Bitte um Rat: Wie lässt man (kostengünstig) Häuser für die Erbschaftssteuer bewerten?

Hasso, Montag, 04.06.2018, 21:45 vor 2154 Tagen 5158 Views

bearbeitet von Hasso, Montag, 04.06.2018, 22:34

Mal eine Frage zum Thema "Wirtschaft"... vielleicht lesen hier noch ein paar von den "alten Experten" mit...

Bitte keine Gratulationen an mich... ich habe die Häuser leider nicht geerbt[[sauer]]
Stehe nur mit Rat und Tat in einem Erbschaftsfall kostenlos als Berater zur Seite, damit die Erben möglichst wenig Fehler machen.

Zu bewerten sind ein EFH und zwei bescheidene Mietshäuser. Gesamtwert von mir grob geschätzt um die 1,5 Mio Euro. Standort: Rhein-Neckar-Dreieck.
Für die Erbschaftssteuer muss irgendwann was "Handfestes" zum Wert der Häuser auf den Tisch.

Wie macht man eine solche Bewertung möglichst kostengünstig?
Ohne den nächstbesten "Immo-Gutachter" zu beauftragen...
Was kostet diese Bewertung in etwa?

Mein Vermieter hat es sich 2011 ganz einfach gemacht und ließ meine Wohnung kostenlos von einem freundlichen Makler taxieren, der mit der Wurst (Gratis-Bewertung) nach dem Schinken (Makler-Auftrag) geworfen hat.
Damit ist mein Vermieter bei der Erbschaftssteuer wohl "durch gewunken" worden, denn ich habe nie mehr was davon gehört[[top]]

Was wissen und raten die Experten?
Schon mal ganz herzlichen Dank!
Hasso

Sachverständige für "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken"

Ciliegia @, Montag, 04.06.2018, 23:27 vor 2154 Tagen @ Hasso 5146 Views

Hallo Hasso,

Mein Vermieter hat es sich 2011 ganz einfach gemacht und ließ meine
Wohnung kostenlos von einem freundlichen Makler taxieren, der mit der
Wurst (Gratis-Bewertung) nach dem Schinken (Makler-Auftrag) geworfen
hat.

das wäre auch mein erster Rat gewesen. <img src=" />

Bei mir in der Postfiliale lese ich auch immer wieder: "Wir bewerten Ihre Immobilie kostenlos und unverbindlich." Vielleicht einfach 'mal dort nachfragen?

Darüber hinaus gibt es freie Sachverständige, aber auch öffentlich bestellte Sachverständige, zur Bewertung von Immobilien. Das dafür relevante Fachgebiet heißt "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken"

Es geht um einem von Dir (vorab) geschätzten Wert um 1,5 Mio Euro, daher werden die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer vermutlich überschritten. Und zu hohe Bewertungen (oder Schätzungen) seitens des Finanzamtes erhöhen die Steuerschuld unnötig. Es bleibt dem/den Erben unbenommen, auf eigene Kosten (aber auf das Erbe wertmindernd als Kosten anrechenbar) einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Und deswegen würde ich bei solchen Summen einen "Profi" - also einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Immobilienbewertung - einschalten.

Verzeichnis der Sachverständigen: Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu 8348 von Industrie- und Handelskammern, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
https://svv.ihk.de/content/home/home.ihk
(Dort suchen nach "Bewertung Immobilien" und die Suche über die Ortsauswahl eingrenzen.)

Vielleicht magst Du zusätzlich auch hier ein bißchen weiterlesen? In den folgenden Links ist für Dich "alten Hasen" aber vermutlich nix Neues mehr zu lesen, aber vielleicht interessiert es den einen oder anderen Mitleser...

Kriterien zur Ermittlung des Verkehrswertes
https://www.finanztip.de/erbschaftsteuer-immobilienbewertung/

Schnell und bequem zur Immobilienbewertung, mit Hauspreisrechner
https://www.immobilienscout24.de/immobilienbewertung/immobilienwertberechnen.html

Hier bloggt ein Rechtsanwalt zur "erbschaftsteuerlichen Bewertung von Immobilien"
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/steuern/immobilie.html

Hier schreibt ein anderer Rechtsanwalt etwas zu den verschiedenen Bewertungsverfahren
https://www.rosepartner.de/immobilienbewertung-erbschaftsteuer-schenkungsteuer.html

Und hier schreibt ein Sachverständiger über Verkehrswertgutachten
https://bewertung-immobilie.de/verkehrswertgutachten/erbschaft/

Und noch ein Sachverständiger...
https://blog.heid-immobilienbewertung.de/verkehrswert-erbschaftsteuer-immobilien/

Viele Grüße, Ciliegia.

@Hasso, dem hier von @Ciliegia, ist nicht viel hinzuzufügen..

Centao @, Dienstag, 05.06.2018, 09:41 vor 2153 Tagen @ Ciliegia 3259 Views

ausser, das das Finanzamt die Werte natürlich auch selbst abschätzt.

Bei diesen Summen zu den Verkehrswerten brauchst Du zwingend ein gerichtsfestes Gutachten vom kammerbestellten SV. Die Kosten dazu sind sicherlich steuerlich absetzbar.

In diesen Gutachten sind dann auch die üblichen Mängellisten formuliert, die den Verkehrswert erheblich drücken können. Dieses bietet legal Chancen zum Gespräch.

Diese "kostenlos" Scheixxe der Drückerkolonnen vergiß am besten sofort!

Beste Grüße,
CenTao

"gerichtsfest" ist das Zauberwort in einem Rechtsstaat

Silke, Dienstag, 05.06.2018, 15:14 vor 2153 Tagen @ Centao 3161 Views

bearbeitet von Silke, Dienstag, 05.06.2018, 15:51

Wieder einmal die wichtigste Ergänzung ewer Haupt, lieber Centao,

ausser, das das Finanzamt die Werte natürlich auch selbst abschätzt.

Bei diesen Summen zu den Verkehrswerten brauchst Du zwingend ein
gerichtsfestes Gutachten
vom kammerbestellten SV. Die Kosten dazu sind
sicherlich steuerlich absetzbar.

Wir repetieren:
"Die Staatsmacht muss den Menschen kriminalisieren, um sich selbst zu etablieren und sich an der Macht zu halten."
@dottore
ergo:
...brauchst Du zwingend ein gerichtsfestes Gutachten...

Das heißt:
Ein Bürger der plant, ein Erbe anzutreten, ist ein potentiell krimineller Steuerbetrüger und sollte sich auch so verhalten.
Er muss seine Unschuld beweisen - im Vorhinein.

Der erste Schritt ist also wie bei jedem anderen Verbrechen auch...
...der Anruf bei deinem Anwalt.

Es wird also nicht irgendein Gutachter sondern ein Anwalt für Steuerrecht/Erbrecht kontaktiert, wobei zuerst die Kosten zu eruieren sind und sich in jedem Fall mindestens ein Zweitangebot eingeholt wird.

Nach Absprache mit diesem geht es zum Finanzamt deines Vertrauens.
Der Umgang mit selbigem hat in diesen Größenordnungen grundsätzlich nur schriftlich abgesichert zu erfolgen, die Kontakte sollten grundsätzlich nur persönlich geknüpft werden - ein verantwortlich zu machender Sachbearbeiter und Entscheidungsträger muss dingfest gemacht werden.

Es wird also ein Schreiben aufgesetzt, in dem der (Fast-Straf)tatbestand dargelegt wird (geplanter Eintitt in ein Erbe, größer als Freibetrag)und auch die eigene Intention in der Causa kundgetan wird (fester Wille zur Steuervermeidung um jeden Preis, um die armen Staatsbürger vor den unsinnigen Steuerverschwendungen durch die rot-grün-schwarz-braunen Volksvertreter zu beschützen).
Mit Setzung einer Bearbeitungsfrist wird um schriftliche Antwort gebeten, welche Gutachter für die Bewertung des Objektes denn vom Amt als vertragsfähig akzeptiert werden bzw. ob ein mit den Links des @Ciliegia herausgesuchter Gutachter akzeptiert werde.
Bitte unten im Anschreiben nicht "Mit ganz doll freundlichen Grüßen" vergessen.

In diesen Gutachten sind dann auch die üblichen Mängellisten formuliert,
die den Verkehrswert erheblich drücken können. Dieses bietet legal
Chancen zum Gespräch.

Auch hier bemüht sich der Profi selbst darum, sich die üblichen Mängellisten auf den üblichen Wegen selbst zu verschaffen, um gleich die Qualität seines Gutachters zu überprüfen.

Diese "kostenlos" Scheixxe der Drückerkolonnen vergiß am besten sofort!

"Wer geizig ist bezahlt doppelt"
@pigbonds

Ein anderer vielversprechender Weg ist natürlich die Mauschelei über Parteifreunde mit Verbindungen in die Immobilienbranche und das zuständige Finanzamt.
Ein dritter ist der genannte "Kumpel der im FA arbeitet", den jeder ordentliche Pürger in BRD haben sollte.[[zwinker]]

Bitte auch die Ausführungen des @Mephistopheles beachten und eine rechtssichere Auskunft mit Stichtag des Finanzamtes erwirken.

Viel Glück.
Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.

Als Gegenleistung für die kostenlosen Ratschläge hier bitte regelmäßig zur Sachstandslage berichten und/oder weiter so erfrischende Postings wie bisher schreiben, lieber @Hasso.[[top]]

Liebe Grüße
Silke

Der 4. Weg wäre es gewesen, dass der Erblasser

Centao @, Mittwoch, 06.06.2018, 00:36 vor 2153 Tagen @ Silke 2697 Views

alles ein wenig früher vorbereitet hätte.., liebe @Silke und @Hasso.

Niemand sollte 1,5 Mio. € von jetzt auf gleich vererben...

Es ist allerdings systemisch sehr schwierig, gute strategische Steuerberatung zu bekommen. Jetzt eben kann der Erbfall richtig abkassiert werden.

Aber dies ist eben nicht alles. Nachlassverwalter können soviel erzählen zu den Verhältnissen zwischen Erblasser und Erben.., dem Spiegelbild unserer Gesellschaft.

Gruß,
CenTao

Das macht jeder ordentliche Steuervermeider so, dass er sich VOR der Tat absichert.

Silke, Mittwoch, 06.06.2018, 04:44 vor 2153 Tagen @ Centao 2739 Views

bearbeitet von Silke, Mittwoch, 06.06.2018, 04:51

Nun ist aber, lieber Centao,

der Erbfall ohne kompetentes Mangegment eingetreten, wie praktisch sehr sehr häufig in BRD geschieht, weil die Erblasser nicht in die Verantwortung treten wollten oder konnten.
Hasso möchte nun aber, freundlich-menschlich, wie er hier bekannt ist, den Leuten helfen, unnötige Steuern zu vermeiden.
Der kostengünstigste Gutachter wäre hierbei aber imho eine schlechte Entscheidung.

Meines Wissens bestimmt erst einmal das Finanzamt den Wert der Immobilie mit den übermittelten Daten nach
Bewertungsgesetz(BewG)
im Rahmen vom
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) unter Berücksichtigung der aktuelle ErbStR - Erbschaftsteuer-Richtlinien.

Die machen das oberflächlich und nicht zum Vorteil des Kunden mit einfacher Software ähnlich der Onlinebewertungsoption -> Feststellungsbescheid = Wert zu hoch.
Wenn man mit dem Ergebnis zufrieden ist -> dann gut,
wenn nicht dann Widerspruch und eigenen Sachverständigen ran.

Bevor ich da aber einige tausend € in den Sand setzte würde ich mit "den Freundlichen" abstimmen, wen ich zu meiner Verteidigung nehmen darf.
Die "Stellungnahme eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dipl.-Ing." mit Hinweisen auf Minderung gegenüber dem angenommenen Wert kann abgelehnt werden.
Dann muss ich sowieso klagen. Dann kläre ich das doch aber besser mit einem Anwalt meines Vertrauens, bevor ich irgendwelche Angaben mache.

Es ist allerdings systemisch sehr schwierig, gute strategische
Steuerberatung zu bekommen. Jetzt eben kann der Erbfall richtig abkassiert
werden.

Deshalb wäre der Fall für viele Interessenten hilfreich, die sich vor einem Erbfall grob über das Verfahren informieren und noch rechtzeitig disponieren wollen.

Aber dies ist eben nicht alles. Nachlassverwalter können soviel erzählen
zu den Verhältnissen zwischen Erblasser und Erben.., dem Spiegelbild
unserer Gesellschaft.

Es gibt keine Gerechtigkeit sondern nur Macht- und Ohnmachtpositionen.
Da ich hier rechtlich nicht versiert genug bin nehme ich mir bei drohender Auseinandersetzung eine/n kompetente/n Fachmann/Frau, mache mich aber selber ausreichend kundig und beteilige mich aktiv am Verfahren indem ich die Verantwortung nicht aus der Hand gebe.

Das Katasteramt macht freilich auch Gutachten, und dieser und jener Gutachter sind sicher nicht angreifbar, aber ich muss mich doch mit dem FA abstimmen und das mache ich in der Größenordnung...
...nicht ohne meinen Anwalt.[[zwinker]]

Liebe Grüße
Silke

Finanzamt

WACO @, Dienstag, 05.06.2018, 07:14 vor 2153 Tagen @ Hasso 3832 Views

Moin Hasso,

in solch einer Sache habe ich letztens (es ging da um eine Überschreibung)
meinen, beim Finanzamt arbeitenden, Kumpel um Hilfe gebeten.
Seine Antwort:

"Mein Kollege, der dafür zuständig ist, hat ein Programm. Da gibt er
die Adresse des Hausen ein und eine Zahl erscheint. Nach dieser Zahl
wird dann etwaige Steuer berechnet."[[top]]

Diese Zahl war nicht wirklich hoch. Das sollte es doch beim für ihn
zuständigen Finanzamt auch geben??

Grüße
WACO

Wenn der arme Hasso sich noch die Lektüre einer Tageszeitung leisten könnte

Mephistopheles, Dienstag, 05.06.2018, 08:16 vor 2153 Tagen @ WACO 3847 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Dienstag, 05.06.2018, 08:22

Dann würde er wissen, dass diese Frage derzeit Niemand beantworten kann.

"Mein Kollege, der dafür zuständig ist, hat ein Programm. Da gibt er
die Adresse des Hausen ein und eine Zahl erscheint. Nach dieser Zahl
wird dann etwaige Steuer berechnet."[[top]]

Diese Zahl war nicht wirklich hoch. Das sollte es doch beim für ihn
zuständigen Finanzamt auch geben??

Die Finanzämter können ihre gesamte EDV wegschmeißen.

Das Bundesverfassungsgerichtist nämlich zur Auffassung gekommen, dieses Land leide an einem Mangel an Bürokratie und ist entschlossen, dem abzuhelfen.
https://www.google.com/search?dcr=0&source=hp&ei=TiEWW_zFO4fVsAGn1K_gAg&q=B...
Sämtliche 40 Millionen Grundstücke in der Bäh-Ärr-Däh müssen neu bewertet werden und sämtliche Steuerberater können ihr Glück kaum fassen.
Bis die Neubewertung bei der Bürokratie durchgerechnet ist wird mit einem Zeitraum von etwa 2 Jahren gerechnet.
So lange kann man bei den Grundstückswerten eingeben, was man lustig ist. Eventuelle Differenzen werden von den Gemeinden dann nach Jahren nachgefordert werden. Eventuelle Käufer von Grundstücken und den darauf stehenden Immobilien wissen das natürlich und werden dieses Risiko bei Kaufverhandlungen natürlich versuchen, einzupreisen.
Wir befinden uns damit auf dem aus der Geschichte wohlbekannten Status, dass die Steuerpflichtigen zwar wissen, dass irgendwann Steuern fällig werden, aber nicht genau wissen, wie viel.

Gruß Mephistopheles

kostenlos kann kostspielig werden ;)

valuereiter @, Dienstag, 05.06.2018, 11:44 vor 2153 Tagen @ Hasso 3576 Views

Wie macht man eine solche Bewertung möglichst kostengünstig?
...

Mein Vermieter hat es sich 2011 ganz einfach gemacht und ließ meine
Wohnung kostenlos von einem freundlichen Makler taxieren, der mit der Wurst
(Gratis-Bewertung) nach dem Schinken (Makler-Auftrag) geworfen hat.
Damit ist mein Vermieter bei der Erbschaftssteuer wohl "durch gewunken"
worden, denn ich habe nie mehr was davon gehört[[top]]

Ich sehe ein Risiko:

Ein Makler könnte - um den Anreiz zum Verkauf pardon: zur Erteilung eines Alleinauftrags an ihn zu erhöhen - seine Wertschätzung eher etwas optimistischer ansetzen ...

und eine um 10 % = 150.000 Euro höhere Bewertung als unbedingt notwendig wird bei der Erbschaftssteuer wohl schnell fünfstellig!
(während ein im Sinne seines Kunden schätzender Gutachter vielleicht eher ausreizt, wie niedrig er die Hütte schätzen kann, ohne dass ihm das Gutachter im Finanzamt zerrissen wird ;) )

Danke... ein wertvoller Hinweis, an den ich auch schon gedacht habe!

Hasso, Dienstag, 05.06.2018, 12:05 vor 2153 Tagen @ valuereiter 3424 Views

bearbeitet von Hasso, Dienstag, 05.06.2018, 12:37

und eine um 10 % = 150.000 Euro höhere Bewertung als unbedingt notwendig
wird bei der Erbschaftssteuer wohl schnell fünfstellig!
(während ein im Sinne seines Kunden schätzender Gutachter vielleicht
eher ausreizt, wie niedrig er die Hütte schätzen kann, ohne dass ihm das
Gutachter im Finanzamt zerrissen wird ;) )

Hallo valuereiter,
ein super Hinweis... genau das habe ich mir schon 2011 bei der Wohnungsschätzung gedacht, denn der Makler taxierte einen hohen Traumwert für meine Mietwohnung und ich dummer Laie musste den Makler auf das "zweischneidige Schwert" hinweisen!
Herzlichen Dank an Dich und die anderen netten Ratgeber!
Hasso

Ich habe einen amtlich bestellten und vereidigten Gutachter geholt und bezahlt.

Olivia @, Dienstag, 05.06.2018, 18:14 vor 2153 Tagen @ Hasso 3113 Views

Das kostet trotz allem nicht die Welt und ist ganz speziell in einer Erbschaftsangelegenheit besser, als dass hinterher "böses" Blut entsteht, weil irgend jemand meint, er sei "übervorteilt" worden.

Bei Kontakt mit den Banken (falls jemand das Ganze rauskaufen möchte), ist ein solcher Gutachter eh Voraussetzung.

Ansonsten wird dir jeder Makler "freiwillig" einen solchen Wisch erstellen. Der ist aber nichts wert.

--
For entertainment purposes only.

Wertgutachten vom Katasteramt erstellen lassen!

Griba @, Dunkeldeutschland, Dienstag, 05.06.2018, 22:17 vor 2153 Tagen @ Hasso 2947 Views

Ist relativ preiswert und quasi amtlich - ich habe damit gute Erfahrungen gemacht.

--
Beste Grüße

GRIBA

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