Neues von der Staatsmafia- 35 Euro Strafe für acht Minuten Sitzen in Bushaltestelle

nereus @, Freitag, 01.12.2017, 08:24 vor 2339 Tagen 3906 Views

35 Euro Bußgeld soll ein 85-jähriger Demenzkranker an die Stadt Düsseldorf bezahlen.
Sein Vergehen: Er hat sich für acht Minuten an der Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße am Hauptbahnhof ausgeruht.

Quelle: https://www.derwesten.de/region/rentner-85-will-sich-nur-kurz-an-bushaltestelle-ausruhe...

Aber er hatte keinen Fahrschein! Und das ist in Affistan strafwürdig! [[kotz]]

Das Amt schrieb: Sie benutzten die Anlage des ÖPNV an der vorgenannten Örtlichkeit nicht ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nutzten diese als Ruheplatz.

Ein Sprecherin erklärte gegenüber der Rheinischen Post, dass der Ordnungs- und Servicedienst des Öfteren die Haltestellenhäuschen am Bahnhof kontrolliere:
„Die Häuschen sollen den Kunden und Nutzern des Nahverkehrs zur Verfügung stehen.“

Für so ne Scheiße hat man in Deutschland Geld, aber für Grenzsicherung fehlen die Leute!

Eventuell sei den Kontrolleuren nicht klar gewesen, dass der Mann wirklich nur eine Pause brauchte: „Wenn der Mitarbeiter den Mann der Obdachlosen- oder Trinkerszene zugeordnet hat, dann ließe sich das Schreiben wohl so erklären.“

Nein, ihr Spacken vom ÖPNV, so ist eben nicht.

Ein Freund des 85-jährigen Rentners postete einen Scan des Bußgeldbescheids auf Facebook ..
Der Freund des Rentners sagte der Zeitung, dass der 85-Jährige jeden Tag seinen Hund in der Gegend um den Hauptbahnhof spazieren führe.
Oft setze er sich dann kurz auf die Bank an der Haltestelle Friedrich-Ebert-Straße, um sich kurz auszuruhen. So auch am 14. November – an jenem Tag sprach ihn jedoch der Ordnungs- und Servicedienst der Stadt an und verteilte ein Knöllchen. Von 11.40 Uhr bis 11.48 Uhr soll der Rentner auf der Bank gesessen haben, wie dem Schreiben des Ordnungsamts zu entnehmen ist.

Quelle: http://www.focus.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-rentner-sitzt-an-bushaltestelle-st...

Bezahlen muss der 85-Jährige sein Knöllchen nicht, so die Sprecherin weiter. Selbstverständlich könne er Widerspruch einreichen, die Sache sei dann erledigt: „Das muss nichts Großes sein. Wenn der Mann einfach eine Pause benötigte, dann war das selbstverständlich in Ordnung.“

Für diese mafiöse Willkur will das Amt auch noch einen Widerspruch haben, anstatt sich in Grund und Boden zu schämen!
Der Dienstweg hat einfach Priorität! [[motz]]

mfG
nereus

Alles nur Einzelfälle...

Loki, Freitag, 01.12.2017, 09:28 vor 2339 Tagen @ nereus 2910 Views

Moinmoin,

das sind leider bedauerliche Einzelfälle, siehe auch diesen Fall:
2000€ Strafe für Pfandflaschensammlerin (Rentnerin)

Noch besser können es aber die Österreicher:
3000€ Strafe für Nachbarschaftshilfe
Auszug:

Um sicherzugehen, empfiehlt der Sprecher, sich bei der Bauarbeiter- und Urlaubsabfertigungskasse (BUAK) zu melden,
sollte man Freunden oder Bekannten beim Möbelschleppen helfen wollen.

Also wenn sich da jetzt nicht die Österreicher zu Hunderten und Tausenden bei der BUAK melden, weil sie einem Freund oder einer alten Nachbarin helfen wollen, ein Möbel zu tragen oder eine Glühbirne für sie zu wechseln, haben sie eine großartige Chance verpasst, ihr absurdes System ad Absurdum zu führen...

Deutschland ist auf dem Weg Richtung Abgrund!

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Freitag, 01.12.2017, 10:39 vor 2339 Tagen @ nereus 2897 Views

Dieses Land mit seinen Politikern und deren Knechten ist auf dem direkten Weg in den Abgrund! Ich frage mich, was für ein Sorte Mensch man sein muss, um so etwas zu tun? Was waren das für Typen vom Ordnungsamt, die mit der Stoppuhr einen Rentner an einer Bushaltestelle überwachen, um ihm im Anschluss ein Bußgeld verpassen zu können? Was ist das für eine Behördenleiter, der solchen Mitarbeitern nicht mal kräftig in den Allerwertesten tritt?

Wie sehen die sich eigentlich selbst, wenn sie morgens in den Spiegel blicken? [[sauer]]

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Jedes System findet immer willfährige Schergen, Folterknechte und Scharfrichter!

Langmut @, Freitag, 01.12.2017, 12:28 vor 2339 Tagen @ Otto Lidenbrock 2325 Views

Hallo in die Runde,

selbst die miesesten Jobs werden ausgeführt, wenn man dafür eine Belobigung, einen Arbeitslohn oder nur eine gesellschaftliche Anerkennung erhält.

Es fängt mit Denunziantentum an (Asoziale Netzwerke), führt über freiwillige, ehrenamtliche Flüchtlingshilfe und endet bei höchst vorteilhafter Parteizugehörigkeit mit Eichenlaub und Schwertern.

Leider nichts Neues unter der Sonne

Gruß
Langmut

--
Ich bin recht und das ist auch gut so.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen. (Diogenes von Sinope)

Strafanzeige gegen den Kontrolleur, wenn er erkannt hat oder hätte erkennen können, dass der Betroffene demenzkrank ist

Mephistopheles, Freitag, 01.12.2017, 15:38 vor 2339 Tagen @ nereus 2227 Views

Das darf er nämlich nicht. Wenn irgendein öffentlich Bediensteter eine hilflose Person antrifft, dann hat er ihr Hilfe zu leisten oder zumindest Hilfe anzubieten, statt die Dienstvorschriften durchzusetzen. Die Hilfeleistung hat nämlich Vorrang.

Es wird natürlich Schwierigkeiten bereiten, dem Kontrolleur das nachzuweisen, auf jeden Fall bekommt er aber durch ein Strafverfahren dermaßen Ärger, dass er es sich beim nächsten Mal gründlich überlegen wird.

Ich würde die Strafanzeige gleich mit einer Nachfrage an die vorgesetzte Dienststelle verbinden, wie sie denn ihre Mitarbeiter daraufhin geschult hat, wie mit hilflosen Personen umzugehen sei.


Gruß Mephistopheles

Genau so ist es: Anzeigen!

Reffke @, Freitag, 01.12.2017, 15:49 vor 2339 Tagen @ Mephistopheles 2235 Views

Hallo Mephistopheles und allerseits,

Hier der Grund:
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c)
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Fassung aufgrund des Zweiundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften vom 23.05.2017 (BGBl. I S. 1226), in Kraft getreten am 30.05.2017

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html

Also ein guter Anwalt sollte das mal durchziehn! [[top]]

Herr Steinhöfel, übernehmen Sie, bitte!

MfG, Reffke

--
Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
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==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

Wird Zeit für das große Laternenfest (ohne weiteren Text) (oT)

Socke ⌂ @, Freitag, 01.12.2017, 20:56 vor 2339 Tagen @ nereus 1681 Views

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