TAB - Technische Anschlussbedingungen des Netzbetreibers!

Zorro, Dienstag, 21.11.2023, 11:55 (vor 163 Tagen) @ helmut-11531 Views
bearbeitet von Zorro, Dienstag, 21.11.2023, 12:11

Hallo Helmut,

was Du da schreibst, ist durchaus üblich bei Änderungen der technischen Anlage, sprich Umbauten im "Stromkasten"!
Sobald es zu relevanten Änderungen kommt, ist der Netzbetreiber "befugt" den Bestandsschutz als hinfällig zu betrachten und eine Aktualisierung der gültigen Normen zu fordern.

Jeder, der sich mit dem Thema PV-Anlage beschäftigt hat, welche netzparallel werkeln soll, bekommt spätestens dann einen Schreck, wenn die ausführende Firma, dem Kunden mitteilt: "Sie brauchen einen neuen Schrank!" Kosten von 5.000 - 10.000,- € sind hier keine Seltenheit, da oft die ganze Hausverteilung umgestrickt werden muss!

Warum ist das so?

In älteren Häusern, so 1965 abwärts, gab es meistens eine "klassische Nullung". Man hatte also keinen separat geführten "grün/gelben" Draht, sondern es gab nur den "PEN". Unter diesen Bedingungen funktioniert aber kein einziger Fi, der wiederum seit geraumer Zeit im Rahmen des Personenschutz mit 30mA vorgeschrieben ist!

Weitere neuere vorgeschriebene Änderungen sind der SLS (selektive Leitungsschutzschalter) und ein Überspannungsschutz.

Das Dumme ist, wenn der alte Zählerschrank gar keinen Platz mehr besitzt, um diese neuen Bauteile einzupflanzen, muss der gesamte Schrank ausgetauscht werden.

Jetzt haben sich die Netzbetreiber natürlich was einfallen lassen, dass nicht jeder im verblombten Vorzählerbereich rumwerkeln darf. Es wurden Lizenzen vergeben, die durchaus kostspielig sind, und - da geb ich dir Recht - einen faden Beigeschmack haben!
Diese lizenzierten Elektriker-Firmen sind berechtigt dort zu arbeiten und mit Ihrer Unterschrift stehen sie dafür gerade, alle TABs des Netzbetreibers umgesetzt zu haben.
Natürlich könnte jeder "gute Elektriker" diese Arbeiten ausführen, sofern er die TABs des Netzbetreibers im jeweiligen Gebiet kennt! Da diese TABs aber durchaus unterschiedlich sein können, wollen die Netzbetreiber nicht, dass "jede" Fachkraft sich an ihren Leitungen zu schaffen macht.

Sehs mal so: Wenn du mit dem Auto zum TüV fährst und der Prüfer sagt, die Karre ist Schrott und nennt dir 5 Punkte, gibst du das Auto in die Werkstatt und die machen das, oder der Wagen geht zur Autoverwertung.

Bei einer Elektro-Installation ist der TüV-Termin immer dann, wenn es zu einer wesentlichen technischen Änderung kommt.

Da wenige "Otto-Normalverbraucher" das Thema Strom einschätzen können, bleibt nur der Gang zum lizenzierten Elektro-Fachbetrieb.

Es ist halt schon ein Unterschied, ob Oma Krause ein paar 10A Steckdosen betreibt in ihrer 60 Jahre alten Hausverteilung mit Bestandsschutz (...was durchaus sehr fraglich ist!!) ...und plötzlich Opa Krause die Idee hat eine 30kWp PV-Anlage aufs Dach zu schnallen, wo an guten Sommertagen durchaus stundenlang 25.000W über die gleichen Drähte laufen sollen!!??

Vielleicht ganz gut, dass es hier ein paar durchaus finanziell schmerzhafte Regelungen gibt, die den einen oder anderen zwingen, seinen uralten Elektro-Schrott auf Vordermann zu bringen!

Grüße Zorro

PS: Was wurde denn konkret von dir gefordert, was du modernisieren sollst in deinem Schrank?

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