(OT) Frage: Wohnflaechenberechnung in Kellergewoelbe (ehem. Weinkeller)

-Quantenfeldtheorie- @, Mittwoch, 06.03.2019, 15:14 vor 1879 Tagen 2473 Views

Einen schoenen guten Tag zusammen,

aus gegebenem Anlass (eventueller Immobilienkauf) hier eine Frage:

Wie berechne die Wohnflaeche in einem Raum, der ein ehemaliger Weinkeller war, also eine Gewoelbedecke aufweist?
Die tiefsten Stellen des Gewoelbes, welche als Laengsstreben den Raum durchziehen, sind alle unter 2m hoch, sprich ein 2m Freund von mir kann den Raum nicht durchlaufen ohne permanent den Kopf einzuziehen.
Bei Schraegen, Treppen etc. nach Wohnflaechenverordnung ist die Lage simpel: Alles zwischen 1 und unter 2m wird halbiert.

Kann mir hier jemand helfen?

Herzliche Gruesse,
QFT

0 qm. Ein Keller, Weinkeller, Garage usw. ist zu 100% Nutzfläche und wird (und darf) nicht zu Wohnzwecken genutzt. (oT)

Mephistopheles, Mittwoch, 06.03.2019, 16:04 vor 1879 Tagen @ -Quantenfeldtheorie- 1950 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Mittwoch, 06.03.2019, 16:09

- kein Text -

Danke! Wie sieht es mit einem Zimmer ebenerdig aus (kein Keller), dass eine Gewölbedecke hat? (oT)

-Quantenfeldtheorie- @, Mittwoch, 06.03.2019, 16:11 vor 1879 Tagen @ Mephistopheles 1858 Views

Ab welcher Höhe setzt das Gewölbe an? (oT)

Mephistopheles, Mittwoch, 06.03.2019, 16:25 vor 1879 Tagen @ -Quantenfeldtheorie- 1887 Views

- kein Text -

Außen bei 2.03m (mT)

-Quantenfeldtheorie- @, Donnerstag, 07.03.2019, 13:12 vor 1878 Tagen @ Mephistopheles 1697 Views

Hallo Mephistopheles,

der Raum hat die folgenden Höhen:

Ansatz der Wölbung Mauer 1: 2,03m
Erste Wölbung nach oben (an höchster Stelle): 2,10m
Erste Längsstrebe: 1,99m
Zweite Wölbung nach oben (an höchster Stelle): 2,10m
Zweite Längsstrebe: 1,98m
Dritte Wölbung nach oben (an höchster Stelle): 2,08m
Dritte Längsstrebe: 1,96m
Vierte Wölbung nach oben (an höchster Stelle): 2,08m
Ansatz an Mauer 2: 2,03m

Viele Grüße und vorab ein großes Dankeschön,
QFT

Wohnraumnutzung=Dämmung und Fenster erforderlich, Hobbyraum 1/2 Grundfläche

Olivia @, Mittwoch, 06.03.2019, 16:39 vor 1879 Tagen @ -Quantenfeldtheorie- 2171 Views

Wenn Keller als Wohnräume genutzt werden sollen/dürfen, dann sind genaue Vorgaben in Bezug auf die Tageslichtbeleuchtung einzuhalten. Die Anforderungen an das Tageslicht sind relativ hoch. Kann man nachlesen. Einfacher ist es, das Ganze als Hobbyraum zu deklarieren. Üblicherweise werden diese Art von "Nutzflächen" (Balkone, Terassen, Hobbyräume) mit der halben Grundfläche angerechet. Ob du jetzt allerdings einen "feuchten" Weinkeller als Hobbyraum deklarieren kannst, das ist auch wieder fraglich. Die Probleme fangen dann an, wenn du etwas reinstellen willst. ALLES beginnt langsam zu schimmeln. Vom Boden her, von den Wänden her, wo du etwas hinstellst. Vmtl. wäre erst eine Sanierung erforderlich.
Vmtl. "ungedämmte" Nebenräume, nicht wohnraumtauglich ohne Sanierung.

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