ein eigenständiger Vertrag. Nur weil beide Verträge oft in einer Police erscheinen, ist das nicht anders.

..und meine HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (nicht die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht) war zuständig für die Beseitigung des
[quote]Restbaumes, der auf SEINEM Grundstück liegen geblieben war.
[/quote]

Also zuständig für die Baumbeseitigung war sie sicher auch nicht, höchstens für das Begleichen der Rechnung.[[smile]]
Wenn dem so war, dann weil dich offensichtlich ein Verschulden traf (z.B. indem du die Standsicherheit des Baumes nicht hast prüfen lassen). Ohne Schuld keine Haftung.

Die Beseitigung des Baumes auf meinem Grundstück übernahm meine
Elementarversicherung ebenso die Schäden an der Garage.

Wieder Unsinn, siehe oben.


Schau mal, ob du evtl. ein ähnliches Schlupfloch findest.

Da gibt es kein Schlupfloch.Wenn eine Schuld vorliegt, zahlt die Haftpflicht,ansonsten beim Haus die Gebäude, beim Auto die Teilkasko.

Mir ging es vor allem um deine ständigen Verwechslungen von Begriffen und die Behauptung, die Haftpflicht müsse zahlen. Noch mal: sie muss nur zahlen, wenn den Versicherungsnehmer eine Schuld trifft.
Zweistein

Eine Leserzuschrift

Zweistein, Montag, 18.03.2019, 11:28 vor 1868 Tagen @ Albrecht 1916 Views

Der Leser bat mich, diese Zeilen von ihm hier einzustellen:
"Was bisher gesagt wurde, ist zum größten Teil richtig. Aber: Sturmschäden sind in der Auto-Teilkasko eingeschlossen. Dafür gibt es keine Rückstufung, sondern in der Regel nur eine niedrige SB (meist 150 €). Die H.u.G.-Haftpflicht muss nur bei Verschulden zahlen. Ich würde deshalb den Schaden zunächst durch die Teilkasko begleichen lassen. Diese kümmert sich dann ggf. um Regressnahme bei der H.u.G.-H. des Nachbarn. Da kann man sich dann dranhängen und die SB einfordern.

Gruß JWO"

Vielen Dank an Zweistein, Olivia und Leserzuschrift für die dienlichen Hinweise! Werde zu gegebener Zeit berichten. (oT)

Albrecht @, Montag, 18.03.2019, 15:01 vor 1868 Tagen @ Albrecht 1465 Views

- kein Text -

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