Vielleicht hat das mit den Begrifflichkeiten ja doch seine Richtigkeit?

neptun, Samstag, 09.12.2023, 01:22 (vor 142 Tagen) @ Arbeiter1848 Views

Hallo Arbeiter,

man muß sich das vielleicht nur mal richtig durch den Kopf (oder auf der Zunge zer-) gehen lassen:

Wenn Deutschland selbst zwar keine Verfassung hat, aber doch einen Verfassungsschutz, dann kann dieser ja nicht zum Schutze (der) einer deutschen Verfassung da sein, oder?

Daß wir aber nun die russische, chinesische oder gar die nordkoreanische Verfassung mit "unserem" Verfassungsschutz schützen, dürfte eher unwahrscheinlich sein. So liegt es doch auf der Hand, daß wir als Vasallenstaat mit unserem Verfassungsschutz die US-amerikanische Verfassung schützen. [[zwinker]]

Oder fällt Dir noch eine andere Verfassung ein, welche dafür in Frage käme?

LG neptun

--
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