ENS heißt das Zauberwort

Blut-Svente, Dienstag, 21.01.2020, 11:21 (vor 1529 Tagen) @ Ondekdebüllent1983 Views

Hallo,

Wikipedia hilft hier weiter...

Die netzgeführten Solar-Wechselrichter verfügen über eine automatische Abschaltung (ENS), damit es zu keiner ungewollten "Inselbildung" kommt.
Deshalb sind die Solaranlagen, die netz-einspeisen auch mehr oder weniger
nutzlos im Falle vom Netzausfall. Meine Module werden dann umgeschaltet
auf einen Solar-Regler, der die Batteriebank lädt. Ein passender Inselgleichrichter (der Netzgleichrichter ist beim Stromausfall nicht zu gebrauchen) versorgt dann das vom Netz getrennte Haus als Inselnetz.

ich zitieren mal:

Eine Einrichtung zur Netzüberwachung mit zugeordneten Schaltorganen (ENS) ist eine automatische Freischaltstelle für kleine Stromerzeugungsanlagen (bis 30 kW Spitzenleistung). Sie garantiert, dass sich der Wechselrichter bei Stromausfall oder Netzabschaltung auf jeden Fall selbständig vom Stromnetz trennt, um eine Inselbildung und dadurch erfolgende Rückspeisungen in das Stromnetz zu verhindern, die möglicherweise zu gefährlichen Auswirkungen führen könnten. Erarbeitet wurden die Anforderungen an eine ENS von der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, zusammen mit der VDEW-Projektgruppe „TAB für Kleinkraftwerke“.

Bei der ENS handelt es sich um eine Sicherheitseinrichtung. Entsteht bei der Abtrennung eines Teilnetzes ein ungewolltes Inselnetz, wird dies erkannt und der Erzeuger wird vom Netz getrennt. Es werden die elektrische Spannung, Netzfrequenz und die Impedanz des Netzes überwacht. Die Inselbildung wird entweder an einem Sprung der Netzimpedanz oder durch das Überschreiten von Frequenz- oder Spannungsgrenzwerten erkannt. Bei einphasigen Wechselrichtern kann die Spannungsüberwachung auch dreiphasig ausgeführt werden. Dann entfällt die Impedanzüberwachung. Bei trafolosen Wechselrichtern ist zusätzlich noch eine Isolationsüberwachung und ein allstromsensitiver Fehlerstrom-Schutzschalter (Typ B) vorgeschrieben.

Das Besondere an der ENS ist, dass sie redundant ausgeführt ist. Das bedeutet, dass die Überwachungseinrichtungen zweifach aufgebaut sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass beide (unabhängigen) Überwachungssysteme ausfallen, ist sehr gering. Deshalb kann bei Anlagen mit ENS auf eine dem Verteilungsnetzbetreiber zugängliche Freischalteinrichtung, und die jährliche Überprüfung der Freischalteinrichtung verzichtet werden. Nach der Vornorm DIN V VDE V 0126-1-1 (Februar 2006) kann bei kleinen Stromerzeugungsanlagen, die in das öffentliche Niederspannungsnetz einspeisen, auf die bisher vorgeschriebene, jederzeit dem Verteilungsnetzbetreiber zugängliche Freischalteinrichtung verzichtet werden, wenn diese über eine ENS verfügen.

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Wenn man einen Deutschen mit ein paar Konservendosen in den Urwald jagt, kommt er mit einer Lokomotive wieder heraus...
Ephraim Kishon


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