Neuerungen im deutschen Bußgeldkatalog

helmut-1 @, Siebenbürgen, Samstag, 23.09.2017, 20:57 vor 2409 Tagen 2121 Views

Am vergangenen Freitag, den 22.9.2017, wurden die vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen der StVO im Bundesrat abgesegnet. Nun ist es nur mehr eine technische Frage, wielange es durch die anstehende Wahl nun dauert, bis man es im Bundesgesetzblatt nachlesen kann und es damit rechtliche Gültigkeit erhält. Aber es ist nur mehr eine Formsache, - durchgegangen ist es.

http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/plenum-kompakt-node.html

1) Mobiltelefonieren am Steuer wird richtig teuer:

Früher warens 60 €, jetzt wurde es auf einen Mindestbetrag von 100 € heraufgesetzt, das sich aber noch erhöhen kann.

- wenn man jemanden dadurch gefährdet (150 € + 1 Monat Fahrverbot)

- wenn man dadurch einen Unfall verursacht (200 € + 2 Monate Fahrverbot)

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.novelle-im-bundesratm-handy-am-steuer-wird...

2) Mobiltelefonieren beim Radfahren wird teurer:

Früher kostete es 25 €, nun kostet es 55 €.

3) Blockieren von Rettungsgassen wird teurer:

Was früher mit 20 € Verwarnungsgeld abgetan war, kostet neuerdings mindestens 200 € Bußgeld. Wenn man nicht gleich den Einsatzkräften Platz macht, kostet es 240 € + 1 Monat Fahrverbot, was sich im Falle einer Sachbeschädigung (wenn man z.B. mit dem Einsatzwagen schuldhaft kollidiert) bis auf 320 € + 1 Monat Fahrverbot erhöhen kann.

https://www.abendblatt.de/politik/article211973671/Behinderung-von-Rettungsgassen-soll-...

4) Teilnehmen an illegalen Autorennen - Gefängnisstrafen:

Früher wurde es mit 400 € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot abgetan, nun ist es eine Straftat, die mit bis zu 2 Jahren Haft geahndet wird. Das kann im Falle von Personenschäden bis zu 10 Jahren Haft erhöht werden. Außerdem besteht für die Polizei die Möglichkeit, die Fahrzeuge zu beschlagnahmen und die Führerscheine einzuziehen.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-09/illegale-autorennen-gesetz-haftstrafe

Man hätte besser den Schutz vor senilen Geisterfahrern erhöhen sollen.

Durran @, Samstag, 23.09.2017, 22:07 vor 2409 Tagen @ helmut-1 1501 Views

Deren Zahl erhöht sich doch auch überproportional. Wieviele Tote gibt es dadurch? Handystrafen erhöhen finde ich gut. Auch hier viele Unfälle, insbesondere durch Frontalcrash wegen Unaufmerksamkeit und ähnlichen.

Peinlichn ist nur, dass die Navigationssysteme im Fahrzeug weiterhin bedient werden dürfen.

Stimmt, auch noch was anderes ist mir aufgefallen

helmut-1 @, Siebenbürgen, Samstag, 23.09.2017, 22:39 vor 2409 Tagen @ Durran 1713 Views

Ich stelle mir mal die kleinen TV-Geräte in der Mitte der Konsole an der Windschutzscheibe bei den Fernlastern vor. Ich weiß, dass die Dinger da - gerade in der Nacht, meistens mitlaufen.

Was ich aus dem Gesetzestext nicht klar verstanden habe, ist folgendes:
Wenn nun so ein TV-Gerät läuft, es wurde vor Beginn der Fahrt angemacht, und der Sender bleibt die ganze Zeit, was passiert dann?

Die Vorschrift ist erfüllt, es wird nicht während der Fahrt dran herumgefummelt, es ist auch nicht in der Hand des Fahrers, sondern fest verankert, - der Fahrer behauptet, er sieht immer nur auf die Fahrbahn und hört nur das, was aus dem TV erzählt wird, - was ist dann?

Mal sehen, vielleicht geht dann aus den Durchführungsbestimmungen mehr hervor. Klar weiß ich, dass man da irgendwo zwischen 2 und 4 Uhr, wenn nicht soviel los ist, auch mal beim Fahren auf der Autobahn einen Spielfilm ansieht. Schließlich war ich ja selbst mal auf dem Bock.

Deshalb knallen die so gerne aufs Stauende.

SevenSamurai @, Samstag, 23.09.2017, 23:28 vor 2409 Tagen @ helmut-1 1467 Views

Ich stelle mir mal die kleinen TV-Geräte in der Mitte der Konsole an der
Windschutzscheibe bei den Fernlastern vor. Ich weiß, dass die Dinger da -
gerade in der Nacht, meistens mitlaufen.

Deshalb knallen die so gerne aufs Stauende. [[sauer]]

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Ich will nicht behaupten, dass

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 24.09.2017, 07:02 vor 2408 Tagen @ SevenSamurai 1232 Views

das die Ursache ist, - aber eines ist irgendwie logisch:
Wenn ich - als PKW- oder LKW-Fahrer - ständig konzentriert nach vorne schaue, dann ist es für mich unverständlich, warum ich ein Stauende nicht rechtzeitig bemerke.

Es sei denn, ich fahr mit voller Pulle im Nebel bei Sichtweite von 50 m. Dann spiel ich natürlich russisches Roulette.

Die Sache ist natürlich schlecht nachzuweisen. Wenn so ein LKW frontal auf einen anderen Laster am Stauende knallt, dann ist das Führerhaus in Ziehharmonikaform. Da ist dann alles kaputt, was vorne an der Windschutzscheibe war. Wer will dann sagen, da ist ein TV gelaufen oder nicht.

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