Skat: nicht die Tatsache den besten Trumpf in der Hand zu halten führt zum Gewinn des Spiels, sondern der Zeitpunkt des ausspielens

Brutus ⌂, Montag, 04.03.2024, 13:46 (vor 54 Tagen) @ Dragonfly2538 Views

Überdies ist es nicht förderlich den Gegner wissen zu lassen, dass man den besten Trumpf in den Karten hält.

Beim Pokern genauso.

Diese gewinngarantierenden Spieleigenschaften vergisst man sehr leicht weshalb man falsche Annahmen trifft.

Man muss also in Kauf nehmen damit auch mal die eigenen Leute zu täuschen - Hauptsache der Gegner fällt auf den Bluff herein.

Ich hab Scholz bei Krenz gesehen.
Uwe Steimle hat Krenz interviewt - auf Scholz hat er ihn mangels Kenntnis des Treffens nicht angesprochen. Noch nicht lange her.

Man könnte sich also beruhigen wenn man Krenz dazu was rauskitzeln könnte, nichtöffentlich, na klar.

Krenz ist eindeutig Nichtnazi.

Aus Position Russlands sind alle (Deutsche) die Russland angreifen wollen Nazis.

https://www.ralphbernhardkutza.de/strafanzeige-wegen-taurus-angriffsplanungen/

Am 04. März 2024 wurde der deutsche Botschafter, Alexander Graf Lambsdorff, ins Außenministerium der Russischen Föderation in Moskau zitiert.

Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, äußerte laut Ria Novosti während der gerade laufenden Weltjugendfestspiele dies zu der höchst brisanten Thematik:

Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, hat erklärt, dass die abgehörten Gespräche der deutschen Offiziere die Unvollständigkeit der deutschen Entnazifizierung zeigen, und dass diese Situation, wenn sie nicht geändert wird, für das Land gefährlich ist.” –
“Sie haben, wie wir jetzt wissen, nie vollständig entnazifiziert

Die Entnazifizierung in Deutschland hat offenkundig nicht stattgefunden, denn immernoch wollen Deutsche Russland angreifen (die Offiziersplanungen).


Es muss Strafanzeigen hageln:


Name der zugeordneten Person des anzeigenden Mannes: München, den 1. März 2024
Dr. Ralph Bernhard K u t z a
c/o Linkstr. 82
80933 München
An den
Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
per Telefax an: (0721) 81 91 8590
S T R A F A N Z E I G E
Hiermit erstattet der Unterzeichner Strafanzeige gegen den Inspekteur der Luftwaffe der Bundeswehr, Generalleutnant Ingo Gerhartz, den Brigadegeneral der Luftwaffe der Bundeswehr und
Abteilungsleiter für Einsätze und Übungen im Kommando Luftwaffe Frank Gräfe, Mitarbeiter der
Lufteinsatzzentrale des Bundeswehr-Kommandos Udo Fenske und mind. ein weiterer namentlich
zu ermittelnder Teilnehmer (möglicherweise: „Frohstedt“).
Die Angezeigten führten am 19.02.2024 eine strafrechtlich relevante Besprechung durch. Auf dieser
planten Sie einen Angriff auf die Krim-Brücke mittels Taurus-Marschflugkörpern aus Beständen der
Bundeswehr. Die Chefredakteurin der Mediengruppe Rossiya Segodnya und des Fernsehsenders
RT, Margarita Simonjan, veröffentlichte am 01.03.2024 einen Audio-Mitschnitt dieser Besprechung,
den Sie in sozialen Medien weltweit zur Verfügung stellte. Das Audio ist samt seiner brisanten
Inhalte somit für die gesamte Menschheit allgemein bekannt geworden. Es ist bei einer Länge von
38 Minuten und 13 Sekunden u.a. hier vefügbar: https://t.me/margaritasimonyan/13763
Aus der Besprechung geht der Wille hervor, einen zerstörerischen, terroristischen oder kriegerischen Angriff zu planen oder durchzuführen, der offenkundig von der Russischen Föderation als
elementarer Angriff auf ihr eigenes Staatsgebiet aufgefasst würde. Führende Repräsentanten dort
haben wiederholt und stets eindringlicher davor gewarnt, dass ein solcher Angriff von einem westlichen Staat bzw. NATO-Mitglied mit der unmittelbaren Gefahr von nuklearer Vergeltung und also
einem Deutschland binnen Stunden vollständig vernichten könnenden Dritten Weltkrieg verbunden
wäre. Dies wussten auch die die Besprechung Durchführenden. Ihr vorsätzliches Handeln dürfte
u.a. wohl darstellen einen Verstoß gegen § 13 VStGB (Verbrechen der Aggression), der da lautet:
(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer
Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen
darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant,
vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter
zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn
1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder
2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die
Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.
(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die
politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen
unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.
(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist,
das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Bereits die Planung eines Angriffs auf die Krimbrücke mit deutschen Taurus-Marschflugkörpern
unter deutscher Befehligung oder/und unerlässlicher deutscher technischer Anleitung, Organisation,
Durchführung oder auch „nur“ Unterstützung per Datenleitung aus Büchel (Luftwaffe) oder aus der
deutschen Industrie (Schrobenhausen) oder – die wahre Quelle vertuschend - aus einem Auto in
Polen heraus (all dies wurde diskutierend erwogen!) bringt offenkundig die Gefahr einer Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland mit sich (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2), was (mindestens) mit
Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren bestraft wird. „Stellt Euch mal vor, das kommt an die Presse!“,
sorgte man sich in der Runde. Man war sich also der absoluten Brisanz der Inhalte völlig bewusst.
Da es kein Plazet des UN-Sicherheitsrates gibt und da die Ukraine kein Mitglied der NATO ist,
weswegen kein Bündnisfall nach Artikel 5 des NATO-Vertrags gegeben sein kann durch den aktuellen Konflikt zwischen Russischer Föderation und Ukraine, wäre aber der tatsächliche Angriff mit
dem Taurus-Waffensystem sogar ein offenkundiger Verstoß gegen die UN-Charta (Abs. 1), was mit
lebenslanger Haft bedroht ist. Die Kriterien von Absatz 3 sind klar erfüllt. Die Beteiligten sind
gemäß Absatz 4 auch so hochrangig und in einer Position, dass sie tatsächlich das militärische
Handeln kontrollieren und lenken können, im Zweifel politisch verdeckt und vertuschend, so dass
es zum tatsächlichen Angriff mit den Taurus kommen könnte. „Es geht ja darum, einen schnellen
Effekt zu erzielen!“ Im Zweifel meinte man damit die Zerstörung russischer Munitionsdepots als
effektvoll, vor der deutlich schwieriger zu bewerkstelligenden Aufgabe der Krimbrückenzerstörung.
Da sich Bundeskanzler Scholz unmissverständlich gegen eine Lieferung des Taurus-Waffensystems
an die Ukraine wandte, sowie auch dagegen, dass deutsche Militärs oder Spezialisten als nötige
Begleiter für einen Einsatz dorthin entsandt werden, stellt das Verhalten der Beteiligten mutmaßlich
auch Hochverrat gegen den Bund nach § 81 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar. Denn es wird ein Gewalteinsatz
(Taurus) geplant, welcher den Bestand der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt (durch die
logisch zwingend zu erwartende russische Gegenreaktion).
Wegen aller weiteren in Frage kommenden Straftaten ist Ihrerseits zu ermitteln.
(...)


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