DSGVO - warum kein Gesetz

aliter @, Donnerstag, 24.05.2018, 08:02 vor 2165 Tagen 2566 Views

Aus meiner lange Jahre zurückliegenden Referendarausbildung war mir in Erinnerung, dass legislativisches Handeln durch Gesetze bestimmt wird, die von klugen Abgeordneten nach sorgfältiger Diskussion im Parlament beschlossen werden. Allenfalls Details im Rahmen des Gesetzes werden durch Ausführungsbestimmungen präzisiert.

Wie ist das bei og. "Grundverordnung" (wieso überhaupt "Grundverordnung" gibt es eine Oberverordnung?) . Da wird berichtet, dass diese das Gesetz abgelöst hat.

Nach dem was über die DSGVO bekannt wird, sind das extrem schwere Eingriffe in das Lebender Bürger mit Höchststafandrohungen von zahllosen Millionen, das müsste doch ein Gesetz regeln?

Oder ist das ein Ausfluss einer undemokratisch diktatorischen EU?

EU-Verordnung hat immer Vorrang vor nationalem Recht

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Donnerstag, 24.05.2018, 09:12 vor 2165 Tagen @ aliter 2118 Views

Die neue "Datenschutzgrundverordnung" DSGVO wurde von der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit EU-Parlament und diversen Lobbygruppen aus der Wirtschaft ausgekungelt. Wir können uns also ganz sicher sein, dass hier eine Verordnung in Kraft treten wird, die den Profitinteressen der Wirtschaft nicht schadet, sondern sie legalisiert und gleichzeitig die Gefahr für den Otto-Normalverbraucher, gegen diese Verordnung zu verstoßen, drastisch erhöht wird.

"EU-Verordnungen gelten nach ihrer Verabschiedung direkt in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie sind für Mitgliedstaaten, ihre Behörden und Organe unmittelbar verbindlich. Steht eine Verordnung im Konflikt mit einem nationalen Gesetz, so hat die Verordnung Vorrang."

Quelle: eu-info.de

http://www.eu-info.de/europa/eu-richtlinien-verordnungen/

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Was ist bei EU-Recht mit dem Grundsatz "Unwissen schützt vor Strafe nicht" ?

Ötzi @, Freitag, 25.05.2018, 20:08 vor 2164 Tagen @ aliter 1205 Views

lat. Ignorantia legis non excusat

eine Frage an die Rechtsexperten:
Da EU-Recht in der Regel Unternehmen und Staaten betrifft und selten Privatpersonen, könnte man doch als Privatperson bei einer Abmahnung aufgrund der neuen Datenschutzrichtlinie vor Gericht anführen, dass man nichts von der neuen Datenschutzverordnung mitbekommen hat. Schließlich ist es schon genug verlangt, sich über Landesrecht und Bundesrecht durch Studium der amtlichen Veröffentlichungen auf dem Laufenden zu halten.
Kann das für EU-Recht zugemutet werden? Es gibt ja auch den Rechtsgrundsatz der Verhältnismissigkeit, aus dem man schließen könnte, dass man als Privatperson bezüglich EU-Recht nicht auf dem Laufenden bleiben muss, da sich zu selten etwas ändert.

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