Nordamerikaner sind am Zürcher Unispital unerwünscht

Zürichsee, Sonntag, 22.10.2017, 15:06 vor 2381 Tagen 4346 Views

Geht es um planbare Operationen, sind Nordamerikaner am
Zürcher Universitätsspital nicht willkommen – aus Angst
vor Schadenersatzforderungen.

Zum Artikel: Nordamerikaner unerwünscht

Notfallmässig sind alle willkommen

Trotzdem lehnt das USZ Patienten aus Nordamerika ab: «Patienten,
welche die US- oder kanadische Staatsangehörigkeit besitzen,
aber keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, werden für elektive
ambulante oder stationäre Behandlungen nicht aufgenommen».


LG Zürichsee

verständlich

Wiener Ninja @, Wien, Sonntag, 22.10.2017, 18:33 vor 2381 Tagen @ Zürichsee 2629 Views

Geht es um planbare Operationen, sind Nordamerikaner am
Zürcher Universitätsspital nicht willkommen – aus Angst
vor Schadenersatzforderungen.

Ist total verständlich, wenn man weiß wie klagswütig die US-Amerikaner sind. Amerikanische Ärzte und Spitäler haben daher extrem hohe Versicherungen abzuschliessen. Die Anwaltsindustrie ist mächtig, unterstützt von Gesetzen, die "amerikafreundlich" sind. Bei einem Streitfall sich da zu behaupten, kann aufgrund der Prozeßkosten existenzbedrohend sein.

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Wenn immer die Klügeren nachgeben, wird das passieren, was die Dummen wollen

Vollstreckbarkeit von US-Urteilen in der Schweiz?

CalBaer @, Sonntag, 22.10.2017, 21:33 vor 2380 Tagen @ Zürichsee 2222 Views

Jeder mit Wohnsitz in den USA (was nicht nur Staatsbuerger, sondern auch Einwanderer einschliesst) kann vor US-Gerichten klagen. Nur wie sind Urteile vor US-Gerichten in der Schweiz vollstreckbar?

Man kann sich auch absichern mit Gerichtsstandsvereinbahrungen. Oder man versichert sich selbst gegen solche Klagen. Kostet natuerlich viel Geld, aber das wird man sowieso auf die Behandlungskosten aufschlagen.

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Dies hat mit der Extraterritorialität des amerikanischen Rechts zu tun.

DerSuchende @, Sonntag, 22.10.2017, 22:26 vor 2380 Tagen @ CalBaer 2162 Views

https://www.nzz.ch/meinung/debatte/extraterritorialitaet-des-amerikanischen-rechts-1.18...

Ich denke, sobald ein Land bilaterale Beziehungen mit Amerika unterhält, wird im Gegenzug für US-Bürger amerikanisches Recht im jeweiligen Ausland gültig.

Stellen wir uns einen konkreten Fall von einem US - Patienten, der in der Schweiz behandelt wird vor, bei dem es zu einem Behandlungsfehler durch einen Arzt kommt. Im amerikanischen Recht muss der Arzt beweisen, dass er keinen Fehler durch seine Behandlung begangen hat, d. h. er muss dies Anhand seiner Dokumentation nachweisen können. Sobald er dies nicht kann, kann ihm die Schuld des Behandlungsfehlers gegeben werden, egal wie real oder unreal die Anklagepunkte sind. Dies gilt z.B. auch für nicht medizinisch geschultes Personal, welches im Notfall erste Hilfe leistet. Hier gilt dies ebenfalls. Der Laie muss sein richtiges Handeln im Notfall beweisen, um nicht ggf. die Mitschuld, Schuld an späteren Behinderungen oder dem Tod des Patienten zu bekommen. Dies führt in Amerika dazu, dass viele Passanten im Notfall keine erste Hilfe leisten, weil sie der Gefahr ausgesetzt sind für eventuelle Schäden haftbar gemacht zu werden. In der Schweiz oder auch in Deutschland verhält es sich gegensätzlich. Hier muss der Patient dem Arzt seinen Behandlungsfehler nachweisen, womit eine Klage wohl überlegt und begründet werden muss.

Sollte nun im fiktiven Fall der amerikanische Patient falsch behandelt worden sein, wird eine Klage vor einem amerikanischen Gericht eingereicht werden. Die zu Schadensersatz verklagte Seite, kann an dem Prozess teilnehmen und in die USA einreisen, womit sie sich in die Hände der amerikanischen Justiz gibt, oder sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Erfolgt eine Verurteilung der beklagten Seite, kommt es zu den in den USA üblichen hohen Schadenersatzforderungen oder eventuell auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung, die zu einer Gefängnisstrafe führen kann. Die beklagte Person muss die Strafe antreten, wenn sie sich in den USA aufhält oder wird zu einem späteren Zeitpunkt festgenommen, wenn sie in die USA einreist oder amerikanisches Territorium im Ausland z.B. ein Kreuzfahrtschiff betritt.

Dies dürften die eigentlichen Gründe sein, warum amerikanische Patienten nicht gerne im Ausland behandelt werden. Die Ärzte behandeln nicht nach den Gesetzten in ihrem Aufenthaltsland, sondern nach den Gesetzen im Ausland. Meines Wissens haben die USA als einziges Land weltweit dieses -wenn man so will- Privileg.

Mit besten Grüssen ins Forum
DerSuchende

--
Wer suchet, der findet. Dadurch erschaffen wir uns unsere eigene Welt!

Das stimmt zum Glück nicht mehr so ganz.

Griba @, Dunkeldeutschland, Sonntag, 22.10.2017, 23:25 vor 2380 Tagen @ DerSuchende 1972 Views

Im amerikanischen Recht muss der Arzt beweisen, dass er
keinen Fehler durch seine Behandlung begangen hat, d. h. er muss dies
Anhand seiner Dokumentation nachweisen können. Sobald er dies nicht kann,
kann ihm die Schuld des Behandlungsfehlers gegeben werden, egal wie real
oder unreal die Anklagepunkte sind. Dies gilt z.B. auch für nicht
medizinisch geschultes Personal, welches im Notfall erste Hilfe leistet.
Hier gilt dies ebenfalls. Der Laie muss sein richtiges Handeln im Notfall
beweisen, um nicht ggf. die Mitschuld, Schuld an späteren Behinderungen
oder dem Tod des Patienten zu bekommen. Dies führt in Amerika dazu, dass
viele Passanten im Notfall keine erste Hilfe leisten, weil sie der Gefahr
ausgesetzt sind für eventuelle Schäden haftbar gemacht zu werden.

Für die Notfallbehandlung (oder besser: Erste Hilfe) gilt seit mehreren Jahren im Verfügungsbereich der VSA (also weltweit [[zwinker]]) das Good Samaritans Law
Das soll auch so funktionieren - im Zweifel ist es aber besser, unerkannt zu bleiben, denn selbst die Entgegennahme einer kleinen Belohnung würde einen Behandlungsvertrag mit allen Konsequenzen begründen. [[top]]

--
Beste Grüße

GRIBA

Good Samaritan Law

SevenSamurai @, Sonntag, 22.10.2017, 23:53 vor 2380 Tagen @ Griba 1841 Views

Für die Notfallbehandlung (oder besser: Erste Hilfe) gilt seit mehreren
Jahren im Verfügungsbereich der VSA (also weltweit [[zwinker]]) das
Good Samaritans
Law

Das soll auch so funktionieren - im Zweifel ist es aber besser, unerkannt
zu bleiben, denn selbst die Entgegennahme einer kleinen Belohnung würde
einen Behandlungsvertrag mit allen Konsequenzen begründen. [[top]]

Bedeutet das

"A person is not obligated by law to do first aid in most states, not unless it's part of a job description."

dass es völlig ausreichend ist, einen Arzt oder Notarzt anzurufen und ansonsten nichts zu tun?

Bekäme man in Deutschland nicht Ärger, wenn man so vorgeht?

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Als Deutscher hast du auf jeden Fall die A-Karte ;)

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 23.10.2017, 13:14 vor 2380 Tagen @ SevenSamurai 1721 Views


Bedeutet das

"A person is not obligated by law to do first aid in most states, not
unless it's part of a job description."

dass es völlig ausreichend ist, einen Arzt oder Notarzt anzurufen und
ansonsten nichts zu tun?

Bekäme man in Deutschland nicht Ärger, wenn man so vorgeht?

Eine Pflicht zur Nothilfe ist in den VSA wohl nicht generell gegeben, da kenne ich mich aber nicht aus.

--
Beste Grüße

GRIBA

US-Territorium ist ein dehnbarer Begriff

Kosh @, Montag, 23.10.2017, 13:13 vor 2380 Tagen @ DerSuchende 1586 Views

- … wenn sie in die USA einreist oder amerikanisches Territorium im Ausland z.B. ein Kreuzfahrtschiff betritt.

Oktober 2013, aus http://www.swissinfo.ch/ger/fall-raoul-weil_schweizer-banker-verhaftet--nur-spitze-des-...
- Die Verhaftung des einstigen Chefs des UBS-Vermögensverwaltungsgeschäfts Raoul Weil in Italien vom Wochenende macht klar, dass es kein Verstecken gibt vor der US-Justiz.

US-Territorium ist ein dehnbarer Begriff und Schweizer Behörden sind komplementär auf einem Auge blind.

Die Reaktion der Schweizer Spitäler geht im Prinzip 1:1 auf die Botschaft des US-Justizministeriums ein. Trump braucht sich demnach keine Sorgen zu machen, dass US-Bürger ihre gesundheitlichen Defizite ins Ausland exportieren könnten.

Einerseits bewahren Schweizer Spitäler die Urlaubsfreiheiten der Angestellten. Andererseits dürfte es hauptsächlich um höhere Angestellte wie Ärzte und Professoren gehen: Will man die Karrieren der Spezialisten - auf die man wie jedes Spital existentiell angewiesen ist - nicht gefährden, muss man ihnen den Zugang zu Fachkongressen im Ausland erhalten, z.B. in Italien, oder Schweden, das auch nicht bekannt ist für seinen Widerstand gegen US-Behörden und das Gehampel um Assange in GB spricht ebenfalls US-territoriale Bände. Spanien hat neulich gerade mal gegenüber der Türkei dicht gemacht.

Wenn sich jemand über Erdowahns Interpolitis wundert, der nutzt den US-Spiess ganz einfach zu seinen Gunsten. Ich gehe auch davon aus, dass Peking in ein paar Jahren Washington die Leviten liest, gerade weil man dem Westen auf gleicher Augenhöhe begegnen muss, wie Putin das mit eigenen Worten wunderbar formulierte, vgl. -> http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=446153

Wie man in den Wald ruft, so hallt es zurück: Liebe US-Bürger, wir würden euch sehr gerne behandeln, aber wir wollen uns aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht ins Knie schiessen - danke für Ihr Verständnis.

Die Amis auf Kurs
Grüsse
kosh

--
PS: Man tut was man kann und man kann was man tut.

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