Elternunterhalt

Rain @, Montag, 10.12.2018, 13:29 vor 1966 Tagen 6187 Views

Ihr Lieben,

Plancius hatte das Thema vor zwei Jahren schon mal angesprochen, jetzt wird es wieder virulent, weil Medicaid in den USA jetzt ähnlich vorgeht.

Deshalb ein paar Infos zu diesem Thema:


Ein Pflegeheimplatz kostet von 3.000 €/Monat aufwärts.

Dafür reicht in der Regel die Rente plus Pflegeversicherung nicht aus.

Es besteht zwar Anspruch auf Grundsicherung, hier ist der Freibetrag für die Inanspruchnahme von Kindern ein Bruttoeinkommen in Höhe von 100.000 € im Jahr.
Die Grundsicherung ist allerdings so niedrig, daß sie in der Regel nicht in Anspruch genommen werden kann, weil Rente und Pflegeversicherung über die Grundsicherung hinausgeht.

Schonvermögen des Pflegebedürftigen ist 5.000 €, alles, was darüber hinaus geht, muß verwertet werden. Dazu zählt auch ein Wohnrecht in dem Haus, das den Kindern vor 20 Jahren geschenkt wurde.

Das Sozialamt nimmt alle Kinder in Regress, der Selbstbehalt beträgt
monatlich 1.800 €, wenn man verheiratet ist, 3.250 €. Vom verbleibenden Rest des Einkommens ist die Hälfte, wenn man als Paar zusammenlebt, 55 %, als Unterhalt zu zahlen.

Es ist dabei gleich, ob der Unterhaltspflichtige, oder dessen Ehegatte das Einkommen erzielt, weil die Gerichte aus dem Familieneinkommen den Ehegattenunterhalt errechnen, diesen als Sockelbetrag werten. Das eigene Einkommen gilt als darüber hinaus erzieltes und muß eingesetzt werden.

Hat das unterhaltspflichtige Kind gar kein eigenes Einkommen, wird der Taschengeldanspruch errechnet und muß als Unterhalt gezahlt werden.

Wohnt man in einer eigenen abbezahlten Immobilie, wird der Mietwert als Einkommen dazugerechnet.

Für Kinder werden Freibeträge in Höhe des geschuldeten Unterhaltes nach der Düsseldorfer Tabelle angerechnet.

Vermögen wird auch in Anspruch genommen, es bleibt nur das, was man als zusätzliche Altersversorgung angespart hat, höchstens 5 % des Bruttoeinkommens pro Jahr.

Haben die Eltern ihr Haus an die Kinder verschenkt, kann die Schenkung bis zu 10 Jahre lang widerrufen werden, das Sozialamt macht das sofort, bzw. setzt den Wert der Schenkung als Regress an.

Ist ein Wohnrecht vorbehalten, wird in dieser Höhe Miete von den Kindern verlangt.

Die Gerichte betätigen fast alles, nur grobe Ungerechtigkeiten kassieren sie.

Gleichzeitig zahlen die Kinder mit ihren Rentenbeiträgen die Rente der Kinderlosen, statt ihre Eltern unterstützen zu können.

Wer jetzt in Rente geht, erhält 48 % des Nettoeinkommens als Bruttorente.

Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 36.000 €, das entspricht etwa dem Durchschnittseinkommen, errechnet sich ein Nettoeinkommen von 1.896 €. Daraus ergibt sich eine monatliche Bruttorente von 910 €. (So man annimmt, daß dieses Einkommen laufend erzielt wurde) Abzüglich 7,5 % Krankenversicherungsbeitrag blieben 842 €. 842 € liegt unterhalb der Grenze der Grundsicherung, andererseits aber über dem steuerichen Freibetrag, so daß der Rentner noch Steuern zahlen muß.

Ergänzend: Wieder angenommen, man hätte während des gesamten Erwerbslebens 36.000 € Jahresbruttoeinkommen erzielt, zahlte man daraus 307.800 € Rentenbeiträge. (bei einem durchschnittlichen Rentenbeitragssatz von 19 %) Umgerechnet auf die gezahlte Rente, 910 €, entspricht das 338 Monatsrenten, rund 28 Jahre. Ohne jede Verzinsung, wohlgemerkt.

Bei einer Lebenserwartung von 83 Jahren und einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren errechnet sich eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 16 Jahren.

Das ist alles nicht begeisternd, (nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Rentenbeiträgen auch verfassungswidrig), seit wir aber wissen, daß Flüchtlingsbürgen nichts zahlen müssen, für unbegleitete minderjährige (?) Flüchtlinge jeden Monat ohne ein Achselzucken 4.500 € ausgegeben werden, ist es unerträglich.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Das mit dem Generationenvertrag ....

NST @, Südthailand, Montag, 10.12.2018, 13:49 vor 1966 Tagen @ Rain 5795 Views

Das ist alles nicht begeisternd, (nach der bisherigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes zu den Rentenbeiträgen auch verfassungswidrig),
seit wir aber wissen, daß Flüchtlingsbürgen nichts zahlen müssen, für
unbegleitete minderjährige (?) Flüchtlinge jeden Monat ohne ein
Achselzucken 4.500 € ausgegeben werden, ist es unerträglich.


...... läuft analog wie beim Leasingvertrag mit der Firma Ismaier

Das Kleingedruckte, in dem Fall überhaupt nix gedrucktes und unterschrieben hat auch niemand. Aber zahlen tut ihr monatlich. Wer soll euch da heraus helfen, nur ihr selbst seid dazu in der Lage.
Gruss

--
[image]
Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Der Fehler des Herrn Ismaier

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Montag, 10.12.2018, 13:56 vor 1966 Tagen @ NST 5229 Views

...... läuft analog wie beim
Leasingvertrag mit der
Firma Ismaier

"Herr Ismaier, mit dem Leasingvertrag haben wir einen großen Fehler gemacht!" [[motz]]

"Wieso WIR?" [[zigarre]]

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Ich kann keinen Fehler aufseiten der Fa. Ismaier erkennen.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Montag, 10.12.2018, 14:15 vor 1966 Tagen @ Otto Lidenbrock 4811 Views

...... läuft analog wie beim
Leasingvertrag mit

der

Firma Ismaier[/link]


"Herr Ismaier, mit dem Leasingvertrag haben wir einen großen Fehler
gemacht!" [[motz]]

"Wieso WIR?" [[zigarre]]

Immer wieder nett anzuschauen. [[top]]

Klasse Video! Kannte ich noch gar nicht. Entlich mal wieder richtig gelacht. (oT)

manni meier, Montag, 10.12.2018, 17:49 vor 1966 Tagen @ NST 3876 Views

- kein Text -

Absolut richtig bewertet

helmut-1 @, Siebenbürgen, Dienstag, 11.12.2018, 11:31 vor 1965 Tagen @ manni meier 3663 Views

Einwand bezüglich "Wohnrechteverwertung"

Echo @, Montag, 10.12.2018, 17:44 vor 1966 Tagen @ Rain 4451 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 10.12.2018, 18:04

Du sprichst zwar die USA an, aber ich gehe einfach mal davon aus, dass wir die ganze Zeit über die deutsche Jursidiktion reden.

Schonvermögen des Pflegebedürftigen ist 5.000 €, alles, was darüber
hinaus geht, muß verwertet werden. Dazu zählt auch ein Wohnrecht in dem
Haus, das den Kindern vor 20 Jahren geschenkt wurde.

Ist ein Wohnrecht vorbehalten, wird in dieser Höhe Miete von den Kindern
verlangt.

Geht das wirklich? Klingt für mich nach Rechtsbeugung (ähnlich fiktives Gehalt von Arbeitslosen beim Berechnen der Alimente für die Ex).
Während das Wohnrecht zwar ein geldwerter Vorteil ist, der u.U. schenkungssteuerpflichtig sein kann (abgezinst nach Lebenserwartung des Bezugsberechtigten), ist ein Wohnrecht eigentlich nicht weiter "verwertbar" (BGB hierzu: "Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nicht übertragbar."). Man könnte zwar auf sein Wohnrecht verzichten, ausziehen und die Wohnung vermieten lassen, wodurch in der Tat ein verwertbares Einkommen entstünde, aber das kann man erstmal nicht erzwingen, denke ich. Und gepfändet werden kann das Wohnrecht meines Wissens nach auch nicht, das geht nur mit sogenannten Nießbrauchrecht.

Das Sozialamt nimmt alle Kinder in Regress, der Selbstbehalt beträgt
monatlich 1.800 €, wenn man verheiratet ist, 3.250 €. Vom
verbleibenden Rest des Einkommens ist die Hälfte, wenn man als Paar
zusammenlebt, 55 %, als Unterhalt zu zahlen.

Dies betrifft laut der ARD-Doku "Kinder haften für Ihre Eltern" sogar biologische Nachkommen, die im Säuglingsalter in eine Pflegefamilie gekommen sind und 50 Jahre nichts mehr von ihren Erzeugern gehört haben.
Zeit, sein Einkommen über eine juristische Person als 'Strohmann' abzuwickeln. Ein Forenmitglied hat hierzu sogar mal Seminare angeboten.
Ich könnte mir vorstellen, dass man dieser jur. Person auch ein Nutzungsrecht einräumen kann, welches die Immobilie "blockiert", ohne besondere Risiken zu bergen, solange man die Kontrolle über die jur. Person behält.

Hat das unterhaltspflichtige Kind gar kein eigenes Einkommen, wird der
Taschengeldanspruch errechnet und muß als Unterhalt gezahlt werden.

Interessante Juristerei. Das musste ich erstmal googeln. Scheint nur Verheiratete zu betreffen.

Wohnt man in einer eigenen abbezahlten Immobilie, wird der Mietwert als
Einkommen dazugerechnet.

Ich hatte angenommen, dass eine angemessene eigengenutze Immobilie frei ist. Man lernt nie aus.

Haben die Eltern ihr Haus an die Kinder verschenkt, kann die Schenkung bis
zu 10 Jahre lang widerrufen werden, das Sozialamt macht das sofort, bzw.
setzt den Wert der Schenkung als Regress an.

Habe mal gehört, dass die Umkehrung des Schenkungsgeschäfts ggf. anteilig geht, Z.B. nach 5 Jahen die Hälfte des Wertes?
Edit: Bei Todesfall des Schenkers innerhalb der 10 Jahre wird offenbar voll angerechnet, aber nur wenn man dadurch selber nicht in Not gerät (aus: anwalt.de/rechtstipps/vorweggenommene-erbfolge-und-ihre-rueckabwicklung_055201.html)
Habe die genauen Fundstellen gerade nicht parat, aber die 10 Jahre stehen in §529 BGB



Du sprichst noch weitere Sozialleistungen an, lässt aber einen Punkt aus: Die Gesundheits- und Sozialindustrie macht sich die Taschen voll. Da können die Rentner und Flüchtlinge auch nix für. Sie nehmen das Angebot einfach nur an.

Elternunterhalt

Rain @, Dienstag, 11.12.2018, 13:49 vor 1965 Tagen @ Echo 3777 Views

Lieber Echo,

die Gerichte werten in der Regel alle Sachverhalte so, daß sie positiv für den Staat sind.

Es war früher immer klar, daß aus Unterhalt kein Unterhalt gezahlt werden muß, der Taschengeldanspruch (gilt nur bei Verheirateten) frei ist.

Gilt alles nicht mehr.

Die "Abzinsung" gilt bei Schenkungen im Erbfall, nicht beim Elternunterhalt.

Der Wert des Einfamilienhauses bleibt unberührt, manche Gerichte schließen dann allerdings ein Barschonvermögen aus. Der Wohnwert wird aber immer berücksichtigt.

Ich weiß allerdings nicht, wie das in Hochmietgebieten wie München gewertet wird, hier wird in der Regel eine Pauschale von 600 € angenommen.

Betriebswirtschaftlich gesehen, ist das Verhalten des Staates sinnvoll. Die Kinder sind nicht vernetzt, haben keine Lobby, die Solidarität gegenüber den Eltern ist stark, viele wehren sich nicht.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Vermögen des Partners ?

Hans @, Montag, 10.12.2018, 22:34 vor 1965 Tagen @ Rain 4223 Views

Vermögen wird auch in Anspruch genommen, es bleibt nur das, was man als
zusätzliche Altersversorgung angespart hat, höchstens 5 % des
Bruttoeinkommens pro Jahr.

Hallo Rain,

und wird etwa auch das Vermögen des Ehepartners in Anspruch genommen?

Bin neugierig.
Gruß

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