Flucht aus München, Flucht aus Europa

n0by ⌂ @, Sonneberg, Donnerstag, 18.01.2018, 05:45 vor 2291 Tagen 7155 Views

http://n0by.blogspot.de/2018/01/flucht-aus-munchen-flucht-aus-europa.html

Beethoven wütete über den verlorenen Groschen, dieser Blog über meine verlorene Wohnung. Meine Frau hat wohl zehn Jahre gequengelt, jetzt mit meinen 70 Jahren hat sie mich breit und weich gequatscht. Wir wollen München aufgeben und in ihrer alter Heimat Bamberg siedeln. Dort werden mittlerweile Wohnungen auch unglaublich teuer. Es wird spannend! Meine Frau ist mir wichtiger, als in München zu leben.

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Seit wann ist Bamberg enteuropäisiert? (oT)

manni meier, Donnerstag, 18.01.2018, 12:48 vor 2291 Tagen @ n0by 2834 Views

- kein Text -

Noby, darf ich fragen (mT)

DT @, Donnerstag, 18.01.2018, 21:57 vor 2290 Tagen @ n0by 3536 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 18.01.2018, 22:17

was die Wohnung mit den 82m² ursprünglich (war das 90er Jahre?) gekostet hatte?
290 kEUR für 84m² in dieser Lage mit Nordrand Englischer Garten und so nahe an der SBahn sind 3536 €/m², für München fast schon "geschenkt".

Alles Gute für das Frankenland und für die Oberpfalz. Dort geht es wunderbar mit dem Fahrrad, am Ludwig-Donau Kanal entlang, via Nürnberg, Neumarkt bis runter nach Dietfurt, Kelheim, dann weiter an der Donau entlang bis Regensburg. Die Rednitz und Pegnitz entlang, am Main-Donau-Kanal, wunderschön. Viel zu entdecken für Fahrradfahrer, und viel regnen soll es dort ja nicht!

Alles Gute,
DT

https://www.youtube.com/watch?v=rHJCdJ4Z0Iw

Ganz guter Gewinn

n0by ⌂ @, Sonneberg, Freitag, 19.01.2018, 03:57 vor 2290 Tagen @ DT 3099 Views

was die Wohnung mit den 82m² ursprünglich (war das 90er Jahre?) gekostet
hatte?
290 kEUR für 84m² in dieser Lage mit Nordrand Englischer Garten und so
nahe an der SBahn sind 3536 €/m², für München fast schon "geschenkt".

.....

Alles Gute,
DT

https://www.youtube.com/watch?v=rHJCdJ4Z0Iw


Hallo DT,

Dank für das Video auf YouTube! Es fällt mir schwer, von München zu scheiden. Doch mir dies Werbevideo für Franken anzusehen, erleichtert mir den Abschied.

Für die genauere Rechnung ist es noch zu früh. Denn trotz der beachtlichen Wertsteigerung seit unserem Kauf 1998 bis zum Verkauf 2018 gehen voraussichtlich wieder für Notar, Makler und Grunderwerbsteuer für Bamberg zehn Prozent weg. Den gleichen Prozentsatz mussten wir vor 20 Jahren beim Kauf hier schon zahlen, etwa 20.000 Deutsche Mark.

Doch damit war es nicht getan, weil die marode Fassade 2000 für eine halbe Million renoviert wurde. Das waren damals Deutsche Mark.

"Jammern auf hohem Niveau" kommentiert treffend ein Leser.

:-)

Gruß n0by

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Wohnungserbbaurecht

NST @, Südthailand, Freitag, 19.01.2018, 07:49 vor 2290 Tagen @ DT 2622 Views

was die Wohnung mit den 82m² ursprünglich (war das 90er Jahre?) gekostet
hatte?
290 kEUR für 84m² in dieser Lage mit Nordrand Englischer Garten und so
nahe an der SBahn sind 3536 €/m², für München fast schon "geschenkt".

Hallo,
also ich würde die Sache anders angehen. Alles Überschlagsrechnungen: Kauferlös z.B 300k Euro - das Erbbaurecht läuft in rund 40 Jahren aus. Ergo entspräche das über diese Zeit einer Mindestmiete von 600 Euro monatlich. Das ist natürlich für diese Lage sehr billig, aber wer das nicht ohne Finanzierung stemmen kann, bezahlt automatisch mehr. Hinzu kommen auch noch diverse Erhaltungskosten über diese 40 Jahre. Der Verkaufspreis dürfte in Zukunft niedriger ausfallen, da die Restlaufzeit des Vertrages mit jedem Jahr zu Buche schlagen wird.

Also für Familie mit Kinder eher ungeeignet, weil im Erbfall nur noch eine geringe Restlaufzeit. Für derzeitige Berufstätige in M sicher akzeptabel bis gut, aber geschenkt ist etwas anderes. Geschenkt heisst für mich, wiederholen ist gestohlen. Das Erbbaurecht bewirkt aber nur befristeter Besitz und kein Eigentum. In D ist das wohl nicht mehr so wichtig, denn viele der Eigentümer haben keine Kinder mehr.
Gruss

--
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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Wohnungserbbaurecht: Frage eines Laien.

SevenSamurai @, Freitag, 19.01.2018, 17:27 vor 2290 Tagen @ NST 1965 Views

das Erbbaurecht läuft in rund 40 Jahren aus.

Was bedeutet das?

Wird das Haus in 40 Jahren abgerissen?

Muss man in 40 Jahren ausziehen, auch wenn man dann obdachlos wird?

Bekommt der Alteigentümer (oder die Erben) nach 40 Jahren das Haus? Nur Grund und Boden?

(Bin ein Laie, der weder Haus noch Wohnung noch Grund und Boden besitzt.)

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Unter Vorbehalt:

b.o.bachter @, Freitag, 19.01.2018, 17:59 vor 2290 Tagen @ SevenSamurai 1977 Views

das Erbbaurecht läuft in rund 40 Jahren aus.


Was bedeutet das?

Wird das Haus in 40 Jahren abgerissen?

Entweder wird der Vertrag verlängert, bzw. ein neuer abgeschlossen, oder der Verpächter muss eine Entschädigung zahlen, also das Haus kaufen.

Noch etwas was zum Thema gehört ...

NST @, Südthailand, Samstag, 20.01.2018, 08:37 vor 2289 Tagen @ b.o.bachter 1872 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 20.01.2018, 08:50

Wird das Haus in 40 Jahren abgerissen?


Entweder wird der Vertrag verlängert, bzw. ein neuer abgeschlossen, oder
der Verpächter muss eine Entschädigung zahlen, also das Haus kaufen.

Hallo,
wäre interessant zu erfahren wie der Zeitwert der Immobilie nach Ablauf der Vertragsfrist bewertet wird.

Es gibt noch zwei Dinge im übergeordneten Rahmen dazu zu sagen. Ich habe meinen Hausanteil mit ruhigem Gewissen weit unter Marktpreis an meine Schwester verkauft. Es gab aber einen Hacken dabei, den ich nicht erwähnte. Ich hatte durch Zufall erfahren, dass die Stadt Bebauungspläne führt, in dem z.B unser Haus, das die Grosseltern erbaut hatten, quasi zum Abschuss freigegeben wurde. Dieses Haus als es gebaut wurde in den 20ziger Jahren lag damals am Stadtrand und es gibt noch rund 20 Zwei- oder Dreifamilienhäuser in der Gegend. Alles andere sind Wohnblocks und sozialer Wohnungsbau aus den späten 50zigern und 60zigern. In dem neuen Bebauungsplan ist jetzt verfügt, dass nur noch mehrgeschossige Wohnhäuser gebaut werden dürfen.

Was heisst das: Ein Eigentümer eines Zwei- oder Dreifamilienhauses aus den 20ziger Jahren kann diese Haus zwar renovieren und verkaufen, aber niemals abreissen und neu bauen. Dafür bekäme er keine Baugenehmigung mehr. Die Grundstücksgrösse sind fast alle so um die 400-500 m2, also ein Mehrfamilienhaus kann man darauf nicht errichten. Ein Nachbar, der ein grösseres Grundstück hatte so um die 1000 m2 wollte dort für seinen Sohn ein neues Haus errichten. Sie bekamen einfach keine Baugenehmigung und er verstand nicht warum. Ich war der Sache dann mal nachgegangen und bin auf diese neuen Bebauungspläne gestossen, der Nachbar inzwischen aber schon verstorben.

Also was will ich sagen: Trotz Eigentum können da Hindernisse im Weg stehen, die man gar nicht sieht und vor allem gar nicht damit rechnet, z.B als Erbe der in dem Haus aufgewachsen war und die veränderte Gesetzeslage gar nicht mit bekommen hat.

Noch ein Hammer wie ich finde: Immobilien sind keine Sicherheit mehr bei der Kreditvergabe Ich weiss jetzt nicht seit wann das gilt, aber als ich die Anstalt in 2010 verliess, war das mit Sicherheit noch nicht so. Da wo ich lebe ist es auch nicht so. Also was geht dort bei euch eigentlich ab, im ganz normalen Vertragsrecht?
Gruss

--
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Ostfriese @, Samstag, 20.01.2018, 12:52 vor 2289 Tagen @ NST 1652 Views

Hallo NST,

Noch ein Hammer wie ich finde:
Immobilien
sind keine Sicherheit mehr bei der Kreditvergabe
Ich weiss jetzt
nicht seit wann das gilt, aber als ich die Anstalt in 2010 verliess, war
das mit Sicherheit noch nicht so. Da wo ich lebe ist es auch nicht so. Also
was geht dort bei euch eigentlich ab, im ganz normalen Vertragsrecht?

vielleicht wird außerhalb des Forums zunehmend bewusst, dass 'Geld' keine Eigenschaft trägt, sondern, dass das 'Geld' eine vom System verliehene Eigenschaft ist. Es ist ja bekannt, dass die Schuldverhältnisse nicht durch sachliche, konkrete Leistungen erfüllt werden, sondern durch die bestehende Eigenschaft 'Geld', die die maximale Sicherheit für alle Untertanen und Unternehmungen im Wirtschafts- und Haftungsraum darstellt. Beide Eigenschaften – 'Geld' und 'Schuld' – sind vom Machtsystem essentiell abhängig, d.h. von der Vollstreckung in das beliehene Untereigentum. Die Eigenschaft 'Geld' hat wegen der zugrunde liegenden Besicherung (H/S: Abtretung von Anrechten am Eigentum) das stärkste Vertrauen, weil sie durch Gewalt verteidigt wird. Die von der EU vor längerer Zeit durchgesetzten Richtlinien, dass die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers durch Cash Flow über die gesamte Laufzeit des zukünftigen Kredites im Voraus geprüft und für positiv befunden werden muss, zeigt wohl den Wandel in ihren bisherigen Ausfassungen, die sie mangels Signifikanten noch nicht ausformulieren können. Gegenüber sachlichen Pfändern hat 'Geld' die höchste und schnellste Verfügbarkeit.

Deine Geschichte zeigt auch, dass der Obereigentümer immer mit und ohne 'passende' Argumente – z. B. Wohnungsmangel – in das Untereigentum der Untertanen eingreifen kann.

Gruss

Gruß zurück – Ostfriese

Oh, wir haben gar nicht weit weg von Dir gewohnt :-) Vor unserer Flucht aus München. (oT)

Sylvia @, Freitag, 19.01.2018, 09:09 vor 2290 Tagen @ n0by 2083 Views

- kein Text -

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