Die drei Affen

Socke ⌂ @, Samstag, 28.07.2018, 21:10 vor 2100 Tagen @ Dieter 4022 Views

Warum nur erinnert mich dieser Auftritt an eine bekannte Darstellung?

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Voßkuhle und das Volk

Falkenauge @, Samstag, 28.07.2018, 22:16 vor 2100 Tagen @ Dieter 3440 Views

Etwas Wichtiges zu Voßkuhle:

In dem Interview mit der Süddeutschen Zeitung hat er u.a. gesagt: Populisten griffen ihre Gegner als Volksfeinde an. In diese Situation gerate jeder, der nicht ihre Vorstellungen von einem homogenen Volk teile. „Diese Vorstellungen finden wir bei vielen der neuen identitären oder illiberalen Bewegungen.“ Sie stünden im Gegensatz zum Grundgesetz. Für Populisten seien ihre Gegner „Feinde des Volkes“.

Damit spielt er auf die Entscheidung des 2. Senats an, dem er vorsitzt, der am 17. Januar 2017 in dem Verfahren über das NPD-Verbot geurteilt hatte:

„Das Grundgesetz kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG das Volk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, „von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 gleichgestellten Personen“ gebildet wird. Für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk und den daraus sich ergebenden staatsbürgerlichen Status ist demgemäß die Staatsangehörigkeit von entscheidender Bedeutung. …

Demgemäß kommt bei der Bestimmung des „Volkes“ im Sinne des Grundgesetzes ethnischen Zuordnungen keine exkludierende (ausschließende) Bedeutung zu. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes.“

Das ist vollkommen richtig. Es bedeutet, dass das Volk auch von der Verfassung her keine physische Abstammungsgemeinschaft sein kann, sondern eine seelische Kulturgemeinschaft ist. Diesen Schluss deutlich zu ziehen, unterlässt aber das Gericht. Daher kommt es anschließend in Bezug auf Vergabe der Staatsangehörigkeit zu einer sehr bedenklichen Formulierung, bei der ihm der Begriff des Volkes als Kulturgemeinschaft entschwindet:

„Dabei überlässt das Grundgesetz dem Gesetzgeber, wie sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 116 Abs. 1 GG ergibt, die Regelung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit. Er kann insbesondere bei einer erheblichen Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung des Bundesgebietes dem Ziel einer Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft staatlicher Herrschaft Unterworfenen durch eine Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer, die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, Rechnung tragen.“

Mit diesem erleichtertem Erwerb würden viele Ausländer die Staats- und damit die Volkszugehörigkeit erhalten, ohne sich voll in die Kultur des Volkes integriert zu haben.
Das ist eine Unmöglichkeit. Damit wird die Substanz des kulturtragenden Volkes zukzessive ausgedünnt und schließlich verschwinden. Das Gericht billigt damit die jetzige Praxis der grenzenlosen Immigration ohne wirkliche Integration.

Das Gericht ist in der Tat gleich Merkel und Steinmeier ein Feind des Volkes.
Vgl.:
Wo ist das Volk, in dessen Namen man noch Recht spricht?

Dein Artikel zeigt auf, wie sich die politisch besetzten Verfassungsrichter in Amtsausführung zum verlängerten Arm der Politik machen.

Dieter, Samstag, 28.07.2018, 22:32 vor 2100 Tagen @ Falkenauge 2564 Views

natürlich auch die Leitpresse.

Presse-Opposition und Journalisten-Ehre bei der Mainpresse, das war einmal. Vielleicht gab es das nie, ich hatte es nur nie bemerkt.

Gruß Dieter

Es ist sogar noch schlimmer...

Andudu, Samstag, 28.07.2018, 23:47 vor 2100 Tagen @ Dieter 3508 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 28.07.2018, 23:55

...Danisch hat es ja immer mit dem Bundesverfassungsgericht, weil seine Klage von der politischen (vermutlich unqualifizierten und US-hörigen) Genderrichterin Bär abgewimmelt wurde (schon deren Einsetzung kann als Skandal gelten), man findet bei Danisch massenweise Stoff und Zusammenhänge dazu:
http://www.danisch.de/blog/2017/03/15/neues-zur-verfassungsrichterin-susanne-baer/
http://www.danisch.de/blog/2017/03/21/noch-mehr-zur-verfassungsrichterin-susanne-baer-u...

Bär ist übrigens eine wurzellose Kosmopolitin und in einer Nazijägerfamilie aufgewachsen:
http://www.danisch.de/blog/2017/04/27/die-sippe-baer-und-die-grundrechte/

Mittlerweile bauen linke Kreise im und um das Verfassungsgericht sich eine eigene Fake-Klagestruktur auf, suchen und bauen entsprechende Opfer auf und finanzieren den Rechtsstreit, damit sie dann entsprechend Recht sprechen können:

http://www.danisch.de/blog/2017/11/09/das-bundesverfassungsgericht-und-die-dritte-option/

http://www.danisch.de/blog/2017/11/13/war-die-3-geschlecht-bundesverfassungsgerichts-en...

oder

http://www.danisch.de/blog/2018/03/13/steht-die-naechste-eingekaufte-fake-entscheidung-...

Man muss es ganz hart sagen:

"Das heißt aber auch, dass das Bundesverfassungsgericht kein Gericht ist, sondern eine jeglicher demokratischer Kontrolle entzogene oberste politische Machtinstanz. Ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht selbst ist der Hebel, mit dem die Demokratie ausgehebelt wird. Denn zwischen dem Bürger und der Wahl der Richter liegen zwei Indirektionsstufen (Abgeordnete, Wahlausschuss), das ganze ist willkürlich und geheim, Richter werden ausgehandelt und nicht gewählt, und mit der Zweckbindung hat es nichts mehr zu tun. Denn Verfassungsrichter sollen Recht und nicht Politik betreiben. Behaupten sie ja auch selbst. Und widersprechen damit ihrer eigenen Existenz."

http://www.danisch.de/blog/2012/09/11/uber-wahl-qualifikation-und-befahigung-von-verfas...

Spätestens seit Voßkuhles Urteilen zur Eurorettungspolitik, dürfte das klar sein.

So mancher Ruf, BRD-Politiker zu entfernen, wäre ohne die dazugehörigen Verv.-Richter sinnlos.

Dieter, Sonntag, 29.07.2018, 10:31 vor 2099 Tagen @ Andudu 2233 Views

bearbeitet von Dieter, Sonntag, 29.07.2018, 10:50

bei 12 Jahren Amtsdauer ist ein politischer Wechsel kurzfristig ausgeschlossen, zumal ständig Politiker der passenden Parteizugehörigkeiten als Richter nachgeschoben werden.

Demnach ist ein ggf. notwendiger rascherer pol. Wechsel nicht mit den gesetzlich vorgesehenen Mitteln zu erreichen.

Aus dem Danisch-Artikel, die Stellungnahme der CDU-Fraktion:
" Die Bundesverfassungsrichter werden gemäß Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. § 6 BVerfGG bestimmt in Absatz 1, dass der Bundestag die Richter in indirekter Wahl wählt, und in Absatz 2, dass zwölf Abgeordnete zu Wahlfrauen bzw. Wahlmännern nach der Verhältniswahl unter Zugrundelegung des d‘Hondt‘schen Höchstzahlverfahrens gewählt werden. Die Mitglieder des dergestalt gebildeten Wahlausschusses sind gemäß Â§ 6 Abs. 4 BVerfGG zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Arbeit des Ausschusses ist nicht öffentlich. Zum Richter ist gewählt, wer im Wahlausschuss mindestens acht Stimmen erhält.

Dieses Verfahren (genauer: die Mehrheitserfordernisse) bringt es mit sich, dass die Parteien zu einer Verständigung über die zu Wählenden gelangen müssen.
Dementsprechend besteht eine informelle Absprache, wonach CDU/CSU und SPD sich gegenseitig das Besetzungsrecht für je 4 Stellen in jedem Senat zugestehen. Wenn ein Richteramt vakant wird, schlägt die Partei, der die Präferenz eingeräumt ist, einen Kandidaten vor. Wenn eine kleine Fraktion – bislang waren das Bündnis 90/Die Grünen oder die FDP – Ansprüche auf eine vakante Richterstelle anmeldet, muss eine große Fraktion auf die ihr zustehende Vorschlagspräferenz verzichten, damit der Vorschlag zum Tragen kommen kann.

Die Verfassungsrichter werden nicht wie die Bundesrichter berufen, sondern vom unmittelbar demokratisch legitimierten Bundestag gewählt. Diese Wahl ist eine politische Entscheidung, die demokratische Legitimation vermittelt und die sich nicht an Kriterien wie Eignung und Leistung orientieren muss. Deshalb sind die Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG auf Wahlämter nicht anwendbar. "

Gruß Dieter

Danke, Voßkuhle

Tempranillo @, Sonntag, 29.07.2018, 11:38 vor 2099 Tagen @ Falkenauge 2777 Views

Hallo Falkenauge,

In dem Interview mit der Süddeutschen Zeitung hat er u.a. gesagt:
Populisten griffen ihre Gegner als Volksfeinde an. In diese Situation
gerate jeder, der nicht ihre Vorstellungen von einem homogenen Volk teile.
„Diese Vorstellungen finden wir bei vielen der neuen identitären oder
illiberalen Bewegungen.“ Sie stünden im Gegensatz zum Grundgesetz.

Im Unterschied zu den gehirn- und charaktergewaschenen deutschen Schafen hat Voßkuhle verstanden, was Demokratie ist.

Nichts anderes als der oberste Verfassungsheini sage ich auch. Nur bewerte ich die Dinge anders und erlaube mir, auf einige Konsequenzen hinzuweisen, die sich notwendigerweise ergeben, wenn man demokratischen Gedanken und Werten folgt.

Tempranillo

--
*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).

Sehe ich anders

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 29.07.2018, 13:20 vor 2099 Tagen @ Tempranillo 2318 Views

Der Chef des Bundesverfassungsgerichtes fühlt sich dazu aufgerufen, ein politisches Statement zu präsenteren?
Genau da liegt doch schon der casus cnactus.

Der Mann hat allem gegenüber neutral zu sein. Parteipolitik macht nicht er, sondern die Parteien. Sein Amt verbietet es ihm, da für irgendeine parteipolitische Richtung Partei zu ergreifen, und genau das hat er getan.

Du machst hier einen Fehler:

Es geht nicht darum, was und wie er was hier gesagt hat, sondern darum, ob er das überhaupt öffentlich so sagen darf.

Klar darf jeder, auch ein Chef des Bundesverfassungsgerichtes, eine eigene politische Meinung haben, aber die darf er nur als eine und so extra bezeichnete Privatperson haben, aber er hatte diese Meinung als Präsident des obersten Gerichtes.

Danke, Orban

Tempranillo @, Sonntag, 29.07.2018, 13:40 vor 2099 Tagen @ Tempranillo 2554 Views

Epoch Times:

Viktor Orban: Budapest will keine EU unter französischer Führung, die von Deutschland bezahlt wird

"Die Deutschen sollten vor allem wachsam sein. Es gibt ein französisches Konzept, das im Wesentlichen bedeutet: Französische Führung Europas, bezahlt mit deutschem Geld," erklärt der ungarische Premierminister Viktor Orban.

Ungarns Premierminister Viktor Orban sagt, er wolle keine „von Frankreich geführte“ Europäische Union und fordert Deutschland auf, das „französische Konzept“ in der EU aufmerksam zu verfolgen (Quelle presstv.com).
(...)
https://www.epochtimes.de/politik/europa/orban-budapest-will-keine-eu-unter-franzoesisc...

Besten Dank, Viktor, daß Du diese Eiterbeule anstichst und ein Tabu pulverisierst, das von der BRD-Staatsmafia seit Jahrzehnten fanatisch gehütet wird; wie auch andere Tabus, die diesen Verbrecherstaat am Leben halten.

Allerdings steht die französische Führung nur auf dem Etikett. In Wahrheit handelt es sich seit Jean Monnet um eine transatlantische, die innerhalb Frankreichs vor allem von Männern wie Attali, Minc, BHL, Elkabbach und der Banque Rothschild vorangetrieben wird.

Orbans Bemerkung wird seit gestern auf den Twitter-Seiten des katholischen Nationalisten Henry de Lesquens diskutiert.

Ich habe erwartet, wieder uralte antideutsche Ressentiments hochkochen zu sehen, *daß uns die Boches nur überfallen und unterjochen wollen*, stattdessen sehe ich erstaunlich viel Verständnis für Viktor Orbans Aussage, die teilweise von beachtlicher französischer Selbstkritik begleitet ist.

Als Gruß nach Budapest ein von Hamburger Knasterbart Brahms komponiertes Stück im ungarischen Stil:

https://www.youtube.com/watch?v=bOx0eKhD9f0

Das ist Kraft, Gedankenkraft, geistig-seelische Potenz, was aus den USA kommt, fällt zu über 90% unter Brutalismus und viehischen Stumpfsinn.

Tempranillo

--
*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).

Die spielen mit falschen Karten

Socke ⌂ @, Sonntag, 29.07.2018, 20:15 vor 2099 Tagen @ Falkenauge 2172 Views

Etwas Wichtiges zu Voßkuhle:
In dem Interview mit der Süddeutschen Zeitung hat er u.a. gesagt:
Populisten griffen ihre Gegner als Volksfeinde an. In diese Situation
gerate jeder, der nicht ihre Vorstellungen von einem homogenen Volk teile.
„Diese Vorstellungen finden wir bei vielen der neuen identitären oder
illiberalen Bewegungen.“ Sie stünden im Gegensatz zum Grundgesetz. ..

Im Grunde erzählt dieser Mann dort völlig Quatsch.
Wir Bürgerliche träumen keineswegs von einem "homogenen Volk". Es geht den Bürgerlichen (heute als "Rechte" verunglimpft) nie um den Ausschluss aller Anderen, sondern einzig und allein um darum, nicht kompatible Gesellschaften abzuwehren, wozu eben eine sich als Religion tarnende Machtideologie gehört und in Teilen noch die Anhänger von Vodoozauber, nennen wir sie mal "Wilde", welche nur schwer zu integrieren sind.
Kein Bürgerlicher stört sich ernsthaft am Vorhandensein von Mitteleuropäern, ja sogar Asiaten werden gemeinhin akzeptiert und anerkannt.
Man kann nur immer wieder feststellen, dass von den "guten Menschen" unzutreffende Vorwürfe gemacht werden, um auf dieser falschen Grundlage dann eine Diskussion anzufangen, die natürlich mit der Ablehnung dieser falschen Vorwürfe endet.
Als "Volksfeinde" kann man eher die "guten Menschen" ansehen, wenn sie immer wieder die Bedingungen des Zusammenlebens zuungunsten der alteingesessenen Ur-Bevölkerung verschlechtern.

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