In manchen der Fälle von leerstehenden Gebüden

Waldläufer, Mittwoch, 12.06.2019, 09:25 (vor 1783 Tagen) @ Dieter2796 Views

ist der Besitzer eine Erbengemeinschaft. Da gibt es zwischen diesen Personen keinerlei Einigkeit.

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Ich mag das Wort schützen nicht. Es erinnert mich so an Schützengraben und an Schutzgeld.
(sinngemäß, geklaut von M. Burchardt)

Nur wenige wissen, wie viel man wissen muss, um zu wissen, wie wenig man weiß.
-Werner Heisenberg


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