Ein EU-Bundesstaat verstößt gegen das Grundgesetz

Falkenauge @, Donnerstag, 12.10.2017, 09:27 vor 2389 Tagen 2992 Views

Ein EU-Bundesstaat ist für Deutschland nach dem Grundgesetz nicht möglich !!!

Daran muss angesichts der neuen Zentralisierungsvorstöße von Macron und der grundsätzlichen Zustimmung Merkels dringend erinnert werden.

Im Lissabon-Urteil vom 30.6.2009 hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt:

"Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten."

Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre also eine neue Verfassung notwendig, die durch eine freie Entscheidung des deutschen Volkes selbst zustande kommen müsste, in dem es ausdrücklich auf seine völkerrechtliche Souveränität verzichtet.

Gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag, das im Bundestag unter künstlich erzeugtem Zeitdruck durchgepeitscht worden war, hatte u. a. der Münchener Abgeordnete Dr. Peter Gauweiler Verfassungsbeschwerde erhoben. Er machte im Kern geltend, das Gesetz sei verfassungswidrig, weil der Lissabon-Vertrag Prinzipien des Grundgesetzes praktisch beseitige, die nach Art. 79 Abs. 3 GG von Bundestag und Bundesrat nicht angetastet werden dürfen:
- die völkerrechtliche Souveränität Deutschlands
- das Demokratieprinzip.

Das Bundesverfassungsgericht erkannte wesentliche Punkte dieser Rüge als begründet an und sah sich vor die Frage gestellt:
- entweder die Verfassungswidrigkeit auszusprechen,
- oder den Vertrag aus der Perspektive des Grundgesetzes einer so engen Interpretation zu unterwerfen, dass es ihn dadurch gerade noch als verfassungskonform ansehen konnte.

Das Gericht wählte den zweiten Weg. Es schuf in seinem Urteil vom 30. Juni 20091 praktisch eine auf Deutschland und das Grundgesetz zugeschnittene Vertrags-Version, einen „Vertrag von Karlsruhe“ sozusagen. Das ist zu wenig bekannt und muss angesichts der weiteren Zentralisierungsbemühungen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gehoben werden.

„Es hat an vielen Stellen zu jedem Vertragspassus – das zieht sich durch das ganze Urteil“, wie Dr. Gauweiler am 1.7. 2009 im Bundestag hervorhob, „einschränkende Interpretationen vorgenommen und Auslegungsmöglichkeiten, die der Wortlaut zulässt und die mit dem Grundgesetz unvereinbar wären, ausgeschlossen.“

Der Lissabon-Vertrag ist also nur nach Maßgabe dieser einschränkenden Interpretations-Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 mit dem Grundgesetz vereinbar.

Es ist daher sehr wichtig, diese Vorgaben des Gerichts in den wesentlichen Punkten zu kennen.
Siehe: Ein EU-Bundesstaat ist für Deutschland nach dem Grundgesetz nicht möglich

Who cares?

Tempranillo @, Donnerstag, 12.10.2017, 10:15 vor 2389 Tagen @ Falkenauge 2049 Views

Guten Morgen, Falkenauge,

Ein EU-Bundesstaat ist für Deutschland nach dem Grundgesetz nicht
möglich !!!

Who cares?

Seien wir bitte realistisch: Es gibt nicht die geringste Möglichkeit, diesen Rechtsbruch zu verhindern, so wenig wie das beim Euro, Bailout, Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Merkels Grenzöffnung der Fall gewesen ist.

Tempranillo

--
*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).

Keine Resignation

Falkenauge @, Donnerstag, 12.10.2017, 10:35 vor 2389 Tagen @ Tempranillo 2334 Views

Guten Morgen, Falkenauge,

Ein EU-Bundesstaat ist für Deutschland nach dem Grundgesetz nicht
möglich !!!


Who cares?

Seien wir bitte realistisch: Es gibt nicht die geringste Möglichkeit,
diesen Rechtsbruch zu verhindern, so wenig wie das beim Euro, Bailout,
Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Merkels Grenzöffnung der Fall
gewesen ist.

Tempranillo

Hallo Tempranillo,

ja, das sieht nach allen Erfahrungen so aus.
Aber ich erlaube mir nicht, deswegen in Resignation zu verfallen.

Gedanken und geistige Haltung von Menschen bilden eine Kraft,
die man nicht unterschätrzen sollte.

Feiger Gedanken
Bängliches Schwanken,
Weibisches Zagen,
Ängstliches Klagen
Wendet kein Elend,
Macht dich nicht frei.

Allen Gewalten
Zum Trutz sich erhalten,
Nimmer sich beugen,
Kräftig sich zeigen,
Rufet die Arme
Der Götter herbei!

(Goethe)

Welche Wohltat, das zu lesen!

Tempranillo @, Donnerstag, 12.10.2017, 11:12 vor 2389 Tagen @ Falkenauge 2016 Views

Hallo Falkenauge,

so einen schönen Beitrag habe ich schon länger nicht mehr gelesen:

ja, das sieht nach allen Erfahrungen so aus.
Aber ich erlaube mir nicht, deswegen in Resignation zu verfallen.

Gedanken und geistige Haltung von Menschen bilden eine Kraft,
die man nicht unterschätrzen sollte.

Feiger Gedanken
Bängliches Schwanken,
Weibisches Zagen,
Ängstliches Klagen
Wendet kein Elend,
Macht dich nicht frei.

Allen Gewalten
Zum Trutz sich erhalten,
Nimmer sich beugen,
Kräftig sich zeigen,
Rufet die Arme
Der Götter herbei!

(Goethe)

Besten Dank für das Gedicht. Du weißt doch, wie sehr mir daran gelegen ist, Europas Kulturgeschichte als gigantischen Fundus zu betrachten, aus dem wir so viele interessante Anregungen für die Bewältigung der aktuellen Probleme beziehen könnten.

Tempranillo

--
*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).

Völlig richtig. Ein Gesetz bedeutet was immer die Obrigkeit bestimmt, daß es bedeutet. (oT)

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Donnerstag, 12.10.2017, 10:39 vor 2389 Tagen @ Tempranillo 1588 Views

- kein Text -

--
Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari

Das passende Zitat:

YooBee, Donnerstag, 12.10.2017, 14:22 vor 2389 Tagen @ Julius Corrino 1582 Views

„Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn
schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung
der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit
zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit
dafür übernimmt;
aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes
an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen
und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil
über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen.“

Gustav Adolf Rochus von Rochow (1792-1847)
Preußischer Innen- und Staatsminister

[[freude]]

Seid ihr sicher? GG hat kein Geltungsbereich

aman13 @, Donnerstag, 12.10.2017, 12:42 vor 2389 Tagen @ Tempranillo 1869 Views

ist somit zum aktuellen Zeitpunkt eh nichtig.

Gibt es derzeit überhaupt eine Gültigkeit des Grundgesetzes?
Hat es nicht selbst formal seine Gültigkei verloren?
Inhaltlich nimmt es eh niemand ernst.

Aber mWn ist es sogar formal erloschen, da der Bezug zum Geltungsbereich gelöscht ist. Daher kann auch die Bundesrepublik keine Hoheitsrechte haben, daher ist die Bundesrepublik ein Musterbeispiel, wie die Elite die EU umbauen will. Es ist quasi eine Sahnetorte.

https://youtu.be/W7-ukPJFB8I

Guten Morgen, Falkenauge,

Ein EU-Bundesstaat ist für Deutschland nach dem Grundgesetz nicht
möglich !!!


Who cares?

Seien wir bitte realistisch: Es gibt nicht die geringste Möglichkeit,
diesen Rechtsbruch zu verhindern, so wenig wie das beim Euro, Bailout,
Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Merkels Grenzöffnung der Fall
gewesen ist.

Tempranillo

Werbung