Regieren „nach Art einer Räuberbande“

Falkenauge @, Freitag, 01.06.2018, 10:21 vor 2159 Tagen 3260 Views

Am 12. April 2018 hat die AfD-Bundestagsfraktion Klage gegen das selbstherrliche Handeln einer Bundesregierung eingereicht, die in der Masseneinwanderungspraxis seit Jahren fortgesetzt Bundesrecht, europäisches Recht und das Grundgesetz bricht und die Bindung an die Legislative übergeht; eine Klage gegen ein demokratiefernes „Regime“, das schon jetzt nicht mehr rückgängig zu machende negative Folgen von einmaligem historischem Ausmaß herbeigeführt hat.

Dieses vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengte Organstreitverfahren wird, wie der Kölner Staats- und Europarechtslehrer Ulrich Vosgerau als Prozessbevollmächtigter am Ende seiner Klageschrift1 schreibt, „wie immer er auch ausgehen mag, Eingang in die Geschichtsbücher finden.“

Die Klageschrift soll hier wegen ihrer klaren Aufschlüsselung der faktischen und rechtlichen Probleme und ihrer großen Bedeutung in wesentlichen Punkten nachgezeichnet werden.
Ich halte es für sehr wichtig, dass möglichst viele Menschen die wesentlichen Punkte, um die es in dem Prozess geht, kennen, damit sie den Prozess bewusst begleiten können:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2018/06/01/verfassungsklage-gegen-regieren-nach-a...

Wo ist die "Demokratie" geblieben?

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Freitag, 01.06.2018, 12:16 vor 2159 Tagen @ Falkenauge 2164 Views

Da wird dann wohl das Bundesverfassungsgericht endgültig die Hosen herunterlassen und Farbe bekennen müssen. Ich denke, diese wird rot-grün gestreift sein und das Handeln der in Deutschland herrschenden Eliten letztendlich legitimieren. Damit wäre dann wohl auch die Idee der Gewaltenteilung ad absurdum geführt, wenn das oberste Gericht am Ende immer die Herrschenden bestätigt.

Deutschland 2018: Exekutive und Legislative praktisch ein und dasselbe, Judikative nur noch Legitimierungsorgan derselben - wo ist denn die vielbeschworene "Demokratie" geblieben?

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Die Demokratie ist ganz und gar bei sich selbst angekommen

Oblomow, Freitag, 01.06.2018, 12:54 vor 2159 Tagen @ Otto Lidenbrock 2250 Views

bearbeitet von Oblomow, Freitag, 01.06.2018, 13:13

Guten Tag!

Das Grundgesetzgericht, wie es ja eigentlich richtigerweise heißen müsste, ist eine demokratische Possenreißerveranstaltung in purpurroten Roben mit lustigen Mützen.

Wenn Du mal etwas Zeit hast, lese mal die Artikel von Hadmut Danisch zu diesen Fatzkes da in Karlsruhe und wennde ganz viel Zeit hast, dann durchforste mal die Artikel im Archiv von Tassie Devil* zur BRDDR, dann hält sich vielleicht Deine Ent-Täuschung etwas in Grenzen in diesem Land der grenzenlosen Imbezibillitäten.

Das Programm schnurrt wie ein Kater und die Kuh wird gemolken und Deutschland kommt auf den Hund und alles ist für Katz, dass kein Hahn danach kräht und mein Schwein pfeift.

Herzlich
Oblomow


PS: *Ceterum censo, Tassie Devil esse legendam. Zum Beispiel das hier: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=195726

Reagieren nach Art. 20 GG "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist"

b.o.bachter @, Samstag, 02.06.2018, 17:38 vor 2158 Tagen @ Falkenauge 1456 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 02.06.2018, 17:43

Aus Art. 20 GG:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Die Regierung versucht die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen. Ob dies bereits restlos erfolgt ist, wird die Organklage der AfD-Fraktion beweisen. Da die Angelegenheit nicht höher gehängt werden kann, müsste doch gelten: Wird die Klage abgewiesen, oder nicht im Sinne der Klägerin entschieden, ist offenkundig keine andere Abhilfe möglich und jeder Bürger zum Widerstand berechtigt.

Wann denn, wenn nicht dann?

Man braucht nicht Jurist zu sein, um klar und ohne auch nur den Hauch von Zweifeln zu erkennen, dass die Regierung A. D. Merkel illegal handelt und so den mit Ausführung und Verwaltung befassten Beamtenaparat ebenfalls in die Gesetzlosigkeit treibt und zwingt.

Das Rechtsstaatsprinzip wird vergewaltigt. Mehr prinzipieller Mißstand geht nicht, was offensichtlich und fraglos so ist - im Gegensatz zu anderen gesetzlich so deklarierten Vorgängen. Letzteren verdanken wir allerdings die Erkenntnis, dass Offenkundigkeiten keines Beweises bedürfen, bzw deren Erörterung sogar bei schwerer Strafe verboten sein kann. Von daher könnte man sich die Klage also auch sparen und direkt in Berlins Verbrecher-Depot zur Tat schreiten.


Guten Tag Falkenauge,

wieder ein Text von Dir, auf den man hier und da gut mal verweisen kann. Und wenn ich mich schon dazu äußer, dann auch noch eine eher rhetorische Frage zu einer Stelle, die mir etwas aufstößt.

...eine Klage gegen ein demokratiefernes „Regime“, das schon jetzt nicht mehr rückgängig zu machende negative Folgen von einmaligem historischem Ausmaß herbeigeführt hat.

Nicht mehr rückgängig zu machen? Genau darum muss es doch auch gehen. Wie sollte Illegalität durch illegales Handeln zur Legalität werden können? Es ist notwendig, eine effektive Abschiebekultur für die Altfälle zu etablieren.

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