Kaufvertrag rückgängig machen

Ötzi, Montag, 28.01.2019, 19:22 (vor 1907 Tagen) @ Rain2907 Views

Lieber Ötzi,

Hallo Rainer


grundsätzlich ist ein Mietvertrag nicht formgebunden, allerdings müssen
die Drogis beweisen, daß sie einen Mietvertrag abgeschlossen haben.

Selbst wenn sie das nicht können, und sie gehen nicht freiwillig, muß
auf Räumung geklagt werden. Die Räumungsklage ist nicht so sehr teuer,
die kann man tatsächlich selbst machen, die Richter sind dann auch in der
Regel gnädig, allerdings muß man vollstrecken, der Gerichtsvollzieher
verlangt für die Räumung zwischen 3000 und 8.000 €.

Wenn überhaupt auf Räumung klagen, dann ohne vorher zu zahlen. Dass wir uns den Stress antun, glaube ich aber nicht. Unser Lebensglück hängt nicht von dem Haus ab.


Besser ist es daher, Du machst Ihnen Druck, natürlich nur verbal und
kündigst an, das Haus selbst nutzen zu wollen, sie nicht mit zu
übernehmen. Wenn Du kannst, geh jeden Tag hin und fordere sie auf,
auszuziehen. Der Hund ist im Zweifel keine Gefahr, selbst wenn er groß
ist.

Vergiß es. Hab besseres zu tun mit meiner Lebenszeit. Die sind schon alleine dadurch genug gestraft, weil wir dann den Kaufvertrag rückgängig machen. Spätestens dann werden sie Ärger mit dem Eigentümer haben, der übriges verschuldet ist. Von dem werden sie keinen Cent für Drogen bekommen.


Ansonsten bleibt nur, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, weil das
Eigentum nicht lastenfrei und geräumt übergeben wird.

Genau das werden wir dann tun, wenn die Junkies einfach drinnen bleiben. Laut Vertrag geht das dann schon ab Ende Juli. Wobei wir das nicht sofort tun werden. Zunächst Mal darf sich dann der Eigentümer mit den Junkies streiten, weil er kein Geld bekommt. Vielleicht zeigt das dann Wirkung.

Beste Grüsse

Rain

Gruß,

Ötzi


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