Grenzbefehl 2015

Falkenauge @, Dienstag, 20.02.2018, 14:01 vor 2258 Tagen 3214 Views

Das Bundesinnenministerium teilte kürzlich dem Schriftsteller Dr. Frank W. Haubold auf dessen Anfrage mit:

„Herr Minister Dr. de Maizière hat am 13. September 2015 entschieden und dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums mündlich mitgeteilt, dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen. Eine schriftliche Anordnung des BMI gibt es nicht. Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen. Die bisherige Verfahrensweise kommt weiterhin zur Anwendung und ist zeitlich nicht befristet.“

Dr. Haubold machte dies in einem Offenen Brief an Seehofer bekannt, der in „Epoch Times“ am Samstag, 17.2.2018, veröffentlicht wurde.

Damit ist dokumentiert, dass der Innenminister de Maizière (auch „de Misère“ genannt) im Einvernehmen mit der die Richtlinien der Politik bestimmenden Bundeskanzlerin Merkel oder auf ihre Weisung hin die nachgeordnete Grenzpolizei angewiesen hat, dauerhaft gegen das Grundgesetz und die geltenden Gesetze zu verstoßen.
Bundesinnenminister ordnete 2015 mündlich an

Das Grundgesetz ist offensichtlich obsolet

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Dienstag, 20.02.2018, 16:46 vor 2258 Tagen @ Falkenauge 2146 Views

Leider gibt es in unserem Rechtsstaat niemanden, der dagegen intervenieren würde. Unser Grundgesetz ist ganz offensichtlich das Papier nicht wert, auf das es gedruckt ist, denn hier ist eindeutig definiert, wer einen Antrag auf Asyl stellen kann und wer nicht. Da ausnahmslos alle "Flüchtlinge" aus sicheren Drittstaaten zu uns gekommen sind, hat keiner von ihnen Anspruch auf Asyl. Als Begründung, warum Deutschland doch verpflichtet ist, diesen Menschen "Schutz" zu gewähren, kommen wahlweise Menschenrechte, Genfer Flüchtlingskonvention u.ä. zum Einsatz, woraus eine humanitäre Verpflichtung abgeleitet wird. Unsere eigenen Gesetze gelten offenbar weniger, als internationales Recht.

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Was ist zu tun, wenn die verfassungsmäßige Ordnung ausser Kraft gesetzt wurde?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Dienstag, 20.02.2018, 18:01 vor 2258 Tagen @ Otto Lidenbrock 2066 Views

Da in diesem Falle die Regierung (per Rechtsbruch) und das Parlament (durch Unterlassung) die Täter sind:
Sind Justitzbehörden, Polizei oder Bundeswehr aufgefordert, diese verfassungsmäßige Ordnung wieder herzustellen?
Haben die Bürger sich auf den Weg zum Reichstag zu machen, um eine Bürgerfestnahme durchzuführen?

Ich bin da ratlos. [[hae]]

Grüße

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Läuft in Deutschland ...

Wichtig, das aufzugreifen und deutlich zu machen.

Dieter, Dienstag, 20.02.2018, 18:58 vor 2258 Tagen @ Falkenauge 1859 Views

Hallo Falkenauge,

beklagenswerterweise sind wir nicht in einem Rechtsstaat, trotz immerwährender Beteuerungen, die leider auch durch ständige Wiederholungen nicht wahrer werden.

Benötigt wird hier doch das Strafrecht, nicht das Verfassungsrecht? Und dafür benötigt man Staatsanwaltschaften, die Anklage erheben.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Da alle Regierungsparteien voll im Sumpf der Negierung des Verfassungsrechts stecken, werden die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften auch nicht tätig, selbst wenn sie es wollten. Ein schneller Personenaustausch regelt das schon.
Da ist selbst Italien weitaus rechtstaatlicher als Deutschland, selbst unter Berlusconi.

Gruß Dieter

Interessant ist doch nur, dass die Polizei bereit ist, Rechtsbrüche zu begehen und zu decken. Das zeigt, wie tief die gesunken sind.

SevenSamurai @, Dienstag, 20.02.2018, 20:13 vor 2258 Tagen @ Falkenauge 1766 Views

Die Polizei beisst die Hand, die sie füttert, nicht.

Da begeht man dann auch schon einmal Rechtsbruch, der von oben belohnt wird.

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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

In "Die Getriebenen" kann nachgelesen werden, dass sich hochrangige Polizeibeamte das nochmal schriftlich haben geben lassen.

Lechbrucknersepp, Dienstag, 20.02.2018, 20:18 vor 2258 Tagen @ SevenSamurai 1920 Views

Die Polizei beisst die Hand, die sie füttert, nicht.

Da begeht man dann auch schon einmal Rechtsbruch, der von oben belohnt
wird.

...und der kleine Polizist, der tagtäglich seine Gesundheit auf den Straßen für uns riskiert, hat Befehle nicht juristisch zu bewerten.

Gibt es diesen "schriftlichen Befehl" auch irgendwo nachzulesen?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Dienstag, 20.02.2018, 21:09 vor 2258 Tagen @ Lechbrucknersepp 1726 Views

...und der kleine Polizist, der tagtäglich seine Gesundheit auf den
Straßen für uns riskiert, hat Befehle nicht juristisch zu bewerten.

Au contraire, mon frére! Jeder Beamte ist verpflichtet (auch der kleine Polizist), sich im Falle des Zweifels an der Rechtmäßigkeit eines Befehls diesen von seinem Vorgesetzten rückbestätigen zu lassen (Remonstration).

Regelungen finden sich in § 63 BBG (bis 2009 § 56 BBG) und § 36 BeamtStG, ehemals § 38 BRRG.

Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.

Grüße

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Läuft in Deutschland ...

Chapeaux, da hast Du einen Punkt. Da ich das Buch hier nicht verlinken kann, hier ein Artikel, der sich darauf beruft...

Lechbrucknersepp, Dienstag, 20.02.2018, 21:41 vor 2258 Tagen @ FOX-NEWS 1719 Views

https://www.welt.de/politik/deutschland/article162582074/Fast-haette-Merkel-die-Grenze-...

Hier wird auch der schriftliche Einsatzbefehl thematisiert.
Da ich ein Rechtsstaats-Fan bin, werde ich den Rechtsbruch nicht rechtfertigen.
Was die Schuld "kleinerer Beamter" angeht, schlaue ich mich bei Gelegenheit auf.

Es geht um die Ministeranordnung "Alle rein"

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 21.02.2018, 10:28 vor 2257 Tagen @ Lechbrucknersepp 1390 Views

Gibt es zu der einen SCHRIFTLICHEN Befehl aus der mittleren Hierarchie? Ich hatte deine Ausführungen dahingehend verstanden.

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Läuft in Deutschland ...

Muss ich nochmal nachschlagen... / Untersuchungsausschuss

Lechbrucknersepp, Mittwoch, 21.02.2018, 10:52 vor 2257 Tagen @ FOX-NEWS 1323 Views

Gibt es zu der einen SCHRIFTLICHEN Befehl aus der mittleren Hierarchie? Ich
hatte deine Ausführungen dahingehend verstanden.

Ich glaube mich zu erinnern, dass in "Die Getriebenen" vorkommt, dass sich Bundespolizeibeamte aus der Führungsebene schriftlich haben geben lassen, dass die Regelungen zu Passpflicht (ohne Dokumente keine Einreise) außer Kraft gesetzt wurde. Vielleicht waren es aber auch Exekutivbeamte, die sich das von ihren Vorgesetzten haben geben lassen.

Die Tatsache, dass wir nach einem so geschichtsverändernden Ereignis immer noch keine Details darüber vorliegen haben, wie das abgelaufen ist und dass es zunächst nur mündliche Anweisungen von oben gab (Rautenebene), zeigt doch wie krass hier vertuscht wird.

Dass es klarer Rechtsbruch war und ist, hat ja beispielsweise der Staatsrechtler Di Fabio (ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht) in einem Gutachten für die CSU bestäigt. Horst lies es in der Schublade verschwinden. Dafür kann sich die CSU nun auf den kommen den Herbst "freuen"...

Fazit: Ein Untersuchungsausschuß Merkel muss her. Entweder B. v. Storch oder Bystron haben erst vor kurzem angekündigt, das Thema nach Kräften zu forcieren und Neuigkeiten in ein paar Wochen in Aussicht gestellt. Wenn´s Dich ganz arg interessiert, versuche ich das Video zu finden.

Heutzutage wird jeder Mist "geleaked". Zu diesem Thema aber komplett Sendepause ...

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 21.02.2018, 11:50 vor 2257 Tagen @ Lechbrucknersepp 1342 Views

Die Tatsache, dass wir nach einem so geschichtsverändernden Ereignis
immer noch keine Details darüber vorliegen haben, wie das abgelaufen ist
und dass es zunächst nur mündliche Anweisungen von oben gab
(Rautenebene), zeigt doch wie krass hier vertuscht wird.

Das ist doch das Spezielle. Es wird überhaupt nicht vertuscht. Alles läuft mit offenem Visier. Die Rauten-Gang behauptet einfach steif und fest, ihr Rechtsbruch sei voll legal. Daß irgendwann ein Papier auftaucht, auf dem ein Name und eine Anweisung stehen, ist allenfalls bezüglich der Rechtsfolgen für den Namensträger von Bedeutung. Daß solche Papiere nicht existieren, kann man mit Rückgriff auf die Remonstration ausschliessen.

Mich wundert sowieso, daß noch kein amtsmüder Beamter das Maul aufgemacht hat, und sich wegen "psychischer Instabilität" in den vorzeitigen Ruhestand beurlauben liess. Bei Steuerfahndern klappt das doch auch zuverlässig (krankhafter Übereifer [[zwinker]]).

Grüße

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Läuft in Deutschland ...

Spiegel hat das bestätigt

Falkenauge @, Dienstag, 20.02.2018, 21:44 vor 2258 Tagen @ FOX-NEWS 1809 Views

Regelungen finden sich in § 63 BBG (bis 2009 § 56 BBG) und § 36
BeamtStG, ehemals § 38 BRRG.

Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen
Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die
Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren
Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der
Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die
Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich
der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat
hier keinen Ermessensspielraum.
Bestätigt auch der nächsthöhere
Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten)
die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht
trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der
Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.

Auf Fassadenkratzer gibt es diesen ergänzenden Kommentar:

"Es gibt da diesen Artikel SICHERHEITSLÜCKE KANZLERAMT aus dem Spiegel vom 01.08.2016. Dort heisst es:

„Im Kanzleramt hörte man sich ihre Sorgen an, aber man hatte immer neue Gründe, warum eine Abriegelung nicht möglich sei. Die Lage in Griechenland. Technisch nicht machbar. Zum Schluss hieß es, wenn Deutschland seine Grenze dichtmache, hätte das einen Krieg auf dem Balkan zur Folge. Wer einen der drei obersten Sicherheitsexperten in diesen Wintertagen traf, konnte ihre Verzweiflung mit Händen greifen. Über Romann heißt es, dass er sich die Weisung, untätig zu bleiben, schriftlich geben ließ, damit ihn niemand später wegen Pflichtverletzung würde belangen können.“

Die Besorgten waren: Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, der Chef der Bundespolizei Dieter Romann, und auch der Chef des BND, Gerhard Schindler.
QUELLE:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/terror-gefahren-erkennen-wo-wirklich-welche-s...

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