Bei einer angemeldeten Demo mit einem betrieblichen Zusammenhang gilt das nicht.

Plancius, Sonntag, 31.12.2023, 14:21 (vor 126 Tagen) @ Ankawor2931 Views
bearbeitet von Plancius, Sonntag, 31.12.2023, 15:11

Ich weiß, worauf du hinaus willst. Ist auch völlig berechtigt.

Als die Bauern im Winter 2021/22 mal eine Corona-Demo hier in M-V mit ihren Traktoren und Schleppern (mit Transparenten drauf usw.) unterstützt haben, hagelte es anschließend Strafbefehle und Verfahren wegen Steuervergehen, verbunden mit empfindlichen Geldstrafen für die teilnehmenden Bauern.

Argumentiert wurde so, dass die Bauern ihre Traktoren und Schlepper betriebsfremd genutzt haben und sich somit Steuervorteile erschlichen haben. Die Corona-Demo stand in keinem Zusammenhang mit ihrem bäuerlichen Betrieb und damit rechtfertige dies ein Steuerstrafverfahren.

Deshalb ist es wichtig, dass Demos, wo insbesondere Bauern mit ihren steuerbefreiten Traktoren und dem subventionierten Diesel teilnehmen in einem betrieblichen Zusammenhang stehen. Mit einer Teilnahme mit landwirtschaftlichem Gerät an einer nicht genehmigten oder betriebsfremden Demo handelt man sich in vielen Fällen ein Steuerstrafverfahren ein.

Gruß Plancius

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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER


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