Kleiner Erfolg bei Rundfunk "Beitrag"

aliter @, Mittwoch, 18.07.2018, 23:53 vor 2111 Tagen 3523 Views

Immerhin für 2. Wohnungsnutzer bringt das was.

Nun hatte ich bis vor ca 1.5 Jahre seit Einführung der Gebühr eine 2.Wohnung und musste natürlich recht umfangreiche Rechnungen der "Servicestelle" für diese Wohnung nachzahlen.
Auf allen Überweisungsbelegen an die og. Stelle habe ich immer "unter Vorbehalt der Rechtmässigkeit" geschrieben.

Hat jemand Infos, ob eine rückwirkende Zurückforderung möglich/sinnvoll ist?

mfg

Bezahlte Propaganda

Falkenauge @, Donnerstag, 19.07.2018, 08:21 vor 2111 Tagen @ aliter 2985 Views

Immerhin für 2. Wohnungsnutzer bringt das was.

Nun hatte ich bis vor ca 1.5 Jahre seit Einführung der Gebühr eine
2.Wohnung und musste natürlich recht umfangreiche Rechnungen der
"Servicestelle" für diese Wohnung nachzahlen.
Auf allen Überweisungsbelegen an die og. Stelle habe ich immer "unter
Vorbehalt der Rechtmässigkeit" geschrieben.

Hat jemand Infos, ob eine rückwirkende Zurückforderung möglich/sinnvoll
ist?

Das Gericht hat ja den Landesgesetzgebern für eine gesetzliche Änderung Zeit bis zum 30. Juni 2020 gegeben. Solange gilt also noch das Unrecht. Aber ich würde es wegen Deines Vorbehaltes versuchen.

Das Gericht malt im übrigen ein unglaubliches Idealbild des öffentlichen Rundfunks, das mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat. Die Realität besteht aus täglicher einseitiger Propaganda und Entstellungen der Wirklichkeit.
Insofern hat das Gericht einen Maßstab für die Sender aufgestellt, an dem sie zu messen sind, ob die Sendungen wirklich einen "Vorteil" für die Bürger bedeuten, der den Zwangsbeitrag rechtfertige, wie es schreibt.

Das kann eindeutig widerlegt werden. Daher verweigere ich weiter die "Zwangsgebühr für betreutes Denken" und warte nach 10 Monaten immer noch auf die Ablehnung meines Widerspruches gegen den Festsetzungsbescheid, den ich mit vielen eindeutungen Nachweisen von Propaganda begründet habe.

Mit diesen Begründungen werden ich notfalls bis zum BVerfG klagen und es dort mit seinen eigenen Argumenten konfrontieren. Das hätte natürlich eine viel größere Wirkung, wenn viele aus denselben Gründen die Zahlung verweigern und sich anschließen würden.

Rundfunkgebühr

aliter @, Donnerstag, 19.07.2018, 08:49 vor 2111 Tagen @ Falkenauge 2455 Views

danke, ja die Rückforderung werde ich einfach versuchen.
Viel Erfolg bei dem Widerspruchsverfahren. Merkwürdig ist, dass sich nicht einer der systemkritischen Anwälte auf diesem Gebiet profiliert hat.
mfg

Gefällt mir!

Dieter, Donnerstag, 19.07.2018, 15:58 vor 2111 Tagen @ Falkenauge 1901 Views

Das kann eindeutig widerlegt werden. Daher verweigere ich weiter die
"Zwangsgebühr für betreutes Denken" und warte nach 10 Monaten immer noch
auf die Ablehnung meines Widerspruches gegen den Festsetzungsbescheid, den
ich mit vielen eindeutungen
Nachweisen
von Propaganda
begründet habe.

Mit diesen Begründungen werden ich notfalls bis zum BVerfG klagen und es
dort mit seinen eigenen Argumenten konfrontieren.
Das hätte natürlich
eine viel größere Wirkung, wenn viele aus denselben Gründen die Zahlung
verweigern und sich anschließen würden.

Hallo Falkenauge,
Deine Vorgehensweise finde ich gut. Ggf. sollt ich mich Dir anschließen, bin noch unschlüssig.

Gruß Dieter

Ich bin auch GEZ Verweigerer und würde mich Dir anschließen

BerndBorchert @, Donnerstag, 19.07.2018, 19:23 vor 2110 Tagen @ Falkenauge 1685 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 19.07.2018, 19:28

Einen Festsetzungsbescheid habe ich noch nicht bekommen, obwohl ich seit Jahren nicht bezahlt habe.

Du kannst mich hier über die Forumsmail erreichen.

So wie Du sehe ich darin das Grundproblem, dass die Regierung ihre Propaganda (Anti-Russland, Pro Immigration, etc.) über die GEZ Medien sendet, inklusive Verzerrungen und Lügen. So wie in der DDR.

Ich würde mit der Argumentation herangehen, dass die Propaganda der Regierung die Meinungsfreiheit (Grundgesetz) behindert, und zwar indem durch die Propaganda massiv einseitige Meinungen bei den Bürgern erzeugt werden und ihnen so die eigene Meinungsbildung genommen wird.

Bernd Borchert

Musterbrief?

Sylvia @, Freitag, 20.07.2018, 11:22 vor 2110 Tagen @ Falkenauge 1171 Views

Hallo Falkenauge,

Daher verweigere ich weiter die
"Zwangsgebühr für betreutes Denken" und warte nach 10 Monaten immer noch
auf die Ablehnung meines Widerspruches gegen den Festsetzungsbescheid, ...

Könntest Du vielleicht so etwas wie einen Musterbrief hier im Forum teilen?

Danke & viele Grüße,
Sylvia

Zweitwohnung am Studienort der Tochter

bürgermeister @, Donnerstag, 19.07.2018, 09:11 vor 2111 Tagen @ aliter 2424 Views

demnächst werde ich mir dann wohl eine Zweitwohnung am Studienort meiner Tochter gönnen, damit ich dort auch übernachten kann, wenn ich sie an der Uni besuchen gehe.[[top]]

--
Die besten Q drops sind noch nicht gelutscht.

Honit qui mal y pense!

manni meier, Donnerstag, 19.07.2018, 23:29 vor 2110 Tagen @ aliter 1450 Views

Das gestern von Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof verkündete Urteil bestätigt
übrigens ein Gesetz, das auf das Gutachten seines Bruders Paul Kirchhof zurückgeht.

2010 überlegten die öffentlich-rechtlichen Anstalten, wie sie mit der Rundfunkgebühr
alle Haushalte - auch diejenigen, die kein Empfangsgerät besaßen - abkassieren könnten.
Das entscheidende Gutachten dafür verfasste Paul Kirchhof, der die Haushaltsabgabe vorschlug.
Daraus entstand dann der sogenannte „Rundfunkbeitrag“, der die GEZ-Gebühr ersetzte .

P.K. schrieb vor acht Jahren: „Der Abgabentatbestand muss deshalb grundsätzlich
auf den Menschen, nicht das Empfangsgerät ausgerichtet werden.“

Im Urteil von F.K. heißt es: „Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten
oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.“

Honit qui mal y pense! [[smile]]

https://www.journalistenwatch.com/2018/07/19/gez-urteil-verfassungsrichter/

mfg
mm

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