Der Widerstand gegen Albrecht Glaser als Bundestagsvize

Falkenauge @, Freitag, 06.10.2017, 21:24 vor 2404 Tagen 1712 Views

Im Bundestag wollen die Fraktionsspitzen von SPD, FDP, Grüne, Linkspartei und inzwischen auch von der CDU die Wahl des AfD-Kandidaten Albrecht Glaser zum Bundestagsvizepräsidenten verhindern, weil er gesagt habe:

»Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und diese nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen.«

Wer so die Religionsfreiheit infrage stelle, habe sich disqualifiziert.

Hier handelt es sich vordergründig nicht nur um die übliche Hetze gegen die AfD. Das ist ein für die Zukunft existenziell wichtiger Punkt.
Die AfD und Herr Glaser wollen gerade die Religionsfreiheit schützen, die der Islam beseitigen will.

Zur Religionsausübung gehört für den Islam die Gestaltung des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens nach dem göttlichen Recht der Scharia, das eindeutig gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Politischer Gestaltungs- Anspruch gehört aber nicht mehr zur Religionsausübung, mag sie auch religiös begründet werden. Und den alleinigen Wahrheits- und Geltungsanspruch, der jeder Religion innewohnt, beansprucht der Islam nicht in der freien geistigen Auseinandersetzung, sondern durch irdisches Recht und weltliche Macht durchzusetzen. Er wendet sich gerade gegen die Religionsfreiheit, der er seine Wirkungsmöglichkeit in Deutschland verdankt.
Man kann Herrn Glaser allenfalls vorwerfen, diese Unterscheidung nicht klar genug formuliert zu haben.

Ohne verpflichtende Säkularisierung ist der Islam keine des Grundrechtsschutzes fähige Religion.
Zur Vertriefung des Themas

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