Vermieterpfandrecht - Was geht und wo sind die Grenzen?

Vatapitta @, Sonntag, 10.03.2019, 18:39 vor 1874 Tagen 5214 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 10.03.2019, 18:53

Moin moin,

eine Mieterin eines Geschäftes zahlt ihre Miete nicht. Rückstand sind 2 Monatsmieten plus eine Nebenkostenpauschale. Es könnte schwierig werden für das Objekt einen neuen Mieter zu bekommen.

Die Einrichtung des Geschäftes ist teilweise neu- und hochwertig. Es könnte sein, dass diese Einrichtung finanziert wurde und der Bank als Sicherheit dient. - Es könnte auch sein, dass die Mieterin angibt, die Einrichtung gehöre ihrem Mann, der nicht Mieter ist und den Mietvertrag nicht mit unterschrieben hat.
Gekauft und bezahlt - ob auf Kredit oder nicht, ist unklar - hat auf jeden Fall die Mieterin. - Der Mann ist arbeits- und mittellos.

Da nach einer möglichen Kündigung eine Bezahlung des Mietrückstandes unwahrscheinlich ist, überlege ich von meinem Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. - Die Mieterin hat einen Bankkredit für eine Immobilie, bei dem sie Schwierigkeiten mit der Bedienung hat.

Was ist in dem beschriebenen Fall zu berücksichtigen und welche Fehler muss ich unbedingt vermeiden.
Wie hoch ist der Wert der gepfändeten Sachen anzusetzen? Ich denke an ca. 70% des mir ungefähr bekannten Anschaffungspreises. - Alter 6 Monate. Das Interesse an einer Auslösung könnte gering sein, da die Gegenstände sich kaum teurer verkaufen lassen.

Dass ich mit der Sache einen Anwalt betraue, ist selbstverständlich. Wenn ein Erfolg allerdings sehr zweifelhaft ist, würde ich es lassen.

Die Summe beträgt gut 3000 €.

Wenn mir die gepfändeten Gegenstände bleiben/nicht ausgelöst werden, kann ich diese entweder veräußern oder einem neuen Mieter anbieten.


Vielen Dank für Tipps.

Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

Ups. Warum zahlt die Mieterin eigentlich nicht?

Mephistopheles, Sonntag, 10.03.2019, 19:45 vor 1874 Tagen @ Vatapitta 4296 Views

Es ist also ein Gewerbemietvertrag?
Ist er befristet oder unbefristet?
Wenn unbefristet, warum?

Firmiert die Mieterin als Einzelunternehmerin oder als E.K., UG, LTD, GmbH?
Wie sieht die Schufa aus? Was sagen die Wirtschaftsauskunfteien zur Kreditwürdigkeit deiner Mieterin?

Seit wann besteht das Mietverhältnis?

Wenn es sich um einen Gewerbemietvertrag handelt, dann würde ich als Vermieter erst einmal versuchen, mit der Vermieterin ins Gespräch zu kommen und gemeinsam eine dauerhafte Lösung zu finden bevor irgendwelche rechtlichen Schritte ergriffen werden. Solche erhöhen in den seltensten Fällen die Solvenz des Schuldners und enden allzuhäufig damit, dass der Gläubiger zwar einen Titel erhält, aber keine Mittel.

Gruß Mephistopheles

"Gebrauchte" Möbel/Einrichtungen sind nix wert, auch wenn sie ganz neu sind.

Olivia @, Sonntag, 10.03.2019, 20:40 vor 1874 Tagen @ Vatapitta 4180 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 10.03.2019, 20:48

70 % Wert anzusetzen im Falle einer Veräußerung halte ich für nicht gerechtfertigt. Wenn Du die Möbel "schnell" verkaufen willst, weil du einen anderen Mieter hast, dann mußt du sie "verramschen". 10 - 20 % vom Wert. Vielleicht bekommst du sie dann schnell los. Es sei denn, dass es sich um ausgewiesene Designermöbel handelt. Das müssen dann aber bekannte Designer und Originale sein. Schau mal bei Vitra, Wittmann, Poltrona Frau, Cassina, DeSede, Knoll International etc. etc. - Die haben sehr bekannte Einzelstücke, wo die Anschaffungspreise jeweils in die Tausende gingen. So etwas gibt es auch bei den Geschäftsausstattungen. Solche Sachen erzielen dann noch vernünftige Preise.... allerdings WEIT jenseits der Einkaufspreise. Ich habe den Eindruck, dass zur Zeit auch gute Teile als "gebraucht" angeboten werden, obwohl sie nahezu neuwertig sind, nur damit man "sie los wird". Schau mal bei ebay, wie die Sachen dort verkauft werden. Kaufhausmöbel und Massenware bekommst du kaum los, auch wenn sie hochwertig ist. Die kannst du im Zweifelsfalle jahrelang wie sauer Bier anbieten.

Ich würde empfehlen, mit der Frau zu sprechen und ggf. im Einverständnis (wenn sie wirklich auch zukünftig nicht mehr zahlen kann) einen neuen Mieter zu suchen und zu schauen, ob der/die die Möbel ablöst. Schließlich würde er/sie sich ordentlich Arbeit ersparen.

Wenn du keinen anderen Mieter bekommen kannst, dann setze den Mietpreis runter, vielleicht kann sie dann zahlen. Eine leer stehende Immobilie ist schlecht.....

--
For entertainment purposes only.

Ich kenne diese Problematik von beiden Seiten,

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 10.03.2019, 21:23 vor 1874 Tagen @ Vatapitta 3988 Views

weil ich in meinem Leben schon mal auf der einen und auch auf der anderen Seite gestanden bin.

Mein Rat:
Intensives Gespräch und dauernde Kommunikation mit dem Mieter bringt wesentlich mehr, als das Geld den Anwälten in den Rachen zu werfen, die ja x- Fälle haben, und Du hast nur den einen.

Man muss rauskriegen, woran es krankt. Bringt es das Geschäft nicht, - hat er sich verkalkuliert, ist ihm die Frau weggelaufen, usw. Dann muss man sehen, wie man zurechtkommt. Oft ist weniger mehr, was die Höhe der Miete betrifft, auch, wenns nur temporär ist.

Ein leer stehendes Objekt kostet nur und ist schlecht wieder zu vermieten. Es kommt auch darauf an, auszuloten, wie der Mieter gestrickt ist. Kennt der sich in den juristischen Feinheiten aus, dann bezahlst Du einen Haufen Geld an die Anwälte und Exekuter, und es bringt nichts.

Beispiel: 3000 € Schulden, Titel erwirkt, und den Exekutor losgeschickt (den Du erstmal vorbezahlst). Wenn der Schuldner 50 € bezahlt, - dann musst Du eine neue Prozedur wieder in Gang bringen, weil sich die ursprüngliche Schuldsumme ja verändert hat.

Je intensiver Du Dich mit dem Mieter auseinandersetzt (Zuckerbrot und Peitsche) umso mehr Erfolg wirst Du haben, und vor allem weniger Ausgaben. Denn wir alle sind nur Menschen, - und wenn man als Schuldner merkt, dass man andauernd von jemanden Besuch bekommt, der einem mit schönen Worten immer wieder klarmacht, wo sein Defizit liegt, dann wird man seine Prioritäten danach ausrichten. Dann lässt man lieber das Finanzamt links liegen, als den Vermieter.

Du musst in der Lage sein, mit Deinem Auftreten dem Mieter in die moralische Zwickmühle zu bringen, und das geht nur, wenn Du Dich intensiv für seine Probleme interessierst und ihm immer klarmachst, dass Du ihm helfen willst. Alles im Rahmen natürlich, - alles hat auch Grenzen. Aber nur auf diese Art kommst Du am ehesten zum Geld. Genau das aber wird Dir kein Anwalt raten, - weil dann verdient er ja nichts mehr.

Ist für den Vermieter natürlich mit nicht gerade angenehmen Aktivitäten verbunden, - aber Olivia hat vollkommen recht, dass Du für die Möbel kaum was kriegen kannst. Nur für den Fall, dass irgendjemand eine Geschäftsidee hat, wo genau diese Einrichtungen gebraucht werden und er auch zur Zeit willens und in der Lage ist, das zu erwerben, dann kannst Du vielleicht auf 50% des Neuwertes kommen. Aber auch nur dann.

Wenn Du Pech hast und Du kriegst einen neuen Mieter, der eine völlig andere Geschäftsidee hat und die Möbel gar nicht verwenden kann, dann bleibst Du noch mit den Entsorgungskosten für neue Möbel hängen.

Geredet wurde mehr als ausreichend - es ist höchste Zeit zu handeln!

Vatapitta @, Sonntag, 10.03.2019, 21:46 vor 1874 Tagen @ helmut-1 4040 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 10.03.2019, 21:55

Moin moin,

erst mal vielen Dank für euren Gehirnschmalz.

Die Dame kann nicht rechen, sie kann nicht mit Geld umgehen und hat schon einen anderen Laden gegen die Wand gefahren, wie ich leider zu spät erfahren habe. Sie lebt auf großem Fuß, vor allem auf Kosten anderer, lügt ohne rot zu werden das Blaue vom Himmel und ist sehr fähig darin andere hinzuhalten und zu manipulieren. Ich habe interne Kenntnisse der finanziellen Situation, weshalb ich keinen andern Weg sehe, als eine Vermieterpfändung vorzubereiten.

Nur darauf bezieht sich meine Frage. Alles andere ist im Vorfeld geklärt, wie aus diesen Ausführungen jetzt ersichtlich.

Ich werde das Inventar entsprechend niedriger ansetzen, vielleicht löst sie dann etwas aus. Der RA wird mich beraten. Ohne Druck passiert zu 200% nichts! - Die Zeit des Redens ist definitiv vorbei!

Entweder macht die Bank den Laden zu, wenn sie von der Pfändung erfährt oder nimmt die Dame an die ganz kurze Leine und sorgt dafür, dass zumindest ein Teil der Miete gezahlt wird, weil sie sich noch eine Besserung erhofft. Der Laden trägt immerhin Miete/NK und die Personalkosten. Nur die Kohle kommt nicht bei mir an. - Ich bin sehr gut informiert.


VG Vatapitta

--
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Das hast Du anfangs nicht dazugesagt

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 10.03.2019, 21:56 vor 1874 Tagen @ Vatapitta 4002 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 10.03.2019, 22:16

Die Dame kann nicht rechen, sie kann nicht mit Geld umgehen und hat schon einen anderen Laden gegen die Wand gefahren, wie ich leider zu spät erfahren habe. Sie lügt ohne rot zu werden das Blaue vom Himmel und ist sehr fähig darin andere hinzuhalten und zu manipulieren. Ich habe interne Kenntnisse der finanziellen Situation, weshalb ich keinen andern Weg sehe, als eine Vermieterpfändung vorzubereiten.

Wenn das so ist, dann hast Du keine Wahl, - dann musst Du handeln. Sonst wird der Schaden noch höher. Da würde ich Dir aber einen findigen Anwalt empfehlen, der in der Lage ist, Dir eine Kombination zu basteln.

Was meine ich damit:
Schafft er es, aus irgendwelchen Formulierungen/Werdegängen/nachweisbaren Äußerungen usw. einen Betrugsverdacht zu stricken, dann gehts erstmal zum Staatsanwalt. Davor scheut sich jeder Schuldner, ein Strafverfahren an den Hals zu kriegen, und versucht, das Geld dann - egal von woher - zu besorgen, und wenns von der Oma ist.

Es ist eine gängige Masche, erst mal das Strafverfahren zu betreiben, und das Zivilverfahren solange zurückzustellen, um es dann - evtl. als Anhänger - weiter zu betreiben. Die Chancen, so ans Geld zu kommen, sind wesentlich höher. Aber da musst Du Dir einen Anwalt suchen, der sich nicht mit Ehescheidungen beschäftigt, sondern der mit einem Inkassobüro liiert ist, - die Kerle kennen sich aus.

Übrigens noch ein Tip:
Wenn der Mieter nicht nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mindestens für die nächsten drei Monate Mietzahlung einschl. der Kaution resp. Nebenkosten flüssig war, - dann ist das nach deutschem Strafrecht Betrug. Wenn Du heute eine Waschmaschine bestellst und weißt nicht, wie Du sie bezahlen kannst, dann ist das juristisch Betrug. Leider gilt diese Rechtssprechung nicht in Rumänien.....

Natürlich kann er versuchen, sich beim Strafverfahren herauszuwinden, dass er erwartet oder damit sicher gerechnet hat, entsprechende Einkünfte zu erhalten, womit er seinen laufenden Verpflichtungen nachkommen kann. Aber wenn er da an den falschen Staatsanwalt kommt, dann wirds schwierig. Er muss dann mindestens unterschriebene Vertragsabschlüsse vorlegen, die diese Möglichkeit aufzeigen.

Jetzt könntest Du sagen, - was kümmerts mich, wenn der ein Strafverfahren an den Hals kriegt. Ich weiß nicht, wie das aktuelle Gewerberecht in Deutschland ist, - aber hierzulande musst Du ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wenn Du gewerblich tätig sein willst, - als Ausländer sogar zusätzlich aus dem Heimatland.

Danke für den Tipp! - Welcher Paragraf ist das?

Vatapitta @, Sonntag, 10.03.2019, 22:15 vor 1874 Tagen @ helmut-1 3566 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 10.03.2019, 23:08

Übrigens noch ein Tip:
Wenn der Mieter nicht nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mindestens für die nächsten drei Monate Mietzahlung einschl. der Kaution resp. Nebenkosten flüssig war, - dann ist das nach deutschem Strafrecht Betrug. Wenn Du heute eine Waschmaschine bestellst und weißt nicht, wie Du sie bezahlen kannst, dann ist das juristisch Betrug.


Danke Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

Folgender Tipp!

Mephistopheles, Montag, 11.03.2019, 00:43 vor 1874 Tagen @ Vatapitta 3650 Views

Übrigens noch ein Tip:
Wenn der Mieter nicht nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mindestens für die nächsten drei Monate Mietzahlung
einschl. der Kaution resp. Nebenkosten flüssig war, - dann ist das nach
deutschem Strafrecht Betrug. Wenn Du heute eine Waschmaschine bestellst und
weißt nicht, wie Du sie bezahlen kannst, dann ist das juristisch
Betrug.


Danke Vatapitta

Vergiss es.

Wenn das so ist, wie du schreibst, dann gibt es nur einen Weg:

Setze der Dame - möglichst in einem persönlichen Gespräch unter Zeugen - sachlich und ohne rumzureden einen kurzfristigen Termin auf Zahlung sämtlicher Außenstände oder Stellung eines solventen Bürgen.

Andernfalls wirst du, wenn deine Forderung bis zu dem Termin nicht erfüllt ist, am Folgetag einen Antrag auf Regelinsolvenz beim Insolvenzgericht stellen.
Punkt, Ende, keine Diskussion.

Gruß Mephistopheles

Da müsste ich selbst nachschlagen

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 11.03.2019, 05:46 vor 1874 Tagen @ Vatapitta 3287 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 11.03.2019, 05:59

aber ein Anwalt, der sich mit Beitreibungen befasst, hat diesen § auswendig im Kopf.

Einschränkung: meine Erinnerungen gehen auf die Zeit vor der Jahrtausendwende zurück. Wenn man diese Rechtsordnung danach geändert hat, erzähle ich was Falsches.

Hab nochmal schnell die Tante Google befragt:

Eine Passage daraus:
Eine strafrechtlich relevante Zahlungsunfähigkeit wurde (erst) angenommen, wenn 25 % der fälligen Forderungen ungedeckt waren (BayObLG wistra 88, 363; OLG Düsseldorf NJW-RR 98, 1256.)

aus:
https://www.iww.de/pstr/archiv/checkliste-insolvenz-strafrecht-und-wirtschaftliche-kris...

Es gibt aber noch andere Seiten:

https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/insolvenzs...

Wobei hier nicht genau auf den Beginn der Gewerbetätigkeit eingegangen wird, - aber auch dafür gibts sicher §§.

Wie ich schon sagte, - am besten ein gewiefter Anwalt. Schon aus dem Grund, weil da meiner Erinnerung nach auch ein Unterschied gemacht wird, ob es sich um eine juristische Person handelt, für die letztlich auch das Insolvenzrecht zur Anwendung kommt, oder um einen Alleinhafter als Gewerbetreibenden. Letzterer muss sich besonders dann vorsehen, wenn er schon einmal die Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgegeben hat.

Ich weiß nicht, von welchem Land du redest; aber mit Sicherheit nicht von Deutschland.

Mephistopheles, Montag, 11.03.2019, 00:38 vor 1874 Tagen @ helmut-1 3640 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Montag, 11.03.2019, 00:46

Was meine ich damit:
Schafft er es, aus irgendwelchen Formulierungen/Werdegängen/nachweisbaren
Äußerungen usw. einen Betrugsverdacht zu stricken, dann gehts erstmal zum
Staatsanwalt. Davor scheut sich jeder Schuldner, ein Strafverfahren an den
Hals zu kriegen, und versucht, das Geld dann - egal von woher - zu
besorgen, und wenns von der Oma ist.

Natürlich kann er versuchen, sich beim Strafverfahren herauszuwinden,
dass er erwartet oder damit sicher gerechnet hat, entsprechende Einkünfte
zu erhalten, womit er seinen laufenden Verpflichtungen nachkommen kann.
Aber wenn er da an den falschen Staatsanwalt kommt, dann wirds schwierig.
Er muss dann mindestens unterschriebene Vertragsabschlüsse vorlegen, die
diese Möglichkeit aufzeigen.

Da wird überhaupt nichts schwierig. Wenn das Geschäft Erträge abwirft und davon Zahlungen bestritten werden, dann iss nichts mit Betrug. Probleme gibt es allenfalls, wenn die Sozialabgaben nicht bezahlt werden.

Jetzt könntest Du sagen, - was kümmerts mich, wenn der ein
Strafverfahren an den Hals kriegt. Ich weiß nicht, wie das aktuelle
Gewerberecht in Deutschland ist, - aber hierzulande musst Du ein sauberes
polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wenn Du gewerblich tätig sein
willst, - als Ausländer sogar zusätzlich aus dem Heimatland.

Wenn die einen Businessplan hat und den der Bank vorgelegt hat - anders wird sie nicht an Bankgeld kommen - dann kannst du dir deinen Betrug abschminken. Kein Staatsanwalt wird ein Verfahren auch nur in Betracht ziehen.

Wenn die auch nur eine Miete bezahlt hat, dann kannst du den Betrug ebenfalls vergessen. Wenn das Geschäft sich nicht so entwickelt wie vorgesehen, dann ist das zwar kaufmännisch blöd, aber alles andere als Betrug.

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit; du musst zwar bei jedem mickrigen Depperlesjob auf Verlangen des Arbeitgebers ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, ich kann mich aber nicht erinnern, dass das bei meinem Gewerbe jemals einer von mir verlangt hat. Auch nicht, wenn du mit Millionen hantierst.

Gruß Mephistopheles

Nichts dagegen zu sagen, was Du da schreibst, nur mit einer Einschränkung

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 11.03.2019, 05:43 vor 1874 Tagen @ Mephistopheles 3351 Views

Da wird überhaupt nichts schwierig. Wenn das Geschäft Erträge abwirft
und davon Zahlungen bestritten werden, dann iss nichts mit Betrug. Probleme
gibt es allenfalls, wenn die Sozialabgaben nicht bezahlt werden.

Die Einschränkung: Wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Mietvertrag) kein Liquiditätsnachweis von x Monaten (ich wusste was von drei, das kann aber auch mehr sein, - evtl. auf eine evtl. Kündigungsfrist bezogen, - das weiß ich nicht) existiert (Bankguthaben, oder Vertragsabschlüsse im entsprechenden Gewerbe), dann tritt das ein, was ich gesagt habe.

Natürlich kann man dann das vor Gericht so darstellen, dass man mit sicherem Geldeingang gerechnet hat, weil man diese oder jene Aussichten gehabt hat. Da kommts aber darauf an, wer gewiefter ist, - der Rechtsanwalt oder der Staatsanwalt und wie der Richter das sieht. So war es jedenfalls in den 80er und 90er Jahren. Wenn sich das geändert hat oder aufgeweicht wurde, dann ist meine Version überholt.

Wenn die einen Businessplan hat und den der Bank vorgelegt hat - anders
wird sie nicht an Bankgeld kommen - dann kannst du dir deinen Betrug
abschminken. Kein Staatsanwalt wird ein Verfahren auch nur in Betracht
ziehen.

Diesen Punkt habe ich natürlich nicht angeführt, - der trifft absolut zu. Ein zugesagter Bankkredit ist sogut wie Bargeld. Wie ich schon sagte, - es geht um den Nachweis der Liquidität zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beim Mietvertrag.

So, wie vattapitta das im 2. Kommentar geschildert hat, bin ich nicht von einem Businessplan bei der Bank ausgegangen, - so, wie sich die Frau verhält, verhält sich kein vernünftig denkender Gewerbetreibender. Eher denke ich da an die Mietnomaden, die gibt es nicht nur im privaten, sondern auch im gewerblichen Bereich.

Wenn die auch nur eine Miete bezahlt hat, dann kannst du den Betrug
ebenfalls vergessen. Wenn das Geschäft sich nicht so entwickelt wie
vorgesehen, dann ist das zwar kaufmännisch blöd, aber alles andere als
Betrug.

Würde mich wundern, wenn dem Staatsanwalt die Bezahlung einer Miete genug ist. Er könnte damit argumentieren (wenn keine Liquidität zum Tage x nachweisbar ist), dass es eine Art Glücksspiel war, dieser Gewerbebeginn, und dabei die Nichtbezahlung der Miete billigend in Kauf genommen wurde.


In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit; du musst zwar bei jedem mickrigen
Depperlesjob auf Verlangen des Arbeitgebers ein polizeiliches
Führungszeugnis vorlegen, ich kann mich aber nicht erinnern, dass das bei
meinem Gewerbe jemals einer von mir verlangt hat. Auch nicht, wenn du mit
Millionen hantierst.

Ehrlich gesagt, ich kann mich auch nicht daran erinnern, - bei mir war das in den 70er Jahren. Das Beispiel, das ich angeführt habe (Führungszeugnis) bezieht sich auf Rumänien. Übrigens auch bei der ordnungsgemäßen Einrichtung eines dauernden Aufenthalts in Rumänien als Ausländer. Anis Amri geht nur in Deutschland, in Rumänien nicht. Dafür wird der Betrugsparagraph äußerst locker gehandhabt, weil hier noch das französische Recht vorherrscht, und nicht das römische.


Gruß Mephistopheles

Gruß zurück

Miete: Eingehungsbetrug, wenn Mieter bei Vertragsabschluss weiß, dass er die Miete nicht zahlen kann

Vatapitta @, Montag, 11.03.2019, 09:28 vor 1874 Tagen @ Mephistopheles 3285 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 11.03.2019, 09:45

Moin moin,

mir ist heute beim Aufwachen das Stichwort wieder eingefallen.

Die Suche ergab z. B. diesen Treffer.

Zitat: "..... Die Frage kann indes dahinstehen. Denn durch den Abschluss des Mietvertrages hat die Angeklagte nämlich den Vermieter über ihre Zahlungsfähigkeit getäuscht und dadurch bei ihm den Irrtum erregt, dass sie zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses von monatlich 1.300 DM willens und in der Lage war. Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass derjenige, der eine Leistung in Anspruch nimmt, damit schlüssig erklärt, bei Fälligkeit zahlen zu können (vgl. die Nachweise bei Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 263 Rn. 7 b). Ob das für alle Vertragsverhältnisse gilt, kann dahinstehen. Es gilt nach Auffassung des Senats jedenfalls bei einem Schuldverhältnis wie dem Mietverhältnis, das in der Regel auf längere Dauer angelegt ist. Gerade bei diesem hat der Vermieter ein besonderes Interesse daran, einen solventen und zahlungsbereiten Mieter als Vertragspartner zu bekommen. Dies war die Angeklagte aber nicht. ....."

Heute Nachmittag habe ich einen Termin bei einem zur Sache passenden Anwalt.

Hier noch etwas zum Einmietbetrug bei Advocado

Danke

Vatapitta

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Na, dann hast Du ja das Ei de Kolumbus gefunden

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 11.03.2019, 11:16 vor 1874 Tagen @ Vatapitta 3113 Views

Eingehungsbetrug. Schönes Wort. Kenn ich natürlich nicht, - ich bin ja kein Jurist, sondern ein Mensch vom Bau.

Trotzdem bin ich stolz auf mich, weil die grauen Zellen immer noch richtig klicken. Der Herr Alzheimer hat mich also noch nicht gebissen.

Solche Delikte wie Eingehungsbetrug, Veruntreuung, usw., das sind Wunschträume der Geschädigten in Rumänien. Hab mal jemanden, der mich penetrant angebettelt hat, einen Wohnwagen ausgeliehen. Nach einem Jahr hab ich das Ding selbst gebraucht, - und es war nicht mehr da. Klar hab ich dann festgestellt, dass der Borger ein linker Hund war. Zu spät festgestellt.

Meine Anzeigen fruchteten nichts. Der Kerl hat gegenüber den ermittelnden Behörden (dreimal war er vorgeladen) drei verschiedene Aussagen gemacht. Einmal wäre ihm der Wohnwagen selbst geklaut worden, ein anderes Mal hätte er ihn weiterverborgt, das dritte Mal hätte er ihn in Teilen verkauft. Der Staatsanwalt war trotzdem der Meinung, dass das kein Strafdelikt wäre, sondern lediglich ins Zivilverfahren einzuordnen ist.

Wenn man also einem Nachbar eine Bohrmaschine borgt, und der gibt sie nicht zurück, sondern verkauft sie auf dem Flohmarkt und versauft den Gegenwert, dann ist das in RO ein Kavaliersdelikt. Das nur zur Info.

Der RA meinte, wenn eine Miete bezahlt wurde, wäre das kein Eingehungsbetrug. - Erfolgreiche Drogentherapie USA.

Vatapitta @, Montag, 11.03.2019, 18:05 vor 1873 Tagen @ helmut-1 3209 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 11.03.2019, 18:15

Ob das so ist, weil er anders mehr verdient, kann ich noch nicht beurteilen.
Die Sache läuft jetzt jedenfalls und die Mieterin steht dermaßen am Abgrund,
dass ich hoffe sie erkennt ihre Lage und ändert ihr Verhalten.


Bei Drogenabhängigen in den New York funktioniert eine ähnliche Methode seit gut 40 Jahren mit einer Erfolgsquote von ca. 65% ohne Rückfälligkeit - in Deutschland soll die Rückfallquote nach Suchttherapie
zwischen 80 und 90% liegen. Das Geheimnis in den Staaten liegt bei täglicher Kontrolle auf Drogenkonsum (beim Pinkeln steht jemand daneben), Ohrakupunktur und Therapie in der Gruppe mit einem ehemaligen Drogenabhängigen, der es geschafft hat clean zu werden. Beim ersten Regelverstoß geht es sofort in den Knast und die vor dem Therapieangebot ausgesprochene Strafe muss abgesessen werden. Ca. 35% schaffen es nicht. Dennoch überaus beachtlich die Erfolgsquote und nicht unwesentlich den harten Regeln geschuldet.

In Deutschland gehen die meisten Abhängigen einen von zwei Wegen: Knast oder Friedhof!

Dabei wäre es überhaupt kein Problem bei den Amis abzukucken. Man könnte für die Ohrakupunktur die Angehörigen anlernen. Zettel mit den 4 oder 5 Punkten mitgeben, Desinfektionsmittel, Nadeln für eine Behandlung kosten keinen Euro. Nach 1 Woche überprüfen, ob es klappt oder Fehler gemacht werden. Unter Aufsicht üben lassen. Nach 14 Tagen Wiederholung, wenn es dann noch nicht klappt, muss sich jemand anderes finden.


Mal schauen.

VG Vatapitta

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Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

Der RA meinte, wenn eine Miete bezahlt wurde, wäre das kein Eingehungsbetrug

helmut-1 @, Siebenbürgen, Dienstag, 12.03.2019, 05:52 vor 1873 Tagen @ Vatapitta 2978 Views

Das ist eine Interpretation des RAes, der ich nicht folgen kann. Ich wage zu unterstellen, dass im Falle einer Streitsumme von 30.000 € statt aktuell 3.000 € die Antwort anders ausgefallen wäre. Denn, - ein gut mit Mandanten ausgestatteter RA mit soundsoviel Mädels im Büro, die auch bezahlt werden müssen, kalkuliert genau, wie er seine Zeit vermarktet. Und bei 3.000 € nach BRAGO kommt nichts "Erfrischendes" dabei raus.

Bei den drei Berufsgruppen, die sich prinzipiell von einer anständigen Arbeitsweise unterscheiden, gilt eines vordringlich: Zeit einteilen, genau ausloten, welchen Mandanten/Klienten/Patienten sich man widmet, um eine möglichst hohe Rendite pro Zeiteinheit rauszuholen. In erster Linie ist das kaufmännische Denken gefordert, - denn sonst ist so mancher Vertreter dieser Berufsgruppen schneller weg vom Fenster, als er sich das denkt.

Diese drei Berufsgruppen sind : Arzt, Rechtsanwalt und Steuerberater. Und warum ich diese < provokativ > von der "anständigen" Arbeitsweise unterscheide:
Wenn ich meine Arbeit auf der Baustelle, beim Kunden, nicht ordnungsgemäß ausführe und so, dass der Kunde am Ende zufrieden ist, dann schaue ich meinem Geld nach. Und das zu Recht.

Diese drei Berufsgruppen kriegen ihr Geld immer, - egal, was dabei rauskommt. (Ausnahme: Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers).

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