Erfahrungen bei der Gewährung von Zahlungsvorteilen an öffentliche Unternehmen?

software-engineer @, Montag, 31.12.2018, 16:35 vor 1945 Tagen 5285 Views

Welche praktischen Erfahrungen habt ihr bei der Gewährung von speziellen Zahlungsvorteilen (erweiterte Zahlungsfristen, erweiterte Qualitätsgarantien, erweiterter Support, usw.) bei Aufträgen von öffentlichen Unternehmen (Behörden, öffentliche Institutionen, Unternehmen mit Öffentlichkeitsrecht usw.) gemacht?

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Wenn man beim Programmieren Fehler macht, dann meckert der Compiler.

Ich habe keine direkten Erfahrungen gemacht, nur vom Hörensagen wird davor gewarnt.

Mephistopheles, Montag, 31.12.2018, 21:39 vor 1945 Tagen @ software-engineer 4622 Views

Welche praktischen Erfahrungen habt ihr bei der Gewährung von speziellen
Zahlungsvorteilen (erweiterte Zahlungsfristen, erweiterte
Qualitätsgarantien, erweiterter Support, usw.) bei Aufträgen von
öffentlichen Unternehmen (Behörden, öffentliche Institutionen,
Unternehmen mit Öffentlichkeitsrecht usw.) gemacht?

Wenn du dem Öffentlichen spezielle Zahlungsvorteile anbietest, dann gibst du ihm zu verstehen, dass sie zu teuer eingekauft haben. Da fühlt sich derjenige, der das zu verantworten hat auf den Schlips getreten. Vermutlich hat derselbe dann auch den nächsten Auftrag zu verantworten. Dann kannst du dir ausrechnen, wie er reagieren wird.
Was anders ist, wenn du - post Faktum! - erweiterten Support anbietest. Immer mit der Begründung, dass sie so tolle Kunden sind oder die Mitarbeiter so toll mit deinem Produkt arbeiten. Du nimmst den Mitarbeitern damit nämlich Stress ab und wenn was gekauft werden soll, wenn fragt der Entscheider, der selber keine Ahnung hat, dann, was man kaufen soll?

Gruß Mephistopheles

Spezielle Konditionen

software-engineer @, Montag, 31.12.2018, 22:18 vor 1945 Tagen @ Mephistopheles 4617 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 31.12.2018, 22:44

Wenn du dem Öffentlichen spezielle Zahlungsvorteile anbietest, dann gibst
du ihm zu verstehen, dass sie zu teuer eingekauft haben. Da fühlt sich
derjenige, der das zu verantworten hat auf den Schlips getreten. Vermutlich
hat derselbe dann auch den nächsten Auftrag zu verantworten. Dann kannst
du dir ausrechnen, wie er reagieren wird.
Was anders ist, wenn du - post Faktum! - erweiterten Support anbietest.
Immer mit der Begründung, dass sie so tolle Kunden sind oder die
Mitarbeiter so toll mit deinem Produkt arbeiten. Du nimmst den Mitarbeitern
damit nämlich Stress ab und wenn was gekauft werden soll, wenn fragt der
Entscheider, der selber keine Ahnung hat, dann, was man kaufen soll?

Gruß Mephistopheles

Du meinst, ich solle nicht GENERELL günstigere Konditionen für Öffentliche anbieten, sondern das mit jedem einzelnen Entscheider separat vereinbaren?

Gruß an dich!

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Wenn man beim Programmieren Fehler macht, dann meckert der Compiler.

ich mach's nicht mehr

optimist @, Montag, 31.12.2018, 23:08 vor 1945 Tagen @ software-engineer 4727 Views

Kommt sicher darauf an, ob Du selbst gestrickte Software, oder Hardware+Support+ggf. Service anbietest.

Meine Erfahrungen mit Behörden war:

- mind. 90 Tage Zahlungsziel
- bei Abnahme wird für noch so kleine "Mängel" bis zu 50 Prozent einbehalten


Hatte mal die AGB von einem großen privaten TV-Sender bei mir. Das war für Hardware-Lieferungen 1998. Schon damals ein Knebelvertrag (halbe Seite Bestellung, 10-12 Seiten AGB).
Hab den Auftrag abgelehnt und auch nie wieder einen vom TV oder Behörden angenommen.

Also wenn, dann die Verträge klein-klein ausarbeiten und mit Milestones, Abnahmeprotokollen, feste Zahlungsvereinbarungen oder Zug-um-Zug aushandeln.

Ausnahme: Du bist in der Dominanten Position, das die definitiv was von DIR wollen und nicht anders herum!

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Gewinne muß man sich verdienen. Verluste kommen von ganz allein.

Skonto

Socke ⌂ @, Dienstag, 01.01.2019, 14:46 vor 1944 Tagen @ optimist 3997 Views

Mal aus eigener Erfahrung mit Rechnung an Behörden:
Wird Skonto gewährt, wird das auch abgezogen, wenn die Frist schon Wochen überschritten ist. (Weil der Behördenmitarbeiter persönlich für den Skontoverlust haftbar gemacht wird, mit dem Vorwurf, er hätte nicht schnell genug reagiert, der kann also nicht anders). Wenn man dann klagt, hat man es jahrelang mit deren Rechtsamt zu tun. Bringt also nichts, daher nie Skonto anbieten oder nur mit irren Fristen (z.B. 6 Wochen mit Skonto, 90 Tage ohne)
Außerdem geht ein Skontovorteil nicht bei der Bewertung einer Ausschreibung/Angeboten ein. Kann man sich also schenken. (Ein genereller Nachlass geht hingegen in die Wertung mit ein.)

Skonto erhöht den Angebotspreis

optimist @, Dienstag, 01.01.2019, 16:09 vor 1944 Tagen @ Socke 3910 Views

Wenn Du den Bruttogewinn nicht um den Skontobetrag vermindern willst, dann kannst/darfst Du kein Skonto gewähren. Dein Konkurrent wird ggf. den Angebotspreis ohne Skonto zum gleichen oder niedrigeren Preis abgeben.

Unten rechts steht der Zahlbetrag. Mit oder ohne Skonto. Und nur DER zählt.

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Gewinne muß man sich verdienen. Verluste kommen von ganz allein.

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