Das Gegenteil ist richtig: Ich erklären die Spielregeln denen, die sich ihnen unterworfen haben, aber sich nicht daran halten!

Konstantin ⌂, Waldhessen, Samstag, 23.03.2024, 07:30 (vor 35 Tagen) @ mawa99595 Views

Jeder hat die Freiheit sich auf eine Stelle beim Staat, beim Landkreis, bei der Gemeinde usw. zu bewerben (und auch die Freiheit dies nicht zu tun!). Wer dann dort eine Anstellung findet, annimmt und in Lohn und Brot steht, von der niedrigsten bis zur höchsten Position, hat sich an das Grundgesetz zu halten. Punkt.

Wenn sich nun ein Amtsträger nicht an diese Regeln und Vorgaben hält (beispielsweise keine bedingungslose Akteneinsicht gewährt) dann steht dessen Verhalten im Widerspruch zur Verfassung, es wird die Verfassung gebrochen. Diese Verfassungsbrecher sind deshalb noch keine Verfassungsfeinde, je häufiger sie jedoch die Verfassung brechen, insbesondere nach juristischer Darlegung ihres Fehlverhaltens, und wenn sie dann gar noch Untergebene zu solchem Verhalten auffordern oder in solch einem Verhalten decken, um so mehr weicht das Verhalten des Amtsträger von dem ab, wie er sich zu verhalten hat und umso mehr entsteht der Verdacht, daß man es mit einem Verfassungsfeind zu tun hat.

Verfassungsbruch ist dabei eine Handlung im Widerspruch zur Verfassung.
Verfassungsfeindschaft ist dabei die Gesinnung, die geistige Ausrichtung auf Verfassungsbruch oder gar Abschaffung der Verfassung.

Und als Bürger des Landes kann man gegen dieses Fehlverhalten von Amtsträgern vor Gericht ziehen.
genau für so etwas ist das Grundgesetz gedacht, als Werkzeug, mit dem sich Bürger gegen Staatsbedienstete wehren können, die sie unrechtmäßig behandeln.

Und das Auffällige aus der Praxis ist, daß die Staatdiener in niedriger Position sich weniger gerne an die Verfassung, ans Recht, halten, als die in höheren Positionen.

Konkret:
- Jugendamt (niedrige Position in der Rechtshierarchie): Verweigerung der bedingungslosen Akteneinsicht
- Amtsgericht (etwas höhere Position in der Rechtshierarchie): Erlaubnis der 2-maligen Akteneinsicht (das 1. Mal mit einer Stunde Vorabgespräch mit einem Mitarbeiter - das 2. Mal einige Tage später schon mit Murren), aber kein 3. Mal obwohl noch Seiten dazu gekommen sind, die ich noch nicht einsehen konnte.
- Verwaltungsgericht (deutlich höhere Position in der Rechtshierarchie): hat mir immer bedingungslose Akteneinsicht gewährt, auch in ein schon abgeschlossenes Verfahren.

Wenn man einen Anwalt haben müsste, um Akteneinsicht zu bekommen, dann müsste insbesondere das Verwaltungsgericht (VG), das ja mit Profis fürs Verwaltungsrecht besetzt ist, mir die Akteneinsicht verweigern - und das Jugendamt (JA), wenn ich mit den dort vorhandenen (juristisch ungebildeten) Mitarbeitern kungeln würde, hätten mir die Akten gezeigt, auch wenn sie es nicht dürften.

Es ist aber genau anders rum: Diejenigen, die wissen, was Recht ist (VG), halten sich dran und gewähren bedingungslose Akteneinsicht OHNE ANWALT, diejenigen, die es nicht wissen (JA) halten sich nicht an das Recht.

Und nun lassen wir mit unserer Klage über das VG von oben herab die niedrigere Position (JA) zurechtweisen, damit die sich an das Recht halten.

Und weder für die Akteneinsicht noch für diese Verhandlung beim VG braucht man einen Anwalt. Punkt.
Zumindest ich nicht.

Viele Grüße
Konstantin

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