Versammlungsfreiheit

Gernot ⌂, Dienstag, 21.05.2019, 00:29 (vor 1804 Tagen) @ DT2632 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 21.05.2019, 00:32

... der BGH hat

bereits 2009 entschieden (VI ZR 196/08):

„Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen,
die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art. 5
Absatz 1 Satz 1 GG nicht vereinbar
.

Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu
bekennen, würde..die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor
Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend
entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der
Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
entgegengewirkt werden.“

Vergleichbare Gedanken habe ich mir zum Vermummungsverbot bei Demos gemach. Was soll das? Es ist doch egal, wer wofür oder wogegen demonstriert.
Wer Erkennbarkeit verlangt - mittlerweile wird häufig auch für jegliche Öffentlichkeit "Identifizierbarkeit" gefordert, die Begründung für Burka- und Kopftuchverbote, will dies, behaupte ich, ausschließlich, um Menschen aufgrund seiner von ihm selbst erlassenen Gesetze, die oft nicht klassischem Strafrecht entsprechen, verfolgen zu können oder sie wegen ihrer Gesinnung nicht als Schaffner einzustellen.
Steineschmeißer sollen von der Polizei entschlossen angegriffen und festgenommen werden, statt alle Wahrnehmer ihres Grundrechts unter Generalverdacht zu stellen.
Dieses bräsige "ich stehe zu" macht sich gut beim Bier und führte schon oft ("Hassrede") zu bösem Erwachen morgens um sechs.

--
Ab jetzt wird durchregiert. Wir kennen keine rote Linie mehr. Verbote bedeuten auch mehr Freiheit. Krieg bedeutet Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke. Hass bedeutet Liebe. Gebt ihnen keinen Millimeter preis.


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