Fünfzig Euro für vier Blatt Papier

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Sonntag, 05.11.2017, 15:08 vor 2365 Tagen 4610 Views

Vor kurzem flatterte mir mein Einkommensteuerbescheid 2016 ins Haus, aber nur unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erginge, wie mir das Finanzamt lapidar mitteilte. Es bestand nämlich noch eine Rückfrage bezüglich meiner Angaben über die Einkünfte aus landwirtschaftlichem Betrieb. Konkret ging es um verpachtete Ländereien, über die der Staat von mir ein Grund- und Bodenverzeichnis verlangt. Es genügt dem Finanzamt nicht, Flur, Flurstück, Lage, Nutzungsart und Flächengröße zu kennen, sondern es mussten zusätzlich Angaben über Ertragsmesszahl, Ausgangswert, Bewertung, Buchwert, Zu- bzw. Abgangsdatum her, von denen ich bis dato noch nie etwas gehört hatte und die ich dementsprechend auch nicht mitteilen konnte. [[hae]]

Sei´s drum, ich konnte zumindest in Erfahrung bringen, dass man die Ertragsmesszahl beim zuständigen Katasteramt bekommen würde. Nachdem ich dort angerufen hatte, steckte schon wenige Tage später ein DIN A4 Umschlag mit insgesamt fünf Blatt Papier in meinem Briefkasten - für eine Behörde eine ordentliche Leistung, wie ich fand. Eins von den fünf Blättern war die Rechnung für die anderen vier Blätter und belief sich auf knapp fünfzig Euro. [[sauer]]

Wow, vier Blatt Papier für fünfzig Euro! Wieviel würden diese vier Blatt Papier wohl kosten, wenn diese sich Katasteramt nennende Behörde komplett privat bewirtschaftet würde - vielleicht fünfhundert Euro?

Und ich hatte immer gedacht, die staatliche Verwaltung würde von meinen Steuergeldern bezahlt. [[smile]]

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Privatvermögen

Rotti @, Pampa, Sonntag, 05.11.2017, 16:35 vor 2365 Tagen @ Otto Lidenbrock 3310 Views

Servus Otto Lidenbrock!

Das klingt schon etwas seltsam. Kann es sein, dass der landwirtschaftliche Betrieb erst kürzlich dein Eigentum wurde? Denn das hört sich eher danach an, dass hier eventuell stille Reserven aufgedeckt werden sollen. Normalerweise "ruht" ein verpachteter landwirtschaftlicher Betrieb nur.

M.f.G.
Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

Keine offizielle Betriebsaufgabe erfolgt

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Sonntag, 05.11.2017, 20:14 vor 2365 Tagen @ Rotti 2332 Views

Servus Rotti,

nein, die landwirtschaftlichen Flächen sind schon seit längerer Zeit in meinem Besitz und schon seit Urzeiten verpachtet. Ich hatte die Pachteinnahmen immer unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" angegeben und nie hatte sich das Finanzamt daran gestört. Jetzt plötzlich erzählt man mir, dass vor dem Finanzamt niemals eine offizielle Betriebsaufgabe des Hofes erklärt worden wäre und es sich deshalb nach wie vor um landwirtschaftliches Betriebsvermögen handele.

Wenn ich jetzt offiziell diese Betriebsaufgabe erklären würde, müssten die Flächen in mein Privatvermögen "überführt" werden, was vermutlich schmerzhafte Steuern nach sich ziehen würde.

Beste Grüße

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Entweder Abteilungswechsel oder ernsteres

Dieter, Sonntag, 05.11.2017, 20:36 vor 2365 Tagen @ Otto Lidenbrock 2325 Views

Servus Rotti,

nein, die landwirtschaftlichen Flächen sind schon seit längerer Zeit in
meinem Besitz und schon seit Urzeiten verpachtet. Ich hatte die
Pachteinnahmen immer unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung"
angegeben und nie hatte sich das Finanzamt daran gestört. Jetzt plötzlich
erzählt man mir, dass vor dem Finanzamt niemals eine offizielle
Betriebsaufgabe des Hofes erklärt worden wäre und es sich deshalb nach
wie vor um landwirtschaftliches Betriebsvermögen handele.

Wenn ich jetzt offiziell diese Betriebsaufgabe erklären würde, müssten
die Flächen in mein Privatvermögen "überführt" werden, was vermutlich
schmerzhafte Steuern nach sich ziehen würde.

Hallo Otto L.

Hoffentlich sind die Steuerbescheide zuvor endgültig. Natürlich heißt es, daß ohne erklärte Betriebsaufgabe die Landwirtschaft als fortgeführt gilt.
Vielleicht betrachtet aber das Finanzamt Deine Angabe bei den Steuererklärungen (Einkünfte aus V+V) als Erklärung zur Betriebsaufgabe. Sollte dies der Fall sein, so sollte die AO darüber Auskunft geben, was sie noch dürfen.
Wenn alles harmlos ist, dann gehe ich davon aus, daß aufgrund der Landwirtschaft jetzt eine andere Abteilung für Deine Steuern zuständig ist und die die ein wenig Basiswissen erfragen.

Gruß Dieter

Glaube an die Pachteinnahmen

Rotti @, Pampa, Sonntag, 05.11.2017, 20:51 vor 2365 Tagen @ Otto Lidenbrock 2229 Views

Servus Rotti,

nein, die landwirtschaftlichen Flächen sind schon seit längerer Zeit in
meinem Besitz und schon seit Urzeiten verpachtet. Ich hatte die
Pachteinnahmen immer unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung"
angegeben und nie hatte sich das Finanzamt daran gestört. Jetzt plötzlich
erzählt man mir, dass vor dem Finanzamt niemals eine offizielle
Betriebsaufgabe des Hofes erklärt worden wäre und es sich deshalb nach
wie vor um landwirtschaftliches Betriebsvermögen handele.

Wenn ich jetzt offiziell diese Betriebsaufgabe erklären würde, müssten
die Flächen in mein Privatvermögen "überführt" werden, was vermutlich
schmerzhafte Steuern nach sich ziehen würde.

Beste Grüße

Dann ist das komisch, vielleicht solltest Du beim BV nachfragen, oder beim Amt für Landwirtschaft und Ernährung. Eine Erklärung währe noch, das FA glaubt dir deine Pachteinnahmen nicht und hält sie für zu niedrig.
Momentan ist auf dem Pachtmarkt die Hölle los. Bei mir in der Gegend werden, ohne mit der Wimper zu zucken 900-1000 Euro pro ha Ackerland gezahlt. [[hüpf]]

Ansonsten gilt, Auskünfte beim Katasteramt sind eben nicht billig. [[sauer]]

M.f.G.
Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

Pro Jahr oder pro Monat?

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Montag, 06.11.2017, 08:53 vor 2364 Tagen @ Rotti 1614 Views

Dann ist das komisch, vielleicht solltest Du beim BV nachfragen, oder beim
Amt für Landwirtschaft und Ernährung. Eine Erklärung währe noch, das FA
glaubt dir deine Pachteinnahmen nicht und hält sie für zu niedrig.
Momentan ist auf dem Pachtmarkt die Hölle los. Bei mir in der Gegend
werden, ohne mit der Wimper zu zucken 900-1000 Euro pro ha Ackerland
gezahlt. [[hüpf]]

Ich hoffe pro Jahr und nicht pro Monat, sonst würde ich meine Flächen nämlich verschenken! [[zwinker]]

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Du verschenkst nichts

Rotti @, Pampa, Montag, 06.11.2017, 09:46 vor 2364 Tagen @ Otto Lidenbrock 1570 Views

Dann ist das komisch, vielleicht solltest Du beim BV nachfragen, oder

beim

Amt für Landwirtschaft und Ernährung. Eine Erklärung währe noch, das

FA

glaubt dir deine Pachteinnahmen nicht und hält sie für zu niedrig.
Momentan ist auf dem Pachtmarkt die Hölle los. Bei mir in der Gegend
werden, ohne mit der Wimper zu zucken 900-1000 Euro pro ha Ackerland
gezahlt. [[hüpf]]


Ich hoffe pro Jahr und nicht pro Monat, sonst würde ich meine Flächen
nämlich verschenken! [[zwinker]]

Servus Otto Lidenbrock!

Pro Jahr ist gemeint................ [[zwinker]]
Und immer darauf achten, dass der Ackerstatus erhalten bleibt.

M.f.G.
Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

Wie erhalte ich den Ackerstatus?

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Montag, 06.11.2017, 09:55 vor 2364 Tagen @ Rotti 1685 Views

Pro Jahr ist gemeint................ [[zwinker]]
Und immer darauf achten, dass der Ackerstatus erhalten bleibt.

Servus Rotti,

dann bin ich erstmal beruhigt, so viel bekomme ich bei uns nämlich bei weitem nicht. Wie erhalte ich denn aktiv den Ackerstatus, ich baue ja selbst nichts an und habe auch keinen Einfluss darauf, oder doch? Kann man Grünland auch den Status Ackerland verschaffen?

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William Keith Chesterton

Erhalten

Rotti @, Pampa, Montag, 06.11.2017, 10:03 vor 2364 Tagen @ Otto Lidenbrock 1631 Views

Servus Otto Lidenbrock!

Dafür ist dein Pächter zuständig. Er wird einen Mehrfachantrag stellen. Wenn er auf der Ackerfläche mehr als 4 Jahre hintereinander, ohne Unterbrechung, Gras anbaut, wird diese automatisch zu Dauergrünland mit der Codierung 451. Dann ist der Drops gelutscht. Monetär währe das ein großer Wertverlust deiner Fläche. Du kannst das zwar zivilrechtlich einklagen, aber auf Hoher See und vor Gericht.......... [[zwinker]]
Am besten ist es, wenn das im Pachtvertrag steht. Es gibt da Einheitspachtverträge beim Bauernverband, die das alles berücksichtigen.

M.f.G.
Rotti

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Ich esse und trinke, also bin ich.

Es wird Zeit

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Montag, 06.11.2017, 12:56 vor 2364 Tagen @ Rotti 1511 Views

Hallo Rotti,

vielen Dank für die Information. Ehrlich gesagt habe ich absolut keine Ahnung, was mein Pächter auf meinem Land macht. Ich komme nicht aus der Landwirtschaft und habe von solchen Dingen absolut keine Ahnung. Die Flächen werden seit Generationen vererbt und sind dauerhaft verpachtet, da hat sich unsereins noch nie Gedanken drüber gemacht. Ich denke, es wird Zeit...

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William Keith Chesterton

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