ein Fallbeispiel zum Thema Rechtsstaat/Rechtssicherheit

valuereiter @, Dienstag, 24.07.2018, 22:23 vor 2105 Tagen 3729 Views

üblicherweise sollten Gesetzesänderungen ja keine rückwirkende Wirkung haben ...

https://www.focus.de/politik/deutschland/buerge-klagt-ich-habe-syrischen-fluechtlingen-...

Stefan St***-N*** ... war ... 2014 bereit, für eine Flüchtlingsfamilie
zu bürgen – bis die Familie als Asylbewerber anerkannt ist.
So hatten er und die anderen Helfer zumindest entsprechende Aussagen
von Ministern und Behörden verstanden.

... Alle deutschen Bundesländer, außer Bayern, hatten damals für
die Bürgschaften geworben. ...
Stefan St***-N*** ... . Als ihn Syrer in Minden im Rahmen dieser
Hilfsaktion um eine Bürgschaft für eine siebenköpfige Familie baten,
sagte er zu. ... Er war bereit, bis zur Anerkennung des Asylstatus
für die Familie zu zahlen. Das war im Juni 2015 der Fall.
St***-N*** glaubte, die Angelegenheit habe sich erledigt.

Doch nun hat der 64-Jährige wie mehr als 500 weitere Mindener
eine Nachforderung erhalten: In seinem Fall in Höhe von 46.700 Euro.
... Hintergrund der Nachforderungen ist eine Gesetzesänderung im
Jahr 2016
. Seitdem müssen Bürgen drei Jahre lang die Kosten für die
Flüchtlinge übernehmen – auch wenn der Asylantrag bereits anerkannt
wurde. ...

Rechtssicherheit schaut irgendwie anders aus ...

Bürgschaft

Efímera @, Mittwoch, 25.07.2018, 07:32 vor 2105 Tagen @ Rainer 2652 Views

Bürgschaft ist Bürgschaft, was ist daran falsch. Das ist andern Bürgen auch schon passiert, mit Verwandten und Bekannten.

In diesem Fall war der Bürge bescheuert, hat sich nicht sachkundig gemacht. Das macht die Sachlage aber nicht unrechtmässig.

Perfide ist, wenn öffentliche Einrichtungen um Bürgen werben, ohne diese bis ins letzte Detail zur die Materie zu informieren. .

Fehlende Rechtssicherheit

Manuel H. @, Mittwoch, 25.07.2018, 07:55 vor 2105 Tagen @ Efímera 2414 Views

Ich verstehe das Posting so:
2014 war es herrschende Gesetzeslage, dass erklärte Bürgschaften von Bürgern zeitlich befristet sind, sie galten bis zur Anerkennung als Asylforderer.
Der Bürgende zeichnete also eine bedingte und zeitlich befristete Bürgschaft.
2016 änderte der Staat einseitig das Recht und verpflichtete rückwirkend alle Bürgen zeitlich unbegrenzt und auch nach Anerkennung des Asyls zu leisten (insbesondere staatliche Unterstützungen zu erstatten)
Das ist in meinem Verständnis Rechtsbeugung.

--
Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com

falsch ist ...

valuereiter @, Mittwoch, 25.07.2018, 17:45 vor 2104 Tagen @ Efímera 1625 Views

Thema ist NICHT, ob es aus meiner/Deiner/wessen immer Sicht richtig oder falsch war, bestimmte Leute ins Land zu holen!


Thema ist, ob wir (noch) in einem Rechtsstaat oder (schon?) in einem Willkürstaat leben ;)

Bürgschaft ist Bürgschaft, was ist daran falsch. ...

und in einem Rechtsstaat - oder einem Staat, der ein solcher sein will - ist es falsch, wenn Spielregeln wie hier berichtet der Umfang einer Bürgschaft (erst: bis zur Anerkennung als rechtmäßiger Asylant, jetzt: 3 Jahre) NACHTRÄGLICH geändert werden!


Und wenn noch dazu wie hier treffend formuliert:

Behördliche Willkommenskulturalisten werben um private
Willkommenskulturalisten und schiessen ihnen nach Erfüllung
des Vertrags
ins Knie. ...

das Recht zuungunsten von Leuten gebeugt wird, die ein politisch erwünschtes Verhalten/Engagement gezeigt haben, dann zeigt das m.E. dass ein wesentliches Grundprinzip des Rechtsstaats dem heutigen Staat nicht mal mehr bewusst ist!

(sonst hätte man sich mittels geeigneter Übergangsregelungen/Behandlung von Altfällen so eine Peinlichkeit erspart!)

Der Link funktioniert nicht...

Loki, Mittwoch, 25.07.2018, 12:38 vor 2105 Tagen @ Dieter 1684 Views

http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Buergschaften-fuer-Fluechtlinge-Ver...

...ohne die drei Pünktchen dann aber doch:
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Buergschaften-fuer-Fluechtlinge-Ver...

Allerdings nervt mich der Inhalt des verlinkten linken Artikels, z.B. das:

Ein Mann sollte Sozialleistungen an die Region Hannover zurückzahlen, die seine Schwester nach ihrer Flucht aus Syrien erhalten hat

und das:

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover müssen Menschen, die für Flüchtlinge eingestanden sind, nicht für Sozialleistungen nach einer Anerkennung aufkommen.

...da kommt bei mir die Frage auf: Wer ist Mensch und wer nur Deutscher?

Dieser Satz ist auch "nett":

Das Urteil bestärkt uns in der Auffassung, dass das Land die schlecht oder missverständlich beratenen Flüchtlingsbürgen nicht einfach aufgrund geltenden Rechts hängen lassen darf

Recht viel weiter hab´ ich nicht gelesen, es ist zu heiß, um sich von Presstituierten ärgern zu lassen...

da ist noch nichts entschieden

Dieter, Mittwoch, 25.07.2018, 13:02 vor 2105 Tagen @ Loki 1769 Views

Der Bund ist gegenteiliger Auffassung (Gerichtsurteil unterste Instanz). Aber, man bemüht sich, ggf. am Recht vorbei den Bürgen Erleichterung zu verschaffen.

Gruß Dieter

Rechssicherheit

Efímera @, Mittwoch, 25.07.2018, 21:20 vor 2104 Tagen @ Dieter 1432 Views

http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Buergschaften-fuer-Fluechtlinge-Ver...

Gruß Dieter

Zuerst mal, ich bin nicht Jurist, deshalb ist das, was ich mir vorstelle, juristisch nicht fundiert.
Ich seh es als Kaufmann und kann mir aus der Perspektive nur sehr schwer vorstellen, dass ein Vertrag, in dem Bedingungen festgeschrieben sind, durch nachträgliche Gesetzesänderungen nicht mehr in der Form gültig ist, wie er abgeschlossen wurde. In solchen Fällen gab es immer Bestandsschutz. Ich würde mir den Text der Bürgschaft, bevor ich urteile, erst mal genau ansehen. Bürgschaften sind Harakiri, würde ich persönlich nicht übernehmen, für Migranten schon gar nicht, obwohl es ja auch welche gibt, ich meine Bürgschaften, bei denen die Haftung begrenzt ist. Ich denk da an die Mietbürgschaft von Eltern für ihre Nachkommen. Ich vermute ja eher, dass bei dieser Bürgschaft nicht nur Nächstenliebe im Spiel war. Wer so was macht, kann eigentlich nicht ganz dicht sein oder hat Hintergedanken.

Rechtsstaat oder Irrenhaus?

nereus @, Mittwoch, 25.07.2018, 10:14 vor 2105 Tagen @ valuereiter 3021 Views

Aus dem Berliner Polizeibericht, Lagemeldung Mo. 23.07., 06:00 Uhr bis Di. 24.07., 06:00 Uhr:

Um 07:45 Uhr drangen Beamte der 25. Einsatzhundertschaft gewaltsam in eine Wohnung in der Regattastraße in Treptow-Köpenick ein und nahmen einen 25- jährigen türkischen Staatsangehörigen fest.
Der Mann, der wegen schwerer Gewaltdelikte vorbestraft ist, sollte auf Betreiben des LABO IV R 313 abgeschoben werden.
Die Einsatzkräfte legten dem Mann Fußfesseln sowie eine Spuck-/Beißhaube an, brachten ihn zum Flughafen Tegel und übergaben ihn an Beamte der Bundespolizei.

Nachdem die Anwältin des Mannes, der zuletzt eine Haftstrafe wegen Totschlags verbüßt hatte, einen Asylantrag stellte, wurde die Rückführungsmaßnahme abgebrochen und der Betroffene entlassen."

Quelle: https://www.michael-klonovsky.de/acta-diurna/item/916-26-juni-2018

mfG
nereus

Als Angehöriger des tot geschlagenen würde ich die Anwältin "bedrängen".

Dieter, Mittwoch, 25.07.2018, 11:04 vor 2105 Tagen @ nereus 2340 Views

Die Anwältin tat dies schließlich aus freien Stücken, aus freiem Willen.

Ähnlich denke ich auch über Richter, die schließlich in der BRD auch Narrenfreiheit in ihrer Rechtsfindung haben, also sehr viel Spielraum aufgrund der Tatsache, welche Beweise sie zulassen und welche nicht, welche sie würdigen und welche nicht usw. usw.

Gruß Dieter

Warum Freilassung obwohl Antrag auch unabhängig vom Ort des Antragstellers bearbeitet werden kann?

Socke ⌂ @, Mittwoch, 25.07.2018, 17:25 vor 2104 Tagen @ nereus 1619 Views

.. wurde die
Rückführungsmaßnahme abgebrochen und der Betroffene entlassen."

Das verstehe ich nicht.
Seinen Asylantrag kann er doch auch aus der Türkei/Arabien stellen und dort einer dt. Vertretung zukommen lassen zur Weiterleitung und Bearbeitung.

Willkommen in der Willkommenskultur: 2015 wurde der Vertrag erfüllt, 2016 geändert

Kosh @, Mittwoch, 25.07.2018, 13:31 vor 2105 Tagen @ valuereiter 1949 Views

Behördliche Willkommenskulturalisten werben um private Willkommenskulturalisten und schiessen ihnen nach Erfüllung des Vertrags ins Knie. Vor den Augen der Grossen Vorsitzenden.

Oder müsste es Grosse Aussitzende heissen?

Die Amis auf Kurs
Grüsse
kosh

--
PS: Man tut was man kann und man kann was man tut.

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