Mündlicher Mietvertrag

Rain, Montag, 28.01.2019, 19:04 (vor 1906 Tagen) @ Ötzi2911 Views

Lieber Ötzi,

grundsätzlich ist ein Mietvertrag nicht formgebunden, allerdings müssen die Drogis beweisen, daß sie einen Mietvertrag abgeschlossen haben.

Selbst wenn sie das nicht können, und sie gehen nicht freiwillig, muß auf Räumung geklagt werden. Die Räumungsklage ist nicht so sehr teuer, die kann man tatsächlich selbst machen, die Richter sind dann auch in der Regel gnädig, allerdings muß man vollstrecken, der Gerichtsvollzieher verlangt für die Räumung zwischen 3000 und 8.000 €.

Besser ist es daher, Du machst Ihnen Druck, natürlich nur verbal und kündigst an, das Haus selbst nutzen zu wollen, sie nicht mit zu übernehmen. Wenn Du kannst, geh jeden Tag hin und fordere sie auf, auszuziehen. Der Hund ist im Zweifel keine Gefahr, selbst wenn er groß ist.

Ansonsten bleibt nur, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, weil das Eigentum nicht lastenfrei und geräumt übergeben wird.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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