Wiedermal "Geld": Forderungen richten sich gegen das Vermögen des Schuldners/Emittenten

tar ⌂, Gehinnom, Dienstag, 10.09.2019, 22:31 (vor 1692 Tagen) @ Silke1247 Views

Durch Kreditvergabe entstehen nur Guthaben auf Geld.
Dann wird bei der ZB refinanziert.
Dabei erst schafft diese Geld, indem sie Verschuldung beurkundet.

Sorry, Silke, aber da liegst du daneben, was zum Einen am Wieselwort "Geld" liegt und zum Anderen an deiner Vermischung vom Charakter des gesetzlichem Zahlungsmittels und dem Charakter einer gegen ein bestimmtes Vermögen gerichteten Forderung.

1. Die Zentralbank emittiert (durch Kauf) Forderungen gegen ihr eigenes Vermögen: Zentralbankguthaben und Bargeld (oje, da ist es doch wieder, dieses Unwort [[lach]] )
2. Die Geschäftsbanken emittieren (ebenfalls durch Kauf, siehe Werners Ausführungen) Forderungen gegen ihr eigenes Vermögen: Geschäftsbankguthaben
3. Die fundamentale Eigenschaft jeglichen Guthabens besteht darin, sich allgemein gegen das Vermögen das jeweiligen Emittenten zu richten und damit die Möglichkeit zu bieten, Verbindlichkeiten bei diesem Emittenten zu tilgen. Deklariert wird üblicherweise in einem Betrag der jeweiligen Währung - es kann aber auch davon abgewichen werden.
4. Geschäftsbankguthaben ist daher nicht zuvorderst "Guthaben auf Zentralbankguthaben oder Bargeld", sondern richtet sich ganz allgemein gegen das Vermögen der jeweiligen Geschäftsbank.
5. Jegliche Forderung kann rechtlich durch das gesetzliche Zahlungsmittel (Zentralbankguthaben) erfüllt werden und hebelt damit etwaig abweichende Vereinbarungen aus. Es scheint also, dass alle Forderungen letztlich nur Forderungen auf Zentralbankguthaben wären. Dass dem aber nicht so ist, wird man spätestens dann merken, wenn ein Schuldner/Emittent, gegen den sich diese Forderung richtet, nicht ausreichend liquide ist. Plötzlich wird gegen dessen restliches Vermögen vollstreckt.

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Gruß!™

Time is the school in which we learn,
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