Irrtum

Kaladhor, Münsterland, Mittwoch, 04.09.2019, 08:11 (vor 1695 Tagen) @ nereus2269 Views

Hallo nereus.

Nein, das bedeutet es nicht nur.
Hier wird nur auf die Rechte jeder Seite des Vertrags verwiesen.
Jeder darf schreiben, was er will, der Empfänger der Nachricht ist aber
nicht verpflichtet, diese Information auch öffentlich zu machen.

Durch die Einschränkung im zweiten Satz wird das Recht auf freie Meinungsäußerung in dem zugrundeliegenden Medium torpediert! In den Anfängen waren Internet-Foren mit der Speakers Corner vergleichbar, dass ist heute nicht mehr der Fall. Und jede Einschränkung eines Grundrechts ist abzulehnen!

Anderes Beispiel: Jeder Bürger hat das Recht ein öffentliches
Verkehrsmittel zu benutzen.
Sollte aber in Spitzenzeiten ein Bus so voll sein, daß es die
Sicherheitslage und die Kapazität nicht erlauben noch mehr Fahrgäste an
der Haltestelle einsteigen zu lassen, hat der Fahrer das Recht einen
weiteren Zustieg zu verweigern.

Dieser Vergleich hinkt, denn dann wartet man einfach auf den nächsten Bus. Das einzige, was man dafür opfern muss, ist ein wenig Zeit. Die Benutzung steht aber außer Frage. Bei einem Internet-Forum müsste man aber seine "Meinung" ändern, um die Wahrscheinlichkeit der Veröffentlichung zu erhöhen, und das ist nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

Grüße

--
Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!


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