Wie stets von dir, gute Frage zum Wiederherstellungswert

Silke, Montag, 21.10.2019, 11:32 (vor 1650 Tagen) @ FOX-NEWS2806 Views
bearbeitet von Silke, Montag, 21.10.2019, 11:46

Lieber FOX-NEWS,

GZ weist zu allen Gütern eine hohe Mengenausweitung aus, was es als Maß
für die Kaufkraft (Wert für Otto-Normal) hinter der offiziellen
Währungsreserve Gold zurückstehen lässt.

Das vom Zwingherrn bestimmte StZM definiert den Wert von irgendwas im vom Zwinghernn kontrollierten Gebiet zwischen den vom Zwingherrn kontrollierten Einheiten (in Geldeinheiten darstellbar).

Damit die Systemelemente sich StZM verschaffen können muss GZ definiert werden, das die aus der Steuerschuld abgeleitete privaten und sonstigen öffentlichen Schulden tilgen kann. Sonst kann sich niemand so privat ver- und entschulden (Nachschuldnersuche), dass gleichzeitig auch darauf Abgabe erhoben werden kann (zwingend notwendig für das den wirtschaftenden Elementen Zeit und Raum gebende und sie systemisch zwingende und ausrichtende System).

Zum Glück anerkennen die Notenbänker und Wissenschaftler den Debitismus
nicht. Somit besteht die Möglichkeit, daß jemand einfach eine
Goldwährung etabliert, ohne zu wissen, daß das nicht geht.

Das wäre heute im von dir verstandenen Sinne das Ende eines Wirtschaftsraumes.
Deshalb wird das auch nicht gemacht werden.
@Phoenix5 hat das Wesen des historischen Goldstandards klar und sammlungswürdig dargestellt.

Wer negative
Zinsen einführt, der schafft auch das. [[zwinker]]

Das operieren mit negativen Zahlen macht uns im Vergleich zu denen, die es nicht können (Tiere, Pflanzen) unglaublich mächtig, weil wir unsere Verschuldungsfähigkeit über die reine Urschuld hinaus massiv ausweiten können und dadurch auch das dazu gehörende Vermögen.
Ich kann dich mit einem Schuldschein erschlagen.

PS: Warum wurde der Wiederherstellungswert einer Immobilie eigentlich in
Goldmark beziffert? Zumindest war das bis ca 2000 so (hab ich damals in
einer Feuerversicherung gelesen). [[zwinker]]

Die Goldmark war vor der Hyperinflation StZM.
"Den fiktiven Wert 1914 (Brandversicherungswert, Brandkassenwert bzw. Gebäudeversicherungswert) nutzt die Versicherungswirtschaft, um bundesweit auf einheitlicher Basis den Wiederaufbauwert zu berechnen."

Liebe Grüße
Silke


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