Moral

Falkenauge, Mittwoch, 04.09.2019, 19:18 (vor 1693 Tagen) @ helmut-11629 Views

Trotzdem interessiert mich Deine Bewertung für den immer beim Posten zu
lesenden Satz:

"Jeder User hat das Recht auf freie Meinungsäußerung."

Was passiert, wenn ich im Kommerz einen Artikel verkaufe, den ich auf
bestimmte Eigenschaften anpreise, die er letztlich gar nicht hat? Dann
gehör ich der Katz, was den Betrugsparagraphen betrifft, - oder nicht?

Was passiert, wenn ich in einem Forum vorspiegele, dass ich die
Meinungsfreiheit vertrete (siehe den zitierten Satz), wobei ich mir
vorbehalte, nur die Posts zu veröffentlichen, die mir in den Kram passen.
Ist das kein Betrug?

Wenn sich ein Forumsbetreiber die Freiheit herausnimmt, - die ich ihm
jederzeit zugestehen will - , nur die Kommentare zu veröffentlichen, die
ihm ihm gelegen sind, dann betrachte ich das als sein ureigenstes Recht.
Das aber nicht zum Ausdruck zu bringen, das zu verschleiern oder den
Postern mit dem Satz "Jeder User hat das Recht auf freie
Meinungsäußerung." Sand in die Augen zu streuen, das betrachte ich als
unanständig.

Es müsste heißen: "Jeder User hat das Recht auf freie
Meinungsäußerung, was aber keine automatische Veröffentlichung seines
Kommentares bedeutet."

Nun stellt sich für mich die Frage, die juristisch sicher nicht einfach
zu beantworten ist, ob man im Falle der Gewinnerzielung bei einem Forum
(ich meine die Klicks) nicht belangt werden kann, wenn man falsche
Tatsachen vorspiegelt.

Wenn ich bei etwas total überfragt bin, dann ist es das. Hier
unterscheidet sich wahrscheinlich bei bestimmten Themen die Moral vom
juristischen Recht.

Hallo, Helmuth-1,

ich glaube, das ist eher ein moralisches Problem. Ein Staatsanwalt wird Dir vorhalten, dass Du eigentlicht wissen könntest oder müsstest, dass die Zeitung rechtlich nicht verpflichtet ist, Kommentare zu veröffentlichen, dass diese allgemeine Bemerkung von der Meinungsfreiheit ein Werbetrick ist, den man moralisch kritisieren aber strafrechtlich nicht ahnden kann.
Auch wird heutzutage die Zeitung immer Ausreden von Hass und Hetze, Diskriminierung anderer etc. anführen, die von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt seien. Das ist ja heute ein schwammiges Gelände.

Abgesehen davon, wäre der Vermögensschaden, der beim Betrug enstanden sein muss, ja wohl sehr gering.
Die Staatsanwaltschaft würde die Sache, selbst wenn Sie sie strafrechtlich relevant einstufen würde, wegen Geringfügigkeit einstellen.
Die stellen heute wegen totaler Überlastung ganz andere Sachen ein.

Also es lohnt sich m.E. nicht, hier Kraft und Denkarbeit zu verschwenden.

Gruß
Falkenauge


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