Nicht unbedingt

Echo, Donnerstag, 20.06.2019, 15:04 (vor 1774 Tagen) @ Oberbayer1068 Views

Während steuerbegünstigte gemeinnützige Stiftungen per Gesetz Gewinne machen müssen, um ihren Zweck erfüllen zu können (ohne das Stammkapital angreifen zu dürfen), sind Familienstiftungen relativ frei bei der Verfügung über das gestiftete Vermögen. Im Gegenzug müssen Familienstiftungen Erbersatzsteuer entrichten (alle 25 Jahre, auf 25 Jahre verteilt).

Falls es keine Nachkömmlinge mehr gibt, fällt das Vermögen von Karl's Stiftung übrigens an gemeinnützige Stiftungen.


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