Rote Übertreibungen in Rumänien

helmut-1 @, Siebenbürgen, Donnerstag, 18.10.2018, 22:43 vor 2018 Tagen 3467 Views

Wie sagte man damals: Lieber tot als rot...

Nun ja, - alles zu seiner Zeit. Aber es mag ja auch für alles gewisse aktuelle Beispiele geben.

Die heutige Meldung in den rumänischen Nachrichten:

Man verschickt offizielle Anschreiben an die Ehepaare, die den Drang hatten, sich in den letzten 5 Jahren zu verheiraten. Dabei gehts darum, wer bei der Hochzeit Musik gemacht hat, wer fotografiert hat, wer die Blumen geliefert hat, usw.

Diese Leute müssen nun im Nachhinein besteuert werden.

Sicher sind einige unter den Lesern, die die Möglichkeit haben, diese rumänische Informatione auch in Deutsch zu bekommen.

https://www.fiscalitatea.ro/anaf-impoziteaza-nuntile-te-casatoresti-nu-uita-sa-complete...

Das heißt nichts anderes, als dass man bereits heute, wenn man seine Hochzeit beim Standesamt anmeldet, automatisch ein Formular ausgehändigt bekommt, wo man diese Angaben ausfüllen muss. Betreffend Videoaufnahmen, Musik, Essen, Blumenschmuck, usw.

Nun, ich kann mich nicht daran erinnern, dass so etwas im extremen Kommunismus, wie z.B. unter Ceaucescu, gehandhabt wurde. Genauso ist es mir nicht unter Honecker bekannt.

Sagen wir mal so, - das ist der fortschrittliche Sozialismus unter den Sozialdemokraten Europas. Rumänien ist in der europäischen Sozialdemokratie mit den Vertretern der aktuellen Regierungspartei, die diesen Unsinn fabriziert, mit 12 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialdemokratische_Partei_Europas

Wie war das doch: Lieber tot als rot.....

Oder auch: Wehret den Anfängen....

Rote Übertreibungen in Rumänien

Socke ⌂ @, Donnerstag, 18.10.2018, 23:51 vor 2018 Tagen @ helmut-1 2548 Views

Man verschickt offizielle Anschreiben an die Ehepaare, .. wer
bei der Hochzeit Musik gemacht hat, wer fotografiert hat, wer die Blumen
geliefert hat, usw.
Diese Leute müssen nun im Nachhinein besteuert werden.

Soweit ich weiß darf ein Gesetz nicht rückwirkend gültig sein, sondern erst ab Inkrafttreten des Gesetzes.
Oder gab es dieses Gesetz schon lange und es hat sich nur niemand drum geschert?
In beiden Fällen sehr mysteriös.

Die setzen den Hebel anders an

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 19.10.2018, 05:11 vor 2018 Tagen @ Socke 2308 Views

Soweit ich weiß darf ein Gesetz nicht rückwirkend gültig sein, sondern
erst ab Inkrafttreten des Gesetzes.
Oder gab es dieses Gesetz schon lange und es hat sich nur niemand drum
geschert?
In beiden Fällen sehr mysteriös.

Der Fiskus bezieht sich darauf, dass diejenigen, die z.B. bei einer Hochzeit den Blumenschmuck liefern, oder die Gastronomie ausstatten, oder Musik machen, oder Videos resp. Fotos machen, eine Art Kleingewerbetreibende sind. Nach geltendem Gesetz muss jeder seine Einnahmen angeben, und das kann bei einer Steuerprüfung bis 5 Jahre rückwärts kontrolliert werden.

Das Verwerfliche dabei ist die Vorgehensweise der Behörde. Da der Fiskus zu diesen Ereignissen wohl kaum anwesend sein kann (oder will), die ja in der Regel an Wochenenden stattfinden, bedienen sie sich nun dieses Formulars, das jeder ausfüllen muss, andernfalls gibts Ordnungsgeld.

Dazu wollen sie das Denunziantentum aufleben lassen, indem sie Teilnehmer an bereits früher stattgefundenen Hochzeiten aufrufen, dem Fiskus die entsprechenden Details mitzuteilen.

Nun gehts also offensichtlich an die Familienfeiern. Als erstes sind die Hochzeiten dran, dann kommen die Beerdigungen, dann die Taufen, und später noch die runden Geburtstage. Derzeit sind nur die Hochzeiten im Visier, aber die anderen Ereignisse sind ja nur eine logische Folge.

Sagen wir mal so: Alles nicht ganz neu. Schon Vespasian hat das mit seiner Latrinensteuer ("pecunia non olet") vor- und berühmt gemacht. Möglicherweise war Vespasian auch ein Roter, - ich weiß es allerdings nicht. [[lach]]

Nur roten Gehirnen kann sowas einfallen, um den Staatssäckel besser zu füllen.

“Gesetz nicht rückwirkend gültig”: Also kann ich mit meinem alten Diesel plakettenfrei in jede Stadt rein? (oT)

Kosh @, Freitag, 19.10.2018, 15:30 vor 2017 Tagen @ Socke 1091 Views

- kein Text -

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PS: Man tut was man kann und man kann was man tut.

Lafontaine etablierte auch RÜCKWIRKEND ein Gesetz zur Immo-Veräußerung. Nach 10 Jahren Klagen war es erst ungültig....

Olivia @, Samstag, 20.10.2018, 13:36 vor 2016 Tagen @ Socke 957 Views

Soweit ich weiß darf ein Gesetz nicht rückwirkend gültig sein, sondern
erst ab Inkrafttreten des Gesetzes.

...............

Lafontaine brachte das auch. Es dauerte 10 Jahre, bis das Ganze dann "aufgehoben" wurde. Da waren etliche Personen, die "in gutem Glauben" auf die herrschenden Gesetze Immo-Geschäfte abgeschlossen hatten, bereits Pleite. Leute wie Lafontaine stört as nicht. Finanziell zur Rechenschaft gezogen wurde er auch nicht. "So sind Sozis eben". Verantwortung für ihre Handlungen/Fehler = Fehlanzeige. Die können bedauerlicherweise nur mit dem Geld anderer Leute "umgehen". Die Wahlergebnisse deuten darauf hin, dass inzwischen mehr Menschen ein "unangenehmes" Gefühl bei dieser Partei haben.

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